Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Störerauswahl bei bodenschutzrechtlichen Anordnungen; Inanspruchnahme des Zustandsstörers bei ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 18.08.2004 - RO 13 S 04.1631
- VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362
Bestimmtheitsgebot, Merkblatt einer Behörde, Website einer Behörde, allgemein …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489
Da bei der Störerauswahl das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenbeseitigung im Vordergrund steht, kann entgegen der im Beschwerdevorbringen geäußerten Auffassung nicht von einem abstrakten Vorrang der Inanspruchnahme eines Handlungsstörers gegenüber dem Zustandsstörer ausgegangen werden (vgl. BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470 m.w.N. und vom 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362).Erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362 und vom 23.6.2004 Az. 22 CS 04.1048).
- OVG Bremen, 19.08.2003 - 1 A 42/03
Bodenverunreinigung; Störerauswahl bei der Untersuchungsanordnung - Altlast; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489
Jedenfalls in der hier zu beurteilenden Phase der Gefährdungsabschätzung (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) erscheint es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Landratsamt sich bei tatsächlich ungeklärter oder rechtlich ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit im Interesse einer alsbaldigen Durchführung der Untersuchungsmaßnahmen an den Zustandsverantwortlichen hält (vgl. OVG Bremen vom 19.8.2003, NuR 2004, 182). - VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048
Ermittlung und Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Tankstellenpächter, …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489
Erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362 und vom 23.6.2004 Az. 22 CS 04.1048). - VGH Bayern, 07.11.2001 - 1 N 98.3032
Bauleitplanung: Festsetzung als Gründfläche trotz Landschaftsschutzverordnung
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489
Da bei der Störerauswahl das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenbeseitigung im Vordergrund steht, kann entgegen der im Beschwerdevorbringen geäußerten Auffassung nicht von einem abstrakten Vorrang der Inanspruchnahme eines Handlungsstörers gegenüber dem Zustandsstörer ausgegangen werden (vgl. BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470 m.w.N. und vom 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362).
- VG Regensburg, 07.12.2009 - RO 8 K 09.01987
Heranziehung des Eigentümers zur Sanierungsmaßnahmen - Opfergrenze
Vielmehr stehen zunächst einmal Handlungs- wie Zustandsstörer gleich verpflichtet nebeneinander (…Beschl. d. BVerfG v. 26.2.2000 Az. 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99, Rdnr. 53 - juris; VGH Mannheim v. 25.10.1999 Az. 8 S 2407/99 …und vom 3.9.2002 Az. 10 S 957/02 - NVwZ-RR 2003, S. 103; BVGH v. 22.3.2001 Az. 22 ZS 01.731, v. 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362, v. 13.10.2004 Az. 22 CS 04.2489 und vom 31.8.2006 Az. 22 CS 06.2055;… VGH Kassel v. 6.1.2006 Az. 6 TG 1392/04 - NVwZ-RR 2006, S. 781). - VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222
Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur …
Jedenfalls in der hier zu beurteilenden Phase der Gefährdungsabschätzung (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde sich bei tatsächlich ungeklärter oder rechtlich ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit im Interesse einer alsbaldigen Durchführung der Untersuchungsmaßnahmen an den Zustandsverantwortlichen hält (BayVGH vom 13.10.2004 - Az. 22 CS 04.2489). - VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.133
Anordnung eines Konzepts für eine Detailuntersuchung; ehemaliges Deponiegelände; …
Erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2 m.w.N.;… B.v. 17.3.2004 - 22 CS 04.362 - juris Rn. 9;… VG Regensburg, U.v. 25.2.2013 - RN 8 K 12.1344 - juris Rn. 22;… VG München, U.v. 6.11.2012 - M 2 K 11.5775 - juris Rn. 45).Auch der Gesichtspunkt einer größeren finanziellen Leistungsfähigkeit - insbesondere bei Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts - darf im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr behördlich bei der Störerauswahl berücksichtigt werden (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 10.6.2010 - 22 ZB 09.1928 - juris Rn. 14;… B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 22 f./25;… B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 15;… U.v. 5.4.2006 - 23 BV 05.1433 - juris Rn. 47; B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2).
- VG München, 07.07.2015 - M 2 K 14.4198
Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung
a) § 4 Abs. 3 BBodSchG begründet nach allgemeiner Auffassung (…vgl. BVerwG, B.v. 7.8.2013 - 7 B 9/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2;… Dombert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand November 2014, § 4 BBodSchG Rn. 14 f.) kein Rangverhältnis hinsichtlich der nach dieser Vorschrift als Adressaten in Betracht kommenden Verantwortlichen und lässt eine in erster Linie an der Effektivität der Gefahrenabwehr orientierte Auswahlentscheidung zu.Erforderlich ist ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadensereignis besitzt (BayVGH, B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2).
