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VGH Bayern, 05.11.2007 - 22 BV 06.1281 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfungskompetenz des Bayerischen Obersten Rechnungshofes zur Prüfung der Haushaltsführung und Wirtschaftsführung der Industriekammer und Handelskammer in Bayern; Einordnung einer Prüfungsankündigung als Verwaltungsakt; Maßstab an Regelungen zur wirksamen Abbedingung der ...
- Judicialis
BayHO Art. 111 Abs. 1; ; AGIHKG Art. 3 Abs. 2; ; IHK-G § 11 Abs. 3; ; IHK-G § 12 Abs. 1 Nr. 7; ; HGrG § 48 Abs. 1; ; BHO § 119 Abs. 2 Satz 1; ; BHO § 119 Abs. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Industrie- und Handelskammern: Keine Befugnis des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 29.03.2006 - Au 4 K 05.578
- VGH Bayern, 05.11.2007 - 22 BV 06.1281
- BVerwG, 13.03.2008 - 6 C 2.08
- BVerwG, 30.09.2009 - 8 C 5.09
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 34.92
Bayerischer Rechnungshof - Handwerkskammer - Haushalts- und Wirtschaftsführung - …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2007 - 22 BV 06.1281
Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Klage als Anfechtungsklage zulässig ist, weil die Prüfungsankündigung - unabhängig von der fehlenden Bescheidsform und der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung - ihrem Inhalt nach als Anordnung und damit als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. BVerwG vom 11.4.1995, BVerwGE 98/163; BayVGH vom 23.7.1992, BayVBl 1992, 655).Vielmehr kann neben einer positiven anderweitigen Regelung ein Schweigen des Gesetzes die Geltung der im Haushaltsgrundsätzegesetz verankerten Grundsätze nur dann ausschließen, wenn dieses Schweigen im Sinne einer gewollten abweichenden Regelung zu interpretieren ist (vgl. BVerwG vom 11.4.1995, BVerwGE 98, 163/174, 175).
- Drs-Bund, 21.06.1968 - BT-Drs V/3040
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2007 - 22 BV 06.1281
Der Beklagte weist zwar zu Recht darauf hin, dass mit den Haushaltsreformgesetzen mit der Kontrolle durch die Rechnungshöfe das Anliegen der rechnungsunabhängigen gegenwartsnahen Prüfung erfüllt werden und die Vereinheitlichung der Haushaltsgrundsätze auch die bundes- und landesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts erfassen sollte, letzteres aber mit der Maßgabe, dass mit Blick auf deren besondere Aufgaben und strukturbedingte Unterschiede haushaltsrechtliche Sonderregelungen vorbehalten wurden, soweit diese sich als unabdingbar erweisen (vgl. Begründung zum Entwurf von § 46 HGrG - § 48 der verabschiedeten Fassung -, BT-Drs. V/3040, B II 262).Insoweit kann auch nicht außer Betracht bleiben, dass dem Gesetzgeber der Haushaltsreformgesetze die Bedeutung des § 4 des "Kriegskontrollgesetzes" präsent war (vgl. BayVGH, a.a.O., unter Hinweis auf BT-Drs. V/3040, A II und Übersicht 2, S. 32 ff.).
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2007 - 22 BV 06.1281
Soweit die praktische Bedeutung einer Regelung für den Normunterworfenen nicht nur von der Geltung und Anwendung einer Einzelnorm abhängt, sondern vom Zusammenspiel von Normen unterschiedlicher Regelungsbereiche, müssen die Klarheit des Normeninhalts und die Voraussehbarkeit der Ergebnisse der Normanwendung gerade auch im Hinblick auf dieses Zusammenwirken gesichert sein (vgl. z.B. BVerfG vom 9.4.2003, BVerfGE 108, 52/75).
- BVerwG, 30.09.2009 - 8 C 5.09
Haushalts- und Wirtschaftsführung; Haushaltsplan; Haushaltsrechnung; Industrie- …
VGH 22 BV 06.1281 Verkündet am 30. September 2009 Ende als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. - VG Leipzig, 05.09.2013 - 5 K 324/13
Rechtliche Ausgestaltung der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der …
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gehe im Urteil vom 5.11.2007 ( 22 BV 06.1281 ) nicht auf die von den dortigen Prozessparteien aufgeworfene Frage ein, ob § 12 Abs. 2 InsO eine Garantiepflicht im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 HGrG begründe, obwohl er ein Prüfungsrecht aus Art. 111 Abs. 1 Satz 1 der Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) abgelehnt habe.Auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5.11.2007 (22 BV 06.1281, [...]) gibt für die Frage nichts her, ob sich aus § 55 Abs. 1 HGrG i. V. m. § 12 Abs. 2 InsO ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern ergibt.
- VG Leipzig, 23.02.2012 - 5 K 523/10
Verfassungsmäßigkeit und Gültigkeit von § 4 Abs. 3 SächsIHKG; Anfechtung einer …
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gehe im Urteil vom 5.11.2007 (22 BV 06.1281) nicht auf die von den dortigen Prozessparteien aufgeworfene Frage ein, ob § 12 Abs. 2 InsO eine Garantiepflicht im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 HGrG begründe, obwohl er ein Prüfungsrecht aus Art. 111 Abs. 1 Satz 1 BayHO abgelehnt habe.Auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5.11.2007 (22 BV 06.1281, [...]) gibt für die Frage nichts her, ob sich aus § 55 Abs. 1 HGrG i. V. m. § 12 Abs. 2 InsO ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern ergibt.
- VG Potsdam, 23.11.2017 - 1 K 5108/15
Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des …
Auch wenn die Rechtsnatur der Prüfungsanordnungen, Auskunftsverlangen, Prüfungsmitteilungen umstritten ist, so handelt es sich bei den die Prüfung betreffenden Anordnungen, Mitteilungen und sonstigen Erlasse der Rechnungshöfe um hoheitliche Maßnahmen mit Außenwirkungen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 7 C 9/02 juris, Rn. 10 m.w.N., BayVGH, Urteil vom 5. November 2007 - 22 BV 06.1281 juris, Rn. 14 m.w.N., OVG Schleswig-Holstein, a.a.O., Rn 41 ff. m.w.N., VGH Kassel, a.a.O., Rn. 23 ff. m.w.N.). - VG Potsdam, 23.11.2017 - 1 K 5027/15
Befugnis des Landesrechnungshofs zur Prüfung der Haushalts- und …
Auch wenn die Rechtsnatur der Prüfungsanordnungen, Auskunftsverlangen, Prüfungsmitteilungen umstritten ist, so handelt es sich bei den die Prüfung betreffenden Anordnungen, Mitteilungen und sonstigen Erlasse der Rechnungshöfe um hoheitliche Maßnahmen mit Außenwirkungen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 7 C 9/02 juris, Rn. 10 m. w. N., BayVGH, Urteil vom 5. November 2007 - 22 BV 06.1281 juris, Rn. 14 m. w. N., OVG Schleswig-Holstein, a. a. O., Rn 41 ff. m. w. N., VGH Kassel, a. a. O., Rn. 23 ff. m. w. N.).