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   OLG Köln, 25.05.2004 - 22 U 210/03   

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https://dejure.org/2004,6522
OLG Köln, 25.05.2004 - 22 U 210/03 (https://dejure.org/2004,6522)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2004 - 22 U 210/03 (https://dejure.org/2004,6522)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 22 U 210/03 (https://dejure.org/2004,6522)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung des Gebrauchtwagenkaufvertrages ; Ausschluss jeglicher Gewährleistungsrechte ; Gewährleistungsausschluss in Leasingbedingungen ; "Sonderbedingungen für gebrauchte Leasing-Fahrzeuge" ; Ergänzende Vertragsauslegung

  • Judicialis

    BGB §§ 307 ff. n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (n.F.) §§ 307 ff.
    Formularmäßiger Gewährleistungsausschluss bei Leasing von Gebrauchtwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Leasing-Nehmer ohne Gewährleistungsanspruch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 22 U 210/03
    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen i.S. des § 9 I AGBGB, der dem neu in das BGB eingefügten § 307 entspricht, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH NJW 2000, 1110 [1112] m.w. Nachw.).

    Die geltungserhaltende Reduktion von AGB-Bestimmungen wird jedoch allgemein als unzulässig angesehen (grundlegend: BGHZ 84, 109 [115]; bestätigt durch: BGHZ 86, 285 [297]; 114, 338 [342]; 120, 108 [122]; BGH NJW 2000, 1110[1113]; vgl. auch Palandt/Heinrichs, 63. Aufl., vor § 307, Rdn. 8).

    Auch die Möglichkeit einer ergänzenden Auslegung des Leasingvertrages, wie sie erwogen wird, wenn durch die Unwirksamkeit von AGB-Klauseln eine Vertragslücke entsteht (vgl. BGHZ 84,109 [116 unten f.]; BGHZ 120, 109 [122] und BGH NJW 2000, 1110], scheidet als Grundlage eines Anspruchs des Klägers aus:.

    Das ist nur dann anzunehmen, wenn dispositives Gesetzesrecht zur Füllung der Lücke nicht zur Verfügung steht und die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BGH NJW 2000, 1110 [1114] m.w.Nachw.).

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 22 U 210/03
    Die geltungserhaltende Reduktion von AGB-Bestimmungen wird jedoch allgemein als unzulässig angesehen (grundlegend: BGHZ 84, 109 [115]; bestätigt durch: BGHZ 86, 285 [297]; 114, 338 [342]; 120, 108 [122]; BGH NJW 2000, 1110[1113]; vgl. auch Palandt/Heinrichs, 63. Aufl., vor § 307, Rdn. 8).

    Auch die Möglichkeit einer ergänzenden Auslegung des Leasingvertrages, wie sie erwogen wird, wenn durch die Unwirksamkeit von AGB-Klauseln eine Vertragslücke entsteht (vgl. BGHZ 84,109 [116 unten f.]; BGHZ 120, 109 [122] und BGH NJW 2000, 1110], scheidet als Grundlage eines Anspruchs des Klägers aus:.

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 22 U 210/03
    Die geltungserhaltende Reduktion von AGB-Bestimmungen wird jedoch allgemein als unzulässig angesehen (grundlegend: BGHZ 84, 109 [115]; bestätigt durch: BGHZ 86, 285 [297]; 114, 338 [342]; 120, 108 [122]; BGH NJW 2000, 1110[1113]; vgl. auch Palandt/Heinrichs, 63. Aufl., vor § 307, Rdn. 8).
  • BGH, 11.03.1998 - VIII ZR 205/97

    Zu Kraftfahrzeug-Leasingverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 22 U 210/03
    Zwar wird im Kfz-Leasinggeschäft die Gewährleistung häufig in der Weise geregelt, dass sich der Leasinggeber von der mietrechtlichen Haftung, die ihn wegen des Charakters des Leasingvertrages als atypischer Mietvertrag trifft, gegenüber dem Leasingnehmer frei zeichnet und diesem die ihm gegen den Lieferanten aus dem Kaufvertrag über das Kfz zustehenden kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche abtritt (vgl. BGH NJW 1982, 105; BGH NJW 1998, 1637, 1638; Engel/Paul, Handbuch Kraftfahrzeug-Leasing, 1.Aufl., Seite 162, Rdn. 15 ).
  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 265/80

    Funkausrüstung - Leasing, Abtretung der Gewährleistungsrechte, § 9 AGBG (jetzt §

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 22 U 210/03
    Zwar wird im Kfz-Leasinggeschäft die Gewährleistung häufig in der Weise geregelt, dass sich der Leasinggeber von der mietrechtlichen Haftung, die ihn wegen des Charakters des Leasingvertrages als atypischer Mietvertrag trifft, gegenüber dem Leasingnehmer frei zeichnet und diesem die ihm gegen den Lieferanten aus dem Kaufvertrag über das Kfz zustehenden kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche abtritt (vgl. BGH NJW 1982, 105; BGH NJW 1998, 1637, 1638; Engel/Paul, Handbuch Kraftfahrzeug-Leasing, 1.Aufl., Seite 162, Rdn. 15 ).
  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 140/90

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 22 U 210/03
    Die geltungserhaltende Reduktion von AGB-Bestimmungen wird jedoch allgemein als unzulässig angesehen (grundlegend: BGHZ 84, 109 [115]; bestätigt durch: BGHZ 86, 285 [297]; 114, 338 [342]; 120, 108 [122]; BGH NJW 2000, 1110[1113]; vgl. auch Palandt/Heinrichs, 63. Aufl., vor § 307, Rdn. 8).
  • OLG Köln, 03.11.1995 - 19 U 81/95

    Bindung der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 22 U 210/03
    Ist aber die Geltendmachung dieses Anspruchs nicht ausdrücklich zum Gegenstand der Abtretung/ Ermächtigung gemacht worden, fehlt dem Kläger als Leasingnehmer die Aktivlegitimation (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Auflage 2003, Seite 538, Rdn.772; OLG Köln VersR 1996, 720, 721 = OLG Köln NJW-RR 1996, 559).
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