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   OLG Düsseldorf, 27.04.2001 - 22 U 153/00   

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https://dejure.org/2001,9061
OLG Düsseldorf, 27.04.2001 - 22 U 153/00 (https://dejure.org/2001,9061)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2001 - 22 U 153/00 (https://dejure.org/2001,9061)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2001 - 22 U 153/00 (https://dejure.org/2001,9061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortlichkeit des Architekten; Genehmigung durch Teilzahlung; Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit; Heizungsmaterialien; Heizungsinstallation; Genehmigung durch schlüssiges Verhalten

  • Judicialis

    BGB § 177 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 177 Abs. 1
    Genehmigung von Bestellungen Dritter durch Teilzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkvertragsrecht - Fallstricke bei der Bauabrechnung vermeiden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2001 - 22 U 153/00
    Die Genehmigung kann sowohl ausdrücklich als auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden, wobei im letzteren Fall der Genehmigung der Genehmigende zumindest mit der Möglichkeit der Zustimmungsbedürftigkeit und damit mit der schwebenden Unwirksamkeit des Geschäftes gerechnet haben muss (BGH, Urt. v. 21.9.1967, WM 1967, 164, 1165; BGH, Urt. v. 16.11.1987, NJW 1988, 1199, 1200; OLG Hamm, Urt. v. 20.9.1993, NJW-RR 1994, 439, 440; MünchKomm-Schramm, 3. Aufl., § 177 BGB, Rdnr. 24).
  • OLG Hamm, 20.09.1993 - 23 U 17/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2001 - 22 U 153/00
    Die Genehmigung kann sowohl ausdrücklich als auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden, wobei im letzteren Fall der Genehmigung der Genehmigende zumindest mit der Möglichkeit der Zustimmungsbedürftigkeit und damit mit der schwebenden Unwirksamkeit des Geschäftes gerechnet haben muss (BGH, Urt. v. 21.9.1967, WM 1967, 164, 1165; BGH, Urt. v. 16.11.1987, NJW 1988, 1199, 1200; OLG Hamm, Urt. v. 20.9.1993, NJW-RR 1994, 439, 440; MünchKomm-Schramm, 3. Aufl., § 177 BGB, Rdnr. 24).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2009 - 6 U 82/08

    Absprache zwischen Bauherr, Bauunternehmer und Baustoffhändler über die Lieferung

    In der Begleichung eines erheblichen Teils dieser Rechnungen liegt zum einen eine Genehmigung der zugrunde liegenden Bestellungen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.4.2001, 22 U 153/00, zitiert nach Juris), zum anderen ein Verhalten, das nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht dazu führt, dass sie sich die weiteren Bestellungen der Streitverkündeten als Vertreterhandeln zurechnen lassen muss.
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