Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
| Titel 2 - Willenserklärung (§§ 116 - 144) |
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Rechtsprechung zu § 119 BGB
1.995 Entscheidungen zu § 119 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 20.03.2013 - XII ZR 72/11
Unterhaltsvereinbarungen auf Grundlage der vom BVerfG beanstandeten ...
- BGH, 05.06.2008 - V ZB 150/07
Zwangsvollstreckung - Anfechtung wegen Irrtums über bestehen bleibende Rechte?
- OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
Anfechtung - In welchen Fällen kann die Annahme der Erbschaft angefochten werden?
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05
Erbrecht - Anfechtung der Annahme einer Erbschaft
- BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05
- BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04
Übertragungsfehler bei Preisen stellen Erklärungsirrtum dar
- KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01
Anfechtung der Erbausschlagung: Anfechtungsgrund des Irrtums über eine ...
- AG Gummersbach, 28.06.2010 - 10 C 25/10
Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion
- OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08
Vorsicht bei der Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
- BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97
Kalkulationsirrtum: Anfechtungsrecht, Hinweispflicht des öffentlichen ...
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Literatur im Internet zu § 119 BGB
- Kopien - Imitationen - Fälschungen: Kunst und Kaufrecht von Christian Wrede (Dissertation)
- § 119 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Trierer Weinversteigerung
Geschäftswille
Kalkulationsirrtum
Anfechtung
Irrtum (Recht) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Abstammung
- § 1600c (Vaterschaftsvermutung im Anfechtungsverfahren)
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Begründung, Inhalt und Beendigung
- Einseitige Leistungsbestimmungsrechte
- § 318 II (Anfechtung der Bestimmung)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Aufhebung der Ehe
- § 1314 II Nr. 2 (Aufhebungsgründe) (zu § 119 I)
- Verwandtschaft
- Annahme als Kind
- Annahme Minderjähriger
- § 1760 II b) (Aufhebung wegen fehlender Erklärungen) (zu § 119 I)
- Erbrecht
- Testament
- Allgemeine Vorschriften
- § 2078 I (Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Allgemeiner Teil
- Vorschriften für alle Versicherungszweige
- Allgemeine Vorschriften
- § 5 IV (Abweichender Versicherungsschein)