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   VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489   

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VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 (https://dejure.org/2004,16112)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 (https://dejure.org/2004,16112)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 22 CS 04.2489 (https://dejure.org/2004,16112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Störerauswahl bei bodenschutzrechtlichen Anordnungen; Inanspruchnahme des Zustandsstörers bei ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit

  • Judicialis

    BBodSchG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; BBodSchG § 9 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362

    Bestimmtheitsgebot, Merkblatt einer Behörde, Website einer Behörde, allgemein

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489
    Da bei der Störerauswahl das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenbeseitigung im Vordergrund steht, kann entgegen der im Beschwerdevorbringen geäußerten Auffassung nicht von einem abstrakten Vorrang der Inanspruchnahme eines Handlungsstörers gegenüber dem Zustandsstörer ausgegangen werden (vgl. BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470 m.w.N. und vom 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362).

    Erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362 und vom 23.6.2004 Az. 22 CS 04.1048).

  • OVG Bremen, 19.08.2003 - 1 A 42/03

    Bodenverunreinigung; Störerauswahl bei der Untersuchungsanordnung - Altlast;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489
    Jedenfalls in der hier zu beurteilenden Phase der Gefährdungsabschätzung (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) erscheint es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Landratsamt sich bei tatsächlich ungeklärter oder rechtlich ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit im Interesse einer alsbaldigen Durchführung der Untersuchungsmaßnahmen an den Zustandsverantwortlichen hält (vgl. OVG Bremen vom 19.8.2003, NuR 2004, 182).
  • VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048

    Ermittlung und Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Tankstellenpächter,

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489
    Erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (vgl. BayVGH vom 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362 und vom 23.6.2004 Az. 22 CS 04.1048).
  • VGH Bayern, 07.11.2001 - 1 N 98.3032

    Bauleitplanung: Festsetzung als Gründfläche trotz Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2004 - 22 CS 04.2489
    Da bei der Störerauswahl das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenbeseitigung im Vordergrund steht, kann entgegen der im Beschwerdevorbringen geäußerten Auffassung nicht von einem abstrakten Vorrang der Inanspruchnahme eines Handlungsstörers gegenüber dem Zustandsstörer ausgegangen werden (vgl. BayVGH vom 22.3.2001, BayVBl 2002, 470 m.w.N. und vom 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362).
  • VG Regensburg, 07.12.2009 - RO 8 K 09.01987

    Heranziehung des Eigentümers zur Sanierungsmaßnahmen - Opfergrenze

    Vielmehr stehen zunächst einmal Handlungs- wie Zustandsstörer gleich verpflichtet nebeneinander (Beschl. d. BVerfG v. 26.2.2000 Az. 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99, Rdnr. 53 - juris; VGH Mannheim v. 25.10.1999 Az. 8 S 2407/99 und vom 3.9.2002 Az. 10 S 957/02 - NVwZ-RR 2003, S. 103; BVGH v. 22.3.2001 Az. 22 ZS 01.731, v. 17.3.2004 Az. 22 CS 04.362, v. 13.10.2004 Az. 22 CS 04.2489 und vom 31.8.2006 Az. 22 CS 06.2055; VGH Kassel v. 6.1.2006 Az. 6 TG 1392/04 - NVwZ-RR 2006, S. 781).
  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur

    Jedenfalls in der hier zu beurteilenden Phase der Gefährdungsabschätzung (§ 9 Abs. 2 BBodSchG) ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde sich bei tatsächlich ungeklärter oder rechtlich ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit im Interesse einer alsbaldigen Durchführung der Untersuchungsmaßnahmen an den Zustandsverantwortlichen hält (BayVGH vom 13.10.2004 - Az. 22 CS 04.2489).
  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 14.133

    Anordnung eines Konzepts für eine Detailuntersuchung; ehemaliges Deponiegelände;

    Erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 17.3.2004 - 22 CS 04.362 - juris Rn. 9; VG Regensburg, U.v. 25.2.2013 - RN 8 K 12.1344 - juris Rn. 22; VG München, U.v. 6.11.2012 - M 2 K 11.5775 - juris Rn. 45).

    Auch der Gesichtspunkt einer größeren finanziellen Leistungsfähigkeit - insbesondere bei Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts - darf im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr behördlich bei der Störerauswahl berücksichtigt werden (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 10.6.2010 - 22 ZB 09.1928 - juris Rn. 14; B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 22 f./25; B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 15; U.v. 5.4.2006 - 23 BV 05.1433 - juris Rn. 47; B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2).

  • VG München, 07.07.2015 - M 2 K 14.4198

    Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung

    a) § 4 Abs. 3 BBodSchG begründet nach allgemeiner Auffassung (vgl. BVerwG, B.v. 7.8.2013 - 7 B 9/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2; Dombert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand November 2014, § 4 BBodSchG Rn. 14 f.) kein Rangverhältnis hinsichtlich der nach dieser Vorschrift als Adressaten in Betracht kommenden Verantwortlichen und lässt eine in erster Linie an der Effektivität der Gefahrenabwehr orientierte Auswahlentscheidung zu.

    Erforderlich ist ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadensereignis besitzt (BayVGH, B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2).

  • VG München, 06.11.2012 - M 2 K 11.5775

    Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung; ermessensfehlerhafte Auswahl des

    § 4 Abs. 3 BBodSchG begründet kein Rangverhältnis hinsichtlich der danach als Adressaten in Betracht kommenden Verantwortlichen (BayVGH vom 31.08.2006 Az. 22 CS 06.2055 juris RdNr. 2 m.w.N.; HessVGH vom 06.01.2006 Az. 6 TG 1392/04 juris RdNr. 10 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg vom 11.12.2000 Az. 10 S 1188/00 juris RdNr. 12 m.w.N.), sondern lässt eine in erster Linie an der Effektivität der Gefahrenabwehr orientierte Auswahlentscheidung zu (BayVGH vom 13.10.2004 Az. 22 CS 04.2489 juris RdNr. 2; OVG Berlin-Brandenburg vom 24.02.2011 Az. OVG 11 B 10.09 juris RdNr. 45).

    Erforderlich ist ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadensereignis besitzt (BayVGH vom 13.10.2004 Az. 22 CS 04.2489 juris RdNr. 2 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 16.02.2016 - W 4 K 15.487

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung

    Insbesondere besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass eine Handlungsmaxime des Inhalts, dass der Handlungsstörer regelmäßig vor dem Zustandsstörer in Anspruch zu nehmen ist, nicht existiert (BVerwG, B. v. 7.8.2013 - 7 B 9/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B. v. 22.3.2001 - M 2 S 00.4678 - ZfWassR 2002, 35; BayVGH, B. v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2; BayVGH München, B. v. 31.8.2006 - 22 CS 06.2055 - juris Rn. 2; vgl. auch VGH BW, B. v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - juris Rn. 7; VGH BW, B. v. 27.3.1995 - 8 S 525/95 - juris Rn. 5; VG München, U. v. 10.3.2009 - M 2 K 07.3283 - juris Rn. 34; Dombert a. a. O.; Giesberts/Hilf a. a. O.).
  • VG Ansbach, 02.06.2020 - AN 9 K 17.00808

    Haftung des Grundstückseigentümers für Bodenverunreinigungen

    Gerade in der Phase der Gefährdungsabschätzung erscheint es daher als nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Landratsamt sich bei tatsächlich ungeklärter oder rechtlich ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit im Interesse einer alsbaldigen Durchführung der Untersuchungsmaßnahmen an den Zustandsverantwortlichen hält (siehe hierzu BayVGH B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 22 ZB 15.1770

    Bodenverunreinigung, Untersuchungsanordnung, Gefährdungsabschätzung,

    Er macht geltend (Schriftsatz vom 18.9.2015), das Verwaltungsgericht habe die Klägerin zu Recht als Verursacher im Sinn von § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG angesehen; das hierfür erforderliche, im Rahmen einer rechtlichen Bewertung zu prüfende (BayVGH, B. v. 23.6.2004 - 22 CS 04.1048) unmittelbar gefahrbegründende Verhalten, das selbst die Gefahrenschwelle überschreite und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt habe (BayVGH, B. v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489), liege bei der Klägerin vor.
  • VG München, 28.08.2019 - M 9 K 16.5910

    Störerauswahl bei zweckentfremdungsrechtlichem Grundbescheid

    Die Frage, wer Handlungsstörer im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Satz 1 LStVG ist, ist durch rechtlich wertende Betrachtung zu bestimmen; erforderlich ist insofern ein unmittelbar gefahrbegründendes Verhalten, das die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (z.B. BayVGH, B.v. 13.10.2004 - 22 CS 04.2489 - juris).
  • VGH Bayern, 09.11.2009 - 22 ZB 08.1052

    Verdacht einer schädlichen Bodenverunreinigung (LHKW durch chemische Reinigung);

    Jedenfalls in der Phase der Gefährdungsabschätzung ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde sich bei tatsächlich ungeklärter oder rechtlich ungesicherter Verhaltensverantwortlichkeit im Interesse einer alsbaldigen Durchführung der Untersuchungsmaßnahmen an den Zustandsverantwortlichen hält (BayVGH vom 13.10.2004 Az. 22 CS 04.2489).
  • VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.829

    Detailuntersuchung; Duldungsanordnung; Störerauswahl; wirtschaftliches

  • VG München, 22.02.2017 - M 9 K 16.4276

    Zweckentfremdung von Wohnraum durch "Vermieterkette"

  • VG München, 24.04.2017 - M 9 S 17.1340

    Nutzungsuntersagung wegen Zweckentfremdung von Wohnraum

  • VG Regensburg, 05.10.2009 - RO 8 K 08.1452

    1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Konzepts zur Durchführung von

  • VG Aachen, 25.07.2005 - 6 K 1735/02

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Gewährung einer Zuwendung zur

  • VG Regensburg, 18.08.2004 - RO 13 S 04.1631

    Ermessensfehlerhafte Störerauswahl führt nicht stets zum Erfolg des

  • VG Regensburg, 26.09.2011 - RO 8 K 10.00934

    Ermessensfehlerfreie Heranziehung eines Wurfscheibenschießanlagenbetreibers als

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