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   OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 20 W 62/04   

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https://dejure.org/2004,6589
OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 20 W 62/04 (https://dejure.org/2004,6589)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.2004 - 20 W 62/04 (https://dejure.org/2004,6589)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 20 W 62/04 (https://dejure.org/2004,6589)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 3 S 2 KostO, § 19 Abs 2 S 1 KostO, § 60 Abs 1 KostO, § 74a Abs 5 ZVG
    Geschäftswertbemessung im Zwangsversteigerungsverfahren: Grundbucheintragung des Erstehers eines Grundstücks; Einwände des Erstehers gegen das Verkehrswertgutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vom Vollstreckungsgericht festgesetzter Verkehrswert als Maßstab für den Geschäftswert für eine Grundbucheintragung eines Erstehers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung; Kostenrechtliche Bedeutung eines über dem Verkehrswert liegenden Meistgebots

  • Judicialis

    KostO § 14 III 2; ; KostO § 19 II 1; ; KostO § 60 I; ; ZVG § 74 a V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bemessung des Geschäftswertes für die Grundbucheintragung in der Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Geschäftswert eines Grundstücks bei Versteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.01.2002 - 3Z BR 3/02

    Geschäftswert für Grundbucheintragung des Erstehers eines zwangsversteigerten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 20 W 62/04
    Dies entspricht, soweit ersichtlich, der einhelligen veröffentlichten obergerichtlichen Auffassung, nachdem auch das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 06.06.2002 (Rpfleger 2002, 592) sich dieser Auffassung angeschlossen hat (vgl. auch BayObLG Rpfleger 2002, 382 und Rpfleger 1996, 129; OLG Stuttgart Rpfleger 1991, 30 mit Anmerkung von Meyer-Stolte).

    Wie das BayObLG in seinem bereits zitierten Beschluss vom 24.01.2002 (Rpfleger 2002, 382, 383) zutreffend ausgeführt hat, ist die Mehrzahl der an dem Zwangsversteigerungsverfahren Beteiligten häufig nicht daran interessiert, dass der höchstmögliche Erlös erzielt wird.

  • OLG Stuttgart, 31.08.1990 - 8 W 342/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 20 W 62/04
    Dies entspricht, soweit ersichtlich, der einhelligen veröffentlichten obergerichtlichen Auffassung, nachdem auch das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 06.06.2002 (Rpfleger 2002, 592) sich dieser Auffassung angeschlossen hat (vgl. auch BayObLG Rpfleger 2002, 382 und Rpfleger 1996, 129; OLG Stuttgart Rpfleger 1991, 30 mit Anmerkung von Meyer-Stolte).

    Zu Recht verweist Meyer-Stolte (Rpfleger 1991, 30, 31) darauf, dass jeder mit der Versteigerungspraxis Vertraute weiß, dass die Höhe eines Meistgebotes von ganz anderen Faktoren bestimmt wird als dem "wahren Wert" des Versteigerungsobjektes.

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 W 50/02

    Grundstückswert für Eintragung im Grundbuch nach Erwerb in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 20 W 62/04
    Dies entspricht, soweit ersichtlich, der einhelligen veröffentlichten obergerichtlichen Auffassung, nachdem auch das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 06.06.2002 (Rpfleger 2002, 592) sich dieser Auffassung angeschlossen hat (vgl. auch BayObLG Rpfleger 2002, 382 und Rpfleger 1996, 129; OLG Stuttgart Rpfleger 1991, 30 mit Anmerkung von Meyer-Stolte).
  • BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 228/95

    Geschäftswert des Zuschlagsvollzugs im Grundbuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 20 W 62/04
    Dies entspricht, soweit ersichtlich, der einhelligen veröffentlichten obergerichtlichen Auffassung, nachdem auch das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 06.06.2002 (Rpfleger 2002, 592) sich dieser Auffassung angeschlossen hat (vgl. auch BayObLG Rpfleger 2002, 382 und Rpfleger 1996, 129; OLG Stuttgart Rpfleger 1991, 30 mit Anmerkung von Meyer-Stolte).
  • AG Titisee-Neustadt, 15.07.1994 - UR II 29/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 20 W 62/04
    Der Entscheidung des AG Titisee-Neustadt (Rpfleger 1995, 183), das Meistgebot oder ein höherer Weiterveräußerungserlös sei maßgeblich mangels sicherer Anhaltspunkte dafür, dass der nach § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte höhere Verkehrswert im freien Verkauf hätte erzielt werden können, ist auch die veröffentlichte amts- und landgerichtliche Rechtsprechung nicht gefolgt (vgl. Zitate bei Rohs/Wedewer, Kostenordnung, 2. Aufl., Stand April 2004, § 60 Rdnr. 21 b und Fußnote 71).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 10 W 100/05

