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   ArbG Hamburg, 10.10.2017 - 21 Ca 181/17   

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ArbG Hamburg, 10.10.2017 - 21 Ca 181/17 (https://dejure.org/2017,71462)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.2017 - 21 Ca 181/17 (https://dejure.org/2017,71462)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 21 Ca 181/17 (https://dejure.org/2017,71462)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.10.2017 - 21 Ca 181/17
    a) Die Benachteiligung der Klägerin lässt sich durch eine Angleichung "nach oben", also durch entsprechende Erstreckung der benachteiligenden Regelung ohne Berücksichtigung der rechtswidrigen Elemente der Regelung, beseitigen (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - Rs C - 102/88; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14; Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Auflage 2011, § 4 TzBfG, Rn. 265ff.).
  • LAG Düsseldorf, 13.09.2016 - 14 Sa 874/15

    Altersfreizeit nach dem Manteltarifvertrag der chemischen Industrie für die

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.10.2017 - 21 Ca 181/17
    b) Die Klägerin wird durch die Regelung des § 2a Ziff. 1 MTV als teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin unter Verstoß gegen ein gesetzliches Benachteiligungsverbot, § 4 Abs. 1 TzBfG, benachteiligt (vgl. ausführlich: LAG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2016, 14 Sa 874/15; ähnlich bereits: BAG, Beschluss vom 27. März 1996 - 5 AZR 647/94).
  • BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08

    Wert der Beschwer

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.10.2017 - 21 Ca 181/17
    Der gemäß § 61 Abs. 1 ArbGG festgesetzte Wert des Streitgegenstandes (Urteilsstreitwert) richtet sich nicht nach den Wertvorschriften des Gerichtskostengesetzes, sondern nach den für die Ermittlung des Beschwerdewertes maßgebenden Vorschriften der Zivilprozessordnung (BAG, Beschluss vom 04. Juni 2008 - 3 AZB 37/08 -, NJW 2009, S. 171, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 08.01.2016 - 10 Sa 730/15

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf tarifvertragliche

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.10.2017 - 21 Ca 181/17
    Es ist nämlich nicht ausreichend, dass die Tarifvertragsparteien lediglich von dem Vorliegen eines sachlichen Grundes ausgehen (a.A. wohl LAG Köln, Urteil vom 8. Januar 2016, 10 Sa 730/15, wonach ausreichend sein soll, dass die Verallgemeinerungen der Tarifvertragsparteien auf eine "breite, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließende Beobachtung aufbauen" müssen sollen).
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 647/94

    Streit um den Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf anteilige

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.10.2017 - 21 Ca 181/17
    b) Die Klägerin wird durch die Regelung des § 2a Ziff. 1 MTV als teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin unter Verstoß gegen ein gesetzliches Benachteiligungsverbot, § 4 Abs. 1 TzBfG, benachteiligt (vgl. ausführlich: LAG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2016, 14 Sa 874/15; ähnlich bereits: BAG, Beschluss vom 27. März 1996 - 5 AZR 647/94).
  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18

    Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2017 - 21 Ca 181/17 - wird zur Klarstellung mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin für zwei Stunden je Woche von der Arbeitspflicht freizustellen.
  • LAG Hamburg, 03.04.2018 - 4 Sa 127/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2017 - 21 Ca 181/17 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2017 - 21 Ca 181/17- abzuändern und die Klage abzuweisen.

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