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   KG, 10.12.1982 - 21 U 227/82   

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https://dejure.org/1982,3973
KG, 10.12.1982 - 21 U 227/82 (https://dejure.org/1982,3973)
KG, Entscheidung vom 10.12.1982 - 21 U 227/82 (https://dejure.org/1982,3973)
KG, Entscheidung vom 10. Dezember 1982 - 21 U 227/82 (https://dejure.org/1982,3973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung von Baubetreuungstätigkeiten; Verjährungsregelung für Ansprüche aus Baubetreuungstätigkeit; Auslegung des Merkmals "gewerbsmäßig" in § 196 Abs. 1 Nr. 7 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2709
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.12.1981 - 5 AR 201/81

    Gerichte für Arbeitssachen - Mahnverfahren - Erlaß des Mahnbescheides -

    Auszug aus KG, 10.12.1982 - 21 U 227/82
    Allerdings ist für das Mahnverfahren, wie es bis zur Änderung durch die Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 durchzuführen gewesen war, anerkannt, daß der Rechtspfleger bei örtlicher Unzuständigkeit des Mahngerichts das Verfahren auf Antrag des Gläubigers an das örtlich zuständige Mahngericht verweisen konnte (vgl. BGH NJW 1964, 247; RAG AP Nr. 14 zu § 36 ZPO; Vollkommer, Rpfleger 1975, 162 m.w.N.; für das Verfahren gemäß § 46 a ArbGG 1979 ferner: BAG AP Nr. 28 zu § 36 ZPO ).

    Dieser Grundsatz beruht vor allem auf der Erwägung, daß es - örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts am Wohnsitz des Schuldners vorausgesetzt - dem Gläubiger auch bei schnellem und häufigem Wohnsitzwechsel des Schuldners möglich sein müsse, ein Mahnverfahren in sinnvoller Weise zu betreiben (vgl. dazu insbesondere BAG AP Nr. 28 zu § 36 ZPO ).

  • BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60

    Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung bei sachlich unzuständigem Gericht

    Auszug aus KG, 10.12.1982 - 21 U 227/82
    In Fällen solcher Art hat der Bundesgerichtshof freilich anerkannt, daß die Einreichung bei dem unzuständigen Gericht geeignet ist, eine für die Klageerhebung gesetzlich vorgeschriebene Frist zu wahren - was gleichzubehandeln wäre mit der Verjährungsunterbrechung - (BGHZ 34, 230; 35, 374).
  • BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Auszug aus KG, 10.12.1982 - 21 U 227/82
    Unerheblich ist auch, ob der Gläubiger seine gewerbsmäßige Tätigkeit im Hauptberuf oder nur als Nebentätigkeit ausübt, wenn nur die Nebentätigkeit nach Art, Zweck und Umfang gewerbsmäßig ist (BGH NJW 81, 1665, 1666).
  • BGH, 06.02.1961 - III ZR 13/60

    Fristen des Finanzvertrages

    Auszug aus KG, 10.12.1982 - 21 U 227/82
    In Fällen solcher Art hat der Bundesgerichtshof freilich anerkannt, daß die Einreichung bei dem unzuständigen Gericht geeignet ist, eine für die Klageerhebung gesetzlich vorgeschriebene Frist zu wahren - was gleichzubehandeln wäre mit der Verjährungsunterbrechung - (BGHZ 34, 230; 35, 374).
  • BGH, 30.10.1963 - Ib ARZ 243/63

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus KG, 10.12.1982 - 21 U 227/82
    Allerdings ist für das Mahnverfahren, wie es bis zur Änderung durch die Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 durchzuführen gewesen war, anerkannt, daß der Rechtspfleger bei örtlicher Unzuständigkeit des Mahngerichts das Verfahren auf Antrag des Gläubigers an das örtlich zuständige Mahngericht verweisen konnte (vgl. BGH NJW 1964, 247; RAG AP Nr. 14 zu § 36 ZPO; Vollkommer, Rpfleger 1975, 162 m.w.N.; für das Verfahren gemäß § 46 a ArbGG 1979 ferner: BAG AP Nr. 28 zu § 36 ZPO ).
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 188/89

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags

    Der von dem Kammergericht (NJW 1983, 2709, 2710), dem OLG Köln (NJW-RR 1989, 572 f) und Loritz (JR 1985, 98 ff) vertretenen abweichenden Ansicht kann nicht gefolgt werden.
  • BGH, 12.10.1989 - I ARZ 618/89

    Erlaß eines Mahnbescheides durch ein unzuständiges Gericht

    Voraussetzung für den Erlaß eines Vollstreckungsbescheids ist ein wirksamer Mahnbescheid (§ 699 Abs. 1 ZPO; vgl. BGHZ 85, 363, 365 f.; KG NJW 1983, 2709, 2710; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1987, 186; Zöller/Vollkommer, ZPO, 14. Aufl., § 699 Rdn. 12).
  • LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09

    Verjährung: Hemmung der Verjährung durch Mahnantrag einer als

    Es entspricht vielmehr höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein bei einem unzuständigen Gericht eingereichter Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zur Hemmung der Verjährung bereits im Zeitpunkt des Eingang des Antrags führen kann (BGH, NJW 1983, 1050; 1990, 1368 entgegen KG, NJW 1983, 2709 und OLG Köln, NJW-RR 1989, 572).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 3 U 164/05

    Rückwirkende Verjährungshemmung gemäß § 167 ZPO

    a) Die Eingangsinstanz zitiert für ihre abweichende Argumentation anfangs Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 17.01.1989 - 22 U 165/88, NJW-RR 1989, 572 = VersR 1989, 1282) und des Kammergerichts (Urt. v. 10.12.1982 - 21 U 227/82, NJW 1983, 2709), in den Rechtsauffassungen vertreten werden, denen der Bundesgerichtshof ausdrücklich nicht gefolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 01.02.1990 - IX ZR 188/89, NJW 1990, 1368 = WM 1990, 903).
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