- VG München, 06.11.2012 - M 2 K 11.5775
Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung; ermessensfehlerhafte Auswahl des …
§ 4 Abs. 3 BBodSchG begründet kein Rangverhältnis hinsichtlich der danach als Adressaten in Betracht kommenden Verantwortlichen (BayVGH vom 31.08.2006 Az. 22 CS 06.2055 juris RdNr. 2 m.w.N.; HessVGH vom 06.01.2006 Az. 6 TG 1392/04 juris RdNr. 10 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg vom 11.12.2000 Az. 10 S 1188/00 juris RdNr. 12 m.w.N.), sondern lässt eine in erster Linie an der Effektivität der Gefahrenabwehr orientierte Auswahlentscheidung zu (BayVGH vom 13.10.2004 Az. 22 CS 04.2489 juris RdNr. 2; OVG Berlin-Brandenburg vom 24.02.2011 Az. OVG 11 B 10.09 juris RdNr. 45).Erforderlich ist ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadensereignis besitzt (BayVGH vom 13.10.2004 Az. 22 CS 04.2489 juris RdNr. 2 m.w.N.).
- VG Würzburg, 16.02.2016 - W 4 K 15.487
Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung …
Insbesondere besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass eine Handlungsmaxime des Inhalts, dass der Handlungsstörer regelmäßig vor dem Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen ist, nicht existiert (…BVerwG, B. v. 7.8.2013 - 7 B 9/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B. v. 22.3.2001 - M 2 S 00.4678 - ZfWassR 2002, 35; BayVGH, B. v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2;… BayVGH München, B. v. 31.8.2006 - 22 CS 06.2055 - juris Rn. 2;… vgl. auch VGH BW, B. v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - juris Rn. 7;… VGH BW, B. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - juris Rn. 5;… VG München, U. v. 10.3.2009 - M 2 K 07.3283 - juris Rn. 34;… Dombert a. a. O.;… Giesberts/Hilf a. a. O.). - VG Ansbach, 02.06.2020 - AN 9 K 17.00808
Haftung des Grundstückseigentümers für Bodenverunreinigungen
Gerade in der Phase der Gefährdungsabschätzung erscheint es daher als nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Landratsamt sich bei tatsächlich ungeklärter oder rechtlich ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit im Interesse einer alsbaldigen Durchführung der Untersuchungsmaßnahmen an den Zustandsverantwortlichen hält (siehe hierzu BayVGH B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 29.10.2015 - 22 ZB 15.1770
Bodenverunreinigung, Untersuchungsanordnung, Gefährdungsabschätzung, …
Er macht geltend (Schriftsatz vom 18.9.2015), das Verwaltungsgericht habe die Klägerin zu Recht als Verursacher im Sinn von § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG angesehen; das hierfür erforderliche, im Rahmen einer rechtlichen Bewertung zu prüfende (BayVGH, B. v. 23.6.2004 - 22 CS 04.1048) unmittelbar gefahrbegründende Verhalten, das selbst die Gefahrenschwelle überschreite und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt habe (BayVGH, B. v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489), liege bei der Klägerin vor. - VG München, 28.08.2019 - M 9 K 16.5910
Störerauswahl bei zweckentfremdungsrechtlichem Grundbescheid
Die Frage, wer Handlungsstörer im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Satz 1 LStVG ist, ist durch rechtlich wertende Betrachtung zu bestimmen; erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (z.B. BayVGH, B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris). - VGH Bayern, 09.11.2009 - 22 ZB 08.1052
Verdacht einer schädlichen Bodenverunreinigung (LHKW durch chemische Reinigung); …
Jedenfalls in der Phase der Gefährdungsabschätzung ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde sich bei tatsächlich ungeklärter oder rechtlich ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit im Interesse einer alsbaldigen Durchführung der Untersuchungsmaßnahmen an den Zustandsverantwortlichen hält (BayVGH vom 13.10.2004 Az. 22 CS 04.2489). - VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.829
Detailuntersuchung; Duldungsanordnung; Störerauswahl; wirtschaftliches …
- VG München, 22.02.2017 - M 9 K 16.4276
Zweckentfremdung von Wohnraum durch "Vermieterkette"
- VG München, 24.04.2017 - M 9 S 17.1340
Nutzungsuntersagung wegen Zweckentfremdung von Wohnraum
- VG Regensburg, 05.10.2009 - RO 8 K 08.1452
1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Konzepts zur Durchführung von …
- VG Aachen, 25.07.2005 - 6 K 1735/02
Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Gewährung einer Zuwendung zur …
- VG Regensburg, 18.08.2004 - RO 13 S 04.1631
Ermessensfehlerhafte Störerauswahl führt nicht stets zum Erfolg des …
- VG Regensburg, 26.09.2011 - RO 8 K 10.00934
Ermessensfehlerfreie Heranziehung eines Wurfscheibenschießanlagenbetreibers als …