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BayObLG, 19.01.2023 - 207 StRR 2/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 32a Abs. 4 S. 1 Nr. 2, § 45 Abs. 1
Voraussetzungen der sicheren Übermittlung über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach; Anforderungen an Wiedereinsetzung - JurPC
Voraussetzungen der sicheren Übermittlung über beA
- rewis.io
Revision, Verteidiger, Wiedereinsetzung, Verschulden, Frist, Angeklagte, Generalstaatsanwaltschaft, Glaubhaftmachung, Wiedereinsetzungsfrist, Angeklagten, form, Ablauf, Schriftsatz, Hinweis, von Amts wegen, kein Verschulden, Wiedereinsetzung in den Stand
Verfahrensgang
- LG München I, 21.09.2022 - 16 Ns 273 Js 107675/22
- BayObLG, 19.01.2023 - 207 StRR 2/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.10.2022 - 3 StR 262/22
Elektronische Übersendung der Revisionseinlegungsschrift (elektronisches …
Auszug aus BayObLG, 19.01.2023 - 207 StRR 2/23
Für die sichere Übermittlung über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach gemäß § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO muss das Dokument über das Postfach desjenigen Verteidigers oder Rechtsanwalts übertragen werden, dessen Name als Signatur in der Schrift als verantwortende Person aufgeführt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.10.2022, 3 StR 262/22, zitiert nach juris, m. w. N.). - BGH, 02.11.2022 - 6 StR 413/22
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Auszug aus BayObLG, 19.01.2023 - 207 StRR 2/23
Dieses ist der Angeklagten nicht zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.11.2022, 6 StR 413/22).
- BSG, 31.05.2023 - B 2 U 136/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Dagegen meinen der BGH (Beschluss vom 18.10.2022 - 3 StR 262/22 - juris RdNr 2) und das BayObLG (Beschluss vom 19.1.2023 - 207 StRR 2/23 - BeckRS 2023, 232 RdNr 2) , die Unterzeichnung des Schriftsatzes mit einfacher Signatur stelle die Verantwortungsübernahme dar.