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   OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 113/98   

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https://dejure.org/2000,10170
OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 113/98 (https://dejure.org/2000,10170)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2000 - 22 U 113/98 (https://dejure.org/2000,10170)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 22 U 113/98 (https://dejure.org/2000,10170)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78

    Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 113/98
    Danach ist erforderlich, daß sich ein Vorsatz des Täters nicht nur auf die Verletzungshandlung bezieht, sondern auch die konkrete Körperverletzung umfaßt (BGHZ 75, 328, 332; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 97; anders möglicherweise nach der neuen Rechtslage, vgl. Rolls, NJW 1996, 3177, 3178).

    Derartige Tätlichkeiten unter Mitschülern lassen nicht den Schluß zu, daß der Täter auch Vorsatz hinsichtlich einer schwerwiegenden Verletzung und nicht nur der Hinzufügung von Schmerzen hatte (vgl. BGHZ 75, 328, 333; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 97).

  • OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schulunfalles; Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 113/98
    Danach ist erforderlich, daß sich ein Vorsatz des Täters nicht nur auf die Verletzungshandlung bezieht, sondern auch die konkrete Körperverletzung umfaßt (BGHZ 75, 328, 332; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 97; anders möglicherweise nach der neuen Rechtslage, vgl. Rolls, NJW 1996, 3177, 3178).

    Derartige Tätlichkeiten unter Mitschülern lassen nicht den Schluß zu, daß der Täter auch Vorsatz hinsichtlich einer schwerwiegenden Verletzung und nicht nur der Hinzufügung von Schmerzen hatte (vgl. BGHZ 75, 328, 333; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 97).

  • BGH, 11.02.2003 - VI ZR 34/02

    Zur Haftung bei Schulunfällen

    Teilweise wird die Ansicht vertreten, das in den §§ 104 ff. SGB VII geregelte Haftungsprivileg entfalle bereits dann, wenn der Vorsatz des Schädigers sich auf das haftungsbegründende Verhalten beziehe (LG Stendal, VersR 2001, 1294, 1296 f.; Dahm, SozVers 1997, 61 f.; Hauck/Nehls, SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2003, K § 104 Rdn. 28; Otto, NZV 1996, 473, 477; Rolfs, NJW 1996, 3177, 3178; VersR 1996, 1194, 1200; DB 2001, 2294, 2297; ders. in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 3. Aufl., § 104 SGB VII Rdn. 20; dahingestellt bei BVerfG, NJW 2000, 2098; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 423, 424).
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