Rechtsprechung
BayObLG, 02.02.2023 - 201 ObOWi 1555/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- BAYERN | RECHT
OWiG § 74 Abs. 2, § 80 Abs. 1 Nr. 2
Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verwerfung des Einspruchs in Bußgeldsachen wegen Abwesenheit des Betroffenen - IWW
- bussgeldsiegen.de
Einspruchsverwerfung § 74 Abs. 2 OWiG - Gericht muss Entschuldigungsgründen berücksichtigen
- rewis.io
Verteidiger, Rechtsbeschwerde, Zulassungsantrag, Generalstaatsanwaltschaft, Einspruch, Hauptverhandlungstermin, Wiedereinsetzungsantrag, Versagung, Anforderungen, Darlegung, Stellungnahme, Tatrichter, Hinweis, Verhandlung, nicht ausreichend, entschuldigtes Ausbleiben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 79
Berücksichtigung möglicher Entschuldigungsgründe des Betroffenen im Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ; Nichtberücksichtigung eines Terminsverlegungsantrags durch Verteidiger als Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG ; Verfahrensverstoß bei fehlender ... - rechtsportal.de
Bußgeldverfahren; Geschwindigkeitsüberschreitung; Bußgeld; Bußgeldbescheid; Einspruch; Einspruchsverwerfung; Abwesenheitsurteil; Verwerfungsurteil; Urteilsgründe; Rechtsbeschwerde; Zulassungsrechtsbeschwerde; Gehör; Gehörsverstoß; Gehörsrüge; Prozessgrundrecht; ...
- rechtsportal.de
Bußgeldverfahren; Geschwindigkeitsüberschreitung; Bußgeld; Bußgeldbescheid; Einspruch; Einspruchsverwerfung; Abwesenheitsurteil; Verwerfungsurteil; Urteilsgründe; Rechtsbeschwerde; Zulassungsrechtsbeschwerde; Gehör; Gehörsverstoß; Gehörsrüge; Prozessgrundrecht; ...
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Verwerfung nach Terminsverlegungsantrag - Anforderungen an das Verwerfungsurteil
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
Auszug aus BayObLG, 02.02.2023 - 201 ObOWi 1555/22
In dieser Nichtberücksichtigung bzw. Nichterörterung des geschilderten Entschuldigungsgrundes (Terminsverlegungsantrag des Verteidigers) liegt bereits nicht nur ein Verstoß gegen einfaches Verfahrensrecht, sondern zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (…vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Köln NZV 1999, 264;… KK/Hadamitzky OWiG 5. Aufl. § 80 Rn. 41 e). - OLG Hamm, 25.06.2015 - 3 RBs 200/15
Verwerfung des Einspruchs bei krankheitsbedingtem Fernbleiben des Betroffenen und …
Auszug aus BayObLG, 02.02.2023 - 201 ObOWi 1555/22
Bei Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrages bedarf es einer Darlegung im Urteil, warum das Interesse an möglichst reibungsloser Durchführung des Verfahrens Vorrang vor den Verteidigungsinteressen des Betroffenen hat (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 25.06.2015 - III-3 RBs 200/15 bei juris). - BayObLG, 11.01.2001 - 2 ObOWi 607/00
Auszug aus BayObLG, 02.02.2023 - 201 ObOWi 1555/22
Auch mit der Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG wurde deshalb nicht nur gegen einfaches Verfahrensrecht verstoßen, sondern insbesondere auch dem Betroffenen das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in der Sache selbst unzulässigerweise beschnitten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 11.01.2001, Az. 2 ObOWi 607/00 bei juris).
Rechtsprechung
BayObLH, 02.02.2023 - 201 ObOWi 1555/22 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Verwerfungsurteil, Terminsverlegung, Entschuldigungsgründe, Urteislgründe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
Auszug aus BayObLH, 02.02.2023 - 201 ObOWi 1555/22
In dieser Nichtberücksichtigung bzw. Nichterörterung des geschilderten Entschuldigungsgrundes (Terminsverlegungsantrag des Verteidigers) liegt bereits nicht nur ein Verstoß gegen einfaches Verfahrensrecht, sondern zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (…vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Köln NZV 1999, 264;… KK/Hadamitzky OWiG 5. Aufl. § 80 Rn. 41e). - OLG Hamm, 25.06.2015 - 3 RBs 200/15
Verwerfung des Einspruchs bei krankheitsbedingtem Fernbleiben des Betroffenen und …
Auszug aus BayObLH, 02.02.2023 - 201 ObOWi 1555/22
Bei Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrages bedarf es einer Darlegung im Urteil, warum das Interesse an möglichst reibungsloser Durchführung des Verfahrens Vorrang vor den Verteidigungsinteressen des Betroffenen hat (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 25.06.2015 -111-3 RBs 200/15 bei juris). - BayObLG, 11.01.2001 - 2 ObOWi 607/00
Auszug aus BayObLH, 02.02.2023 - 201 ObOWi 1555/22
Auch mit der Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG wurde deshalb nicht nur gegen einfaches Verfahrensrecht verstoßen, sondern insbesondere auch dem Betroffenen das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in der Sache selbst unzulässigerweise beschnitten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 11.01.2001, Az. 2 ObOWi 607/00 bei juris).