    Geschäftswert für die Grundbucheintragung des Erstehers eines Grundstücks in der

    Der für die Grundbucheintragung des Erstehers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung zugrunde zu legende Geschäftswert bemisst sich nach den Vorschriften der §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 KostO und ist - soweit sich wie hier ausreichende Anhaltspunkte für einen den Einheitswert übersteigenden Wert vorliegen - ein Ermessenswert (vgl. Senat, Rpfleger 2002, 592; OLG München, Rpfleger 2002, 282f; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 108).

    Andere Oberlandesgerichte lassen ein Abweichen von diesem Grundsatz zu (vgl. OLG München, Rpfleger 2002, 282f; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 108).

  • OLG Naumburg, 28.02.2017 - 12 Wx 51/16

    Grundbuchverfahren: Bemessung des Geschäftswerts auf der Grundlage des im

    Die inzwischen einhellige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hält grundsätzlich den gemäß § 74a Abs. 5 ZVG vom Vollstreckungsgericht festgesetzten Verkehrswert für maßgeblich und das Meistgebot (hier allerdings nur 10.950,00 ?) allenfalls dann, wenn es über dem Verkehrswert liegt (z.B. OLG Düsseldorf, RPfleger 2002, 592; BeckRS 2006, 03254; KG, KGR Berlin, 2006, 783; RPfleger 2009, 532; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2004, 20 W 62/04, zitiert nach Juris; BayObLG, RPfleger 2002, 382; OLG Saarbrücken, FGPrax 2011, 38; OLG Karlsruhe, JurBüro 2016, 256; Hey'l, in: Korintenberg, a.a.O., Rdn. 24 zu KV Nr. 14110).

    Dies vermag aber eine Abweichung von dem festgesetzten Verkehrswert nach unten nicht zu rechtfertigen (z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2004, 20 W 62/04, zitiert nach Juris).

  • OLG Naumburg, 27.02.2017 - 12 Wx 51/16

    Bestimmung des Geschäftswerts bei Weiterveräußerung eines im Wege der

    Die inzwischen einhellige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hält grundsätzlich den gemäß § 74a Abs. 5 ZVG vom Vollstreckungsgericht festgesetzten Verkehrswert für maßgeblich und das Meistgebot (hier allerdings nur 10.950,00 EUR) allenfalls dann, wenn es über dem Verkehrswert liegt (z.B. OLG Düsseldorf, RPfleger 2002, 592; BeckRS 2006, 03254; KG, KGR Berlin, 2006, 783; RPfleger 2009, 532; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2004, 20 W 62/04, zitiert nach Juris; BayObLG, RPfleger 2002, 382; OLG Saarbrücken, FGPrax 2011, 38 ; OLG Karlsruhe, JurBüro 2016, 256 ; Hey'l, in: Korintenberg, a.a.O., Rdn. 24 zu KV Nr. 14110).

    Dies vermag aber eine Abweichung von dem festgesetzten Verkehrswert nach unten nicht zu rechtfertigen (z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2004, 20 W 62/04, zitiert nach Juris).

  • OLG Jena, 03.05.2011 - 9 W 198/11

    Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers aufgrund Zuschlagsbeschlusses

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin errechnet sich die Gebühr auch nicht nach dem niedrigeren oder höheren Meistgebot, sondern grundsätzlich nach dem im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswert, wenn Wertänderungen seit der Erstellung des Gutachtens im Zwangsversteigerungsverfahren - wie hier - nicht ersichtlich sind (z.B. BayObLG, Beschluss v. 24.01.2002, Az.: 3Z BR 3/02; KG Beschluss v. 02.05.2006, Az.: 1 W 109/05; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 108; OLG Düsseldorf, RPfleger 2002, 592).
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