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OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 21 W 82/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 21 GNotKG, § 79 GNotKG
Beginn der Frist des § 79 Abs. 2 Satz 2 GNotKG - IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Homburg, 26.01.2019 - /17
- OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 21 W 82/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 511
- FGPrax 2019, 284
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 18.03.2003 - 3Z BR 44/03
Befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 21 W 82/19
Eine anderweitige Erledigung tritt ein, wenn das Gericht in der Sache seine Tätigkeit endgültig abgeschlossen hat (vgl. BayObLGZ 2003, 87, 88;… Toussaint in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 2019, § 79 GNotKG, Rn. 36).Der Umstand, dass die Wertfestsetzung noch nicht erfolgt war, hinderte die Erledigung nicht, da die Wertfestsetzung nicht zu dem Verfahren im Sinne von § 79 Abs. 2 GNotKG gehört (vgl. BayObLGZ 2003, 87, 88 für § 31 Abs. 1 Satz 3 KostO).
- OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 20 W 391/15
Unrichtige Sachbehandlung durch Notar
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 21 W 82/19
Maßstab für die Anwendung des § 21 GNotKG ist nicht eine objektiv richtige Behandlung; vielmehr liegt eine unrichtige Sachbehandlung nur bei einem offen zu Tage tretenden Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder dann vor, wenn ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2017 - 20 W 391/15 , juris;… Zivier in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 2019, § 21 GKG Rn. 8 mwNachw). - BGH, 06.08.2008 - XII ZB 25/07
Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des Oberlandesgerichts zum …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 21 W 82/19
Vielmehr ist allein entscheidend, ob überhaupt ein Rechtsmittel statthaft ist, woran wiederum aufgrund von § 58 FamFG kein Zweifel besteht (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1673 zur Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde;… Keidel/Sternal, FamFG, 2017, § 45 Rn. 17). - BVerfG, 01.02.1991 - 1 BvR 314/88
Aberkennung des Gebührenanspruchs des Notars und Berufsausübungsfreiheit
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 21 W 82/19
Vor dem Hintergrund des Zwecks der Vorschrift, den Bürger nicht unter erheblichen Fehlern des Gerichts finanziell leiden zu lassen (vgl. BVerfG NJW 1991, 2077, zit. nach juris Rn. 7 zu § 16 KostO; LG Berlin ZIP 2013, 2465; Zivier in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 2019, § 21 GNotKG), ist auch eine unrichtige Festsetzung des Geschäftswertes hierunter zu fassen. - KG, 21.03.2000 - 1 W 1750/99
Rechtsanwaltsvergütung: Halbe Prozessgebühr bei Einreichung der Klageerwiderung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2019 - 21 W 82/19
Rechtsfolge ist, dass die Kosten insoweit nicht erhoben werden, als sie bei einer richtigen Behandlung der Sache gegenüber dem Kostenschuldner nicht oder nicht so hoch entstanden wären (vgl. BayObLG JurBüro 2001, 251;… Zivier in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 2019, § 21 GNotKG Rn. 3).
- OLG Hamm, 18.08.2021 - 10 W 69/21
Festsetzung des Geschäftswertes; teilweise Niederschlagung von Gerichtskosten
Das Erbscheinverfahren hat sich jedoch durch den Erlass des Erbscheins am 18.09.2020 anderweitig erledigt im Sinne des § 79 Abs. 2 S. 2 GNotKG, weil dadurch die Tätigkeit des Gerichts in der Hauptsache endgültig abgeschlossen worden ist (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.10.2019, 21 W 82/19, NJW-RR 2020, 511, Rn. 8, 9 m. w. N.).