Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - 22 Sa 82/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Arbeitszeit der Hausmeister in Baden-Württemberg - Weitergeltung der zum 30.09.1990 gekündigten Regelung der §§ 3, 4 Bezirkszusatztarifvertrag Nr 13 zu SR 2r Nr 1 BAT kraft arbeitsvertraglicher Inbezugnahme für neu eintretende Hausmeister
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Arbeitszeit für Hausmeister in Baden-Württemberg; Weitergeltung oder Nichtweitergeltung der zum 30.09.1990 gekündigten Regelung des Bezirkszusatztarifvertrages zu Nr. 1 S TZ 2 r BAT kraft arbeitsvertraglicher Inbezugnahme für neu eintretende Hausmeister; ...
- Judicialis
BAT § 15; ; BAT § 15 Abs. 1; ; BAT § 15 Abs. 2; ; BAT § 15 Abs. 4; ; BAT § 74 Abs. 2; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitszeit der Hausmeister in Baden-Württemberg nach Teilkündigung der Arbeitszeitregelung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 25.05.2005 - 2 Ca 32/05
- LAG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - 22 Sa 82/05
- BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat: …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - 22 Sa 82/05
Damit ist klargestellt, auf welche Teile des Bezirkszusatztarifvertrags sich das Teilkündigungsrecht beziehen soll, dieses Teilkündigungsrecht ist somit zulässig (BAG v. 03.12.1985, - 4 ABR 60/85 -, AP-Nr. 2 zu § 74 BAT).Zutreffend gehen sowohl das Arbeitsgericht wie die Parteien davon aus, dass eine nachwirkende tarifliche Regelung auch bei Tarifbindung keine Anwendung findet für solche Arbeitverhältnisse, die erst nach Beendigung des Tarifvertrags gemäß § 3 Abs. 3 TVG begründet worden sind (BAG v. 03.12.1985 a. a. O.).
- BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 535/03
Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - 22 Sa 82/05
Damit tritt aus dieser tarifvertraglichen Regelung eindeutig der Wille der Tarifvertragsparteien hervor, dass bei Ausübung des Teilkündigungsrechts gemäß § 3 Abs. 1 Bezirkszusatztarifvertrag Nr. 13 § 15 Abs. 1 BAT keine Anwendung finden solle (vgl. BAG v. 14.10.2004, 6 AZR 535/03, n. v.).Die EGRL 104/93 betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz und sieht bei Verstößen gegen ihre Regelung keine finanziellen Ansprüche vor (BAG v. 14.10.2004, a. a. O.).
- BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Bezirkszusatztarifvertrag
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 23. Mai 2006 - 22 Sa 82/05 - wird zurückgewiesen.