Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 24.01.2019

Rechtsprechung
   LG Berlin, 05.04.2019 - 22 O 28/19   

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https://dejure.org/2019,7948
LG Berlin, 05.04.2019 - 22 O 28/19 (https://dejure.org/2019,7948)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.04.2019 - 22 O 28/19 (https://dejure.org/2019,7948)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. April 2019 - 22 O 28/19 (https://dejure.org/2019,7948)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Erlass der einstweiligen Verfügung bezüglich der weiteren Vollziehung des Kaufvertrages des Wohnblocks F-Nord der Karl Marx Allee in Berlin bestätigt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vollziehung des Kaufvertrages des Wohnblocks F-Nord der Karl Marx Allee in Berlin

Sonstiges

  • eisenberg-koenig-schork.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Abverkauf von 151 Mietwohnungen und 6 Gewerbeeinheiten (Block F Nord, Karl-Marx-Allee, Friedrichshain) an Tochterunternehmen der Deutschen Wohnen gestoppt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • KG - 12 U 70/19 (anhängig)

    Rechtsstreit über die weitere Vollziehung des Kaufvertrages des Wohnblocks F-Nord

    Am heutigen Tag sollte im Rechtsstreit über die Vollziehung eines Kaufvertrages des Wohnblocks F-Nord der Karl Marx Allee in Berlin vor dem 12. Zivilsenat des Kammergerichts die mündliche Verhandlung über die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. April 2019 - 22 O 28/19 - stattfinden.
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 24.01.2019 - 22 O 28/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5492
LG Berlin, 24.01.2019 - 22 O 28/19 (https://dejure.org/2019,5492)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.01.2019 - 22 O 28/19 (https://dejure.org/2019,5492)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 22 O 28/19 (https://dejure.org/2019,5492)
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Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Einstweilige Verfügung betreffend die Frage der weiteren Vollziehung des Kaufvertrages des Wohnblocks F-Nord der Karl Marx Allee in Berlin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 25.02.2019 - 22 O 308/18

    Aufhebung der einstweiligen Verfügungen betreffend die Frage der weiteren

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2019 - 22 O 28/19
    Wegen der Hintergründe der Verfahren zu den Blöcken C Süd, D-Nord und C Nord in der Karl Marx Allee in Berlin in den Verfahren 22 O 308/18, 22 O 309/18 und 22 O 310/18 des Landgerichts Berlin wird auf die Pressemitteilung Nr. 18-031 der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin vom 18. Dezember 2018 und auf die Pressemitteilung des Kammergerichts Nr. 9/2019 vom 25. Februar 2019 verwiesen.
  • LG Berlin, 25.02.2019 - 22 O 310/18

    Aufhebung der einstweiligen Verfügungen betreffend die Frage der weiteren

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2019 - 22 O 28/19
    Wegen der Hintergründe der Verfahren zu den Blöcken C Süd, D-Nord und C Nord in der Karl Marx Allee in Berlin in den Verfahren 22 O 308/18, 22 O 309/18 und 22 O 310/18 des Landgerichts Berlin wird auf die Pressemitteilung Nr. 18-031 der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin vom 18. Dezember 2018 und auf die Pressemitteilung des Kammergerichts Nr. 9/2019 vom 25. Februar 2019 verwiesen.
  • LG Berlin, 25.02.2019 - 22 O 309/18

    Aufhebung der einstweiligen Verfügungen betreffend die Frage der weiteren

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2019 - 22 O 28/19
    Wegen der Hintergründe der Verfahren zu den Blöcken C Süd, D-Nord und C Nord in der Karl Marx Allee in Berlin in den Verfahren 22 O 308/18, 22 O 309/18 und 22 O 310/18 des Landgerichts Berlin wird auf die Pressemitteilung Nr. 18-031 der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin vom 18. Dezember 2018 und auf die Pressemitteilung des Kammergerichts Nr. 9/2019 vom 25. Februar 2019 verwiesen.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.01.2020 - 10 C 221/19

    Wohnraummiete: Vorkaufsrecht des Mieters nach Begründung von Wohnungseigentum an

    Das Landgericht Berlin untersagte der Beklagten durch einstweilige Verfügung vom 24.1.2019 (22 O 28/19), den Kaufvertrag mit der D. GmbH zu vollziehen und bestätigte dieses Vollzugsverbot mit Urteil vom 5.04.2019.

    Der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages und die zu diesem Zeitpunkt bestehende Grundbuchlage sind solche festen Umstände, die durch § 577 BGB vorgegeben sind (LG Berlin, Urteil vom 5.04.2019 - 22 O 28/19).

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