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   VGH Bayern, 25.10.1988 - 21 B 88.01491   

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VGH Bayern, 25.10.1988 - 21 B 88.01491 (https://dejure.org/1988,5417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.1988 - 21 B 88.01491 (https://dejure.org/1988,5417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 21 B 88.01491 (https://dejure.org/1988,5417)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1754
  • NVwZ 1989, 780 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf der Grundlage der dem § 19 Abs. 2 NGefAG vergleichbaren Rechtswegregelung des Art. 17 Abs. 2 BayPAG ausgesprochen, dass das nach dessen Absatz 3 zuständige Amtsgericht wegen des engen Sachzusammenhangs auch für die Kontrolle freiheitsbeschränkender Maßnahmen, wie etwa einer persönlichen Durchsuchung, während einer Ingewahrsamnahme des Betroffenen zuständig ist, wenn diese zur Gewährleistung der Ordnung im Gewahrsam erforderlich sind (BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 88.01491 -, NJW 1989, S. 1754 f.).
  • OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08

    Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer

    Auf die umstrittene Frage, ob die Rechtswegregelung des Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 PAG auf polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ingewahrsamnahme auszudehnen (BayVGH NJW 1989, 1754; Schmidbauer/Steiner Bayerisches Polizeiaufgabengesetz 2. Aufl. Art. 18 Rn. 13) und damit auch insoweit der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet ist, kommt es nicht an.
  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 2118/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 2 sowie GG Art 19 Abs 4

    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf der Grundlage der dem § 19 Abs. 2 NGefAG vergleichbaren Rechtswegregelung des Art. 17 Abs. 2 BayPAG ausgesprochen, dass das nach dessen Absatz 3 zuständige Amtsgericht wegen des engen Sachzusammenhangs auch für die Kontrolle freiheitsbeschränkender Maßnahmen, wie etwa einer persönlichen Durchsuchung, während einer Ingewahrsamnahme des Betroffenen zuständig ist, wenn diese zur Gewährleistung der Ordnung im Gewahrsam erforderlich sind (BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 88.01491 -, NJW 1989, S. 1754 f.).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 29/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 1 L 124.08

    Rechtswegzuweisung; Freiheitsentziehung; Amtsrichter; Polizeigewahrsam

    So zeigt OLG München in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 34 Wx 10/08 - beispielhaft, wie auch die ordentliche Gerichtsbarkeit die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme nachträglich überprüft und sich von der Prüfintensität der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht unterscheidet (wiedergegeben bei juris, Rn. 13 bis 31); auch die Art und Weise des Vollzugs kann dabei in den Blick genommen werden (a.a.O. juris, Rn. 32; die Zuständigkeit des Amtsgerichts bejahend auch für die Beurteilung der während der Freiheitsentziehung auferlegten Beschränkungen VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 88.01491 -, NJW 1989, 1754 [1755] und Ehlers, aaO., § 40 Rn. 621).
  • VG Augsburg, 10.12.2021 - Au 8 K 20.1952

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Art und Weise des Vollzugs einer

    Wegen des engen Sachzusammenhangs ist zwar grundsätzlich das Amtsgericht auch für die Kontrolle freiheitsbeschränkender Maßnahmen, wie etwa einer persönlichen Durchsuchung während einer Ingewahrsamnahme zuständig, wenn dies zur Gewährleistung der Ordnung im Gewahrsam erforderlich ist (BayVGH, U.v. 25.10.1988 - 21 B 88.01491 - NJW 1989, S. 1754 f.; B.v. 1.8.2016 - 10 C 16.637 - juris Rn. 3), die gemäß Art. 97 i.V.m. Art. 98 PAG n.F. (die im Wesentlichen den Vorgängerregelungen Art. 17 i.V.m. Art. 18 Abs. 3 PAG a.F. entsprechen) der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen sind (offengelassen BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 27, 32).
  • VGH Bayern, 08.08.2022 - 10 C 22.1665

    Reichweite der Rechtswegverweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit nach dem

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, U.v. 25.10.1988 - 21 B 88.01491 - juris Rn. 21) ist davon ausgegangen, dass für die Frage, ob Maßnahmen während der Ingewahrsamnahme rechtmäßig sind, derselbe Rechtsweg wie für die gerichtliche Überprüfung der grundsätzlichen Zulässigkeit (und Fortdauer) der Ingewahrsamnahme gegeben ist, nämlich die richterliche Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts.
  • BGH, 30.04.2020 - StB 32/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 24/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Danach soll die abdrängende Sonderzuweisung bezüglich der Entscheidung über die behördliche Freiheitsentziehung dahin auszulegen sein, dass sie gegebenenfalls auch deren Vollzug einschließt; jedenfalls aber soll eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für solche Rechtsverletzungen im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG kraft Sachzusammenhangs anzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05, NVwZ 2006, 579, 583; vom 20. Mai 2015 - 2 BvR 1834/12, NVwZ-RR 2015, 881, 882; VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 8801491, NJW 1989, 1754, 1755).
  • VG Bayreuth, 09.09.2014 - B 1 K 13.811

    Polizeiliche Gewahrsamnahme zur Durchsetzung eines Platzverweises

    In der vorliegenden Sache erscheint schon fraglich, ob die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Gewahrsamnahme aufgrund der Sonderzuweisung in Art. 18 Abs. 2, Abs. 3 PAG im verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit gegen den Kostenbescheid überhaupt zu überprüfen ist (vgl. VG Ansbach, U.v. 22.11.2011 - AN 1 K 11.01549 - und U.v. 1.2.2007 - AN 5 K 06.00836; VG Augsburg, U.v. 20.5.2010 - Au 5 K 10.284; Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl., Art. 18 Rn. 16/17 m.w.N.; zum Rechtsweg vgl. auch BVerfG, B.v.13.12.2005 - 2 BvR 447/05 - NVwZ 2006, 579 - juris Rn. 63; BayVGH, B.v. 5.11.2009 - 10 C 09.2122 - BayVBl 2010, 220 - juris Rn. 17 - und nachgehend BayVerfGH, E.v. 28.2.2011 - Vf. 84-VI-10 - BayVBl 2011, 530; BayVGH, U.v. 25.10.1988 - 21 B 88.01491 - NJW 1989, 1754 - juris Rn. 21 ff.; OLG München, B.v. 29.1.2014 - 34 Wx 19/14 - BayVBl 2014, 510 - juris Rn. 1).
  • OVG Thüringen, 11.05.1999 - 3 VO 986/98

    Polizeirecht; Polizeirecht; Verwaltungsrechtsweg; Sonderzuweisung;

  • BGH, 30.04.2020 - StB 30/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 28/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • LG Lüneburg, 29.06.2005 - 10 T 29/05
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