Rechtsprechung
AG Köln, 27.01.2011 - 210 C 324/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,24125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Kleinreparaturklausel in Bezug auf eine Heiztherme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1
Wirksamkeit einer Kleinreparaturklausel in Bezug auf eine Heiztherme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kleinreparaturklausel mit Bezug auf Heiztherme ist unwirksam
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kleinreparaturklausel aufgrund Einbeziehung der Heiztherme unwirksam - Heiztherme unterliegt nicht häufigem Zugriff des Mieters
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91
Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag
Auszug aus AG Köln, 27.01.2011 - 210 C 324/10
Diese inhaltliche Beschränkung entspricht auch der Formulierung des § 28 Abs. 3 Satz 2 der II. Berechnungsverordnung, die bei der Frage eines häufigen Zugriffs allgemein in Bezug genommen wird (vgl. z.B. BGH NJW 1992, 1759 ff.) und die das Gericht insoweit als sachgerecht ansieht. - AG Hannover, 28.06.2007 - 528 C 3281/07
Rechte des Mieters bei Störung der Heiztherme; Erstattung der Reparaturkosten; …
Auszug aus AG Köln, 27.01.2011 - 210 C 324/10
Denn mit der Heiztherme, die für die Warmwasserversorgung zuständig ist, kommt ein Mieter so gut wie gar nicht in Berührung, da hier in der Regel nichts einzustellen ist, jedenfalls nicht häufig (vgl. AG Hannover, WuM 2007, 504 f.;… Over in Hannemann/Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 3. Auflage 2010, § 19 Rn. 284).
- AG Dortmund, 22.01.2016 - 412 C 10505/15
Unangemessene Benachteiligung eines Mieters durch die Kleinreparaturklausel im …
Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung dar (vgl. AG Köln BeckRS 2011, 02724 m. w. N.).