Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 01.03.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 22 U 92/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8417
OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 22 U 92/00 (https://dejure.org/2000,8417)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2000 - 22 U 92/00 (https://dejure.org/2000,8417)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 22 U 92/00 (https://dejure.org/2000,8417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Herausgabe des unrichtigen Titels; Titelherausgabeanspruch; Nachlässige Prozessführung; Objektiv unrichtiges Urteil

  • Judicialis

    BGB § 826; ; BGB § 852

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 § 852
    Sittenwidrige Schädigung - Zwangsvollstreckung aufgrund unrichtigen Titels - Entstehung des Unterlassungsanspruchs - Herausgabe des Titels - nachlässige Prozessführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 272/85

    Klage auf Rückzahlung eines ausgekehrten Versteigerungserlöses - Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 22 U 92/00
    An dieser Rechtsprechung, der auch der Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 06.05.1988 - 22 U 55/88 - und vom 03.12.1993 - 22 U 103/93 - OLGR 1994, 184 L), hat der BGH trotz der im Schrifttum geäußerten Kritik festgehalten (vgl. NJW-RR 1988, 957, 959; NJW 1993, 3204, 3205; NJW-RR 1996, 826, 827).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein objektiv unrichtiges Urteil dann nicht über § 826 BGB korrigiert werden, wenn es - wie hier die Entscheidung im Vorprozeß - auf nachlässige Prozeßführung des Betroffenen zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW-RR 1988, 957, 959 m. w. N.).

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 22 U 92/00
    Eine solche Anwendung des § 826 BGB muß jedoch auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben, weil jede Ausdehnung das Institut der Rechtskraft aushöhlen, die Rechtssicherheit beeinträchtigen und den Eintritt des Rechtsfriedens in untragbarer Weise in Frage stellen würde (BGHZ 101, 380, 383 f>= BGH NJW 1987, 3256, 3257 f = MDR 1988, 126 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei kommt es - worauf der Kläger zutreffend hinweist (Bl. 312 GA) - für die Frage der inhaltlichen Richtigkeit entscheidend darauf an, ob der geltend gemachte Anspruch nach Auffassung des nunmehr entscheidenden Gerichts berechtigt war, nicht hingegen, ob damals das zuständige Gericht ihn bei rechtlicher Überprüfung tatsächlich bejaht hätte (BGH NJW 1987, 3256, 3257).

  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 22 U 92/00
    An dieser Rechtsprechung, der auch der Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 06.05.1988 - 22 U 55/88 - und vom 03.12.1993 - 22 U 103/93 - OLGR 1994, 184 L), hat der BGH trotz der im Schrifttum geäußerten Kritik festgehalten (