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   OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00   

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https://dejure.org/2001,7037
OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00 (https://dejure.org/2001,7037)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2001 - 22 U 162/00 (https://dejure.org/2001,7037)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 22 U 162/00 (https://dejure.org/2001,7037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 166

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 166
    Zurechnung von Kenntnis Dritter - Grundstücksverkauf - Kenntnis des Architekten von der Genehmigungsbedürftigkeit eines Umbaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    (2) Das Architektenwissen kann dem Beklagten nicht nach den Grundsätzen der Wissenszusammenrechnung, die in der Rechtsprechung für arbeitsteilig organisierte juristische Personen und Personengesellschaften entwickelt wurden (vgl. BGHZ 132, 30 [35 ff]; Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 166 Rn. 8 m.w.N.), entsprechend § 166 BGB zugerechnet werden.

    Unabhängig davon, dass eine Rechtsform (juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personengesellschaft) auf die der Bundesgerichtshof die Grundsätze für anwendbar hält (vgl. BGHZ 132, 30 [35 ff]), nicht vorliegt, hat der Beklagte seine Teilnahme am allgemeinen Rechtsverkehr auch nicht in einer vergleichbaren Weise arbeitsteilig organisiert.

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    Zwar liegt eine Entscheidung in der Hauptsache im Sinne dieser Regelung nicht nur bei jeder Sachentscheidung vor, sondern auch dann, wenn die Zulässigkeit der Klage aus anderen Gründen als dem der Unzulässigkeit des Rechtsweges verneint worden ist (vgl. BGH in NJW 1998, 232; 1993, 470; Baumbach/Lauterbach, 59. Aufl., Rn. 15 zu § 17a GVG; Zöller, ZPO-Kommentar, 22. Aufl., Rn. 18 zu § 17a GVG).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    War der Wissensträger an dem Vertragsschluss und/oder seiner Vorbereitung nicht beteiligt oder hat er den Geschäftsherrn nur intern beraten, scheidet eine entsprechende Anwendung von § 166 BGB aus (BGH aaO.; NJW-RR 1997, 270).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    Der Geschäftsherr muss sich seiner aber im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedienen (BGHZ 117, 104 [106 f] = NJW 1992, 1099 [1100] m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61

    Gemeinrechtliche Servitut

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    (3) Soweit der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen BGHZ 42, 63 [59] = NJW 1964, 2016 [2017] und NJW 1977, 375 dem Grundstückseigentümer im Rahmen eines Überbaus das Wissen des mit dem Bauvorhaben betrauten Architekten in entsprechender Anwendung des § 166 BGB zugerechnet hat, ist die dort behandelte Problematik mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • KG, 13.06.1988 - 12 U 7239/87

    Vorliegen eines Abzahlungsgeschäftes; Zulässigkeit der Pauschalierung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2001 - 22 U 162/00
    Die gebotene Verweisung ist nunmehr in der Berufungsinstanz durch den Senat vorzunehmen, wobei die Entscheidung unter Aufhebung des die Klage abweisenden erstinstanzlichen Urteils durch Urteil zu treffen ist (vgl. BGH in NJW-RR 1988, 1403; Baumbach, a.a.O., Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10

    Anspruch des Auftragnehmers aus Anordnung des Auftraggebers betreffend die

    Es reicht aus, dass sich der Geschäftsherr seiner im rechtsgeschäftlichen Verkehr wie eines Vertreters bedient, während eine Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB ausscheidet, wenn der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten hat (vgl. BGH NJW 1982, 1999 f.; OLG Köln NJW-RR 2007, 821; OLG Hamm OLGR 2001, 269).
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