Rechtsprechung
RG, 07.11.1923 - I 21/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Begriff "Vervielfältigung" eines Werkes (§§ 11, 15 LitUrhG.) im Gegensatz zu Vorbereitungshandlungen für die geplante Vervielfältigung. 2. Verstößt es gegen das LitUrhG. oder gegen die guten Sitten oder gegen das UnlWG., wenn das für die Zeit nach Ablauf der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 06.02.1923 - I 21/23
- RG, 07.11.1923 - I 21/23
Papierfundstellen
- RGZ 107, 277
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54
Urheberrecht und Magnettonaufnahme
Unter den Vervielfältigungsbegriff fällt aber auch die Erstaufnahme des Vortrags oder der Aufführung eines Werkes auf Tonträger; denn Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts ist jede körperliche Festlegung eines Werkes, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgend eine Art mittelbar oder unmittelbar wahrnehmbar zu machen (RGZ 107, 277 [279]). - BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen …
Rein konzerninterne Warenbewegungen, etwa die Herstellung von Tonträgern durch ein Konzernunternehmen und die Weitergabe zum Vertrieb durch ein anderes konzernangehöriges Unternehmen, stellen noch kein Inverkehrbringen dar; hier liegt ein geschäftlicher Verkehr mit echten Außenbeziehungen nicht vor, die Ware gelangt noch nicht aus der konzerninternen Betriebssphäre in den freien Handel (vgl. BGHZ 81, 282, 288; Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV; ähnlich bereits RGZ 107, 277, 281: Unter "Verbreiten" im Sinne des Literatururheberrechtsgesetzes sei jede Handlung zu verstehen, durch die ein Exemplar des Werks anderen Personen als den bei der Herstellung und Vervielfältigung des Werks Beteiligten zugänglich gemacht wird). - BGH, 03.07.1981 - I ZR 106/79
Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in das urheberrechtliche …
Demgegenüber kann sich die Revision nicht auf RGZ 107, 277, 279 - Gottfried-Keller-Gesamtausgabe - berufen.Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, sie habe auf die Entscheidung in RGZ 107, 277 ff vertraut.
- BGH, 01.07.1982 - I ZR 119/80
Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung eines Künsters durch die Abbildung seiner …
Denn als Vervielfältigung im Sinne des § 16 Abs. 1 UrhG ist jede körperliche Festlegung eines Werkes zu sehen, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Art mittelbar oder unmittelbar wahrnehmbar zu machen (RGZ 107, 277, 279 - Gottfried Keller; BGHZ 17, 266, 269 f - Grundig-Reporter; im Anschluß daran Amtl. Begr. zu § 16 in BT-Drucks. IV/270 S. 47). - OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92
Anspruch auf Unterlassung einer Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Teilen …
Zwar liegt in der Ankündigung der Beklagten, dem Kunden auf dessen Wunsch auch Kopien der einschlägigen Literaturstellen zu übersenden, ein Angebot an die Öffentlichkeit im Sinne von § 17 UrhG , nach wohl herrschender Meinung, der der Senat folgt, müssen die kopierten Werkstücke jedoch zum Zeitpunkt des Angebots bereits vorhanden sein (RGZ 107, 277, 281 - "Gottfried Keller"; KG GRUR 1983, 174 - "Videoraub-Cassetten";… von Gamm UrhG , 1968, § 17 Rdn. 6;… differenzierter: Schricker/L. a.a.O. § 17 Rdn. 4). - BGH, 18.05.1955 - I ZR 78/54
Rechtsmittel
Unter den Vervielfältigungsbegriff fällt aber auch die Erstaufnahme des Vortrags oder der Aufführung eines Werkes auf Tonträger; denn Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts ist jede körperliche Festlegung eines Werkes, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgend eine Art mittelbar oder unmittelbar wahrnehmbar zu machen (RGZ 107, 277 [279]).
Rechtsprechung
RG, 06.02.1923 - I 21/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Begriff der Fahrlässigkeit in den Fällen des § 163 StGB.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 06.02.1923 - I 21/23
- RG, 07.11.1923 - I 21/23
Papierfundstellen
- RGSt 57, 234
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 09.12.1959 - 2 StR 489/59
Ausnahmsweise Rechtfertigung der körperlichen Züchtigung eines Schülers durch …
In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist auf diese Gesichtspunkte wiederholt hingewiesen worden (vgl. RGSt 57, 234; 63, 370; JW 1936, 260; HRR 1938 Nr. 631). - BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51
Rechtsmittel
Dabei ist zunächst verkannt, dass ein der Erinnerung entschwundener Hergang durch blosse Anspannung des Gedächtnisses nicht zurückgerufen worden kann, weil ein entsprechender Eindruck in Geiste oben nicht mehr vorhanden ist (vgl. RGSt 57, 234; 63, 370). - BGH, 20.12.1960 - 1 StR 481/60
Friedrich Zimmermann
Durch bloße Willensanstrengung kann das Gedächtnis regelmäßig nicht zur Wiedergabe der richtigen Vorstellung gebracht werden (vgl. RGSt 57, 234).
- BGH, 27.02.1953 - 1 StR 478/52
Rechtsmittel
Diese Schuldform ist gegeben, wenn der Schwörende es unterlassen hat, tatsächliche Anhaltspunkte, die ihm zu Gebote standen, zu benutzen (RGSt 42, 236; 57, 234). - BGH, 29.04.1957 - 2 StR 146/57
Rechtsmittel
Diese formelhafte Wendung in den Urteilsgründen ist dazu nicht ausreichend (vgl. RGSt 57, 234; 63, 371). - BGH, 05.07.1960 - 1 StR 275/60
Rechtsmittel
Bloße Willensanstrengung reicht hierzu gewöhnlich nicht aus (RGSt 57, 234; Entscheidung des Senats vom 17. November 1953, 1 StR 516/53). - BGH, 12.04.1957 - 1 StR 528/56
Rechtsmittel
Diese mehr oder minder formelhafte Wendung genügt bei der gegebenen Sachlage nicht, um ein fahrlässiges Verhalten des Angeklagten zu begründen (vgl RGSt 57, 234; 63, 370). - BGH, 15.12.1953 - 1 StR 518/53
Rechtsmittel
Es gibt indes, wie die Erfahrung lehrt, Erinnerungsfehler, die sich auch durch Anspannung des Gedächtnisses nicht beseitigen lassen (vgl. RGSt 57, 234; 63, 370; RG HRR 1938, 631). - BGH, 17.11.1953 - 1 StR 516/53
Rechtsmittel
Hatte die Angeklagte wirklich Zweifel an der Richtigkeit ihrer Beobachtungen bekommen, so konnte ihr Gedächtnis nicht durch blosse Willensanstrengung dazu gebracht werden, richtig tätig zu werden (RGSt 57, 234). - BGH, 24.03.1953 - 1 StR 695/52
Rechtsmittel
Zwar lässt sich ein festeingewurzeltes, unrichtiges Erinnerungsbild schwerlich allein durch Anspannung des Gedächtnisses ohne äussere Hilfsmittel beseitigen (RGSt 57, 234; 63, 370; RG HRR 1938 Nr. 631). - BGH, 15.11.1951 - 4 StR 545/51
Rechtsmittel
- BGH, 23.05.1957 - 4 StR 158/57
Rechtsmittel
- BGH, 02.08.1951 - 3 StR 339/51
Verkennung des Begriffs der Fahrlässigkeit bei einer Eidesverletzung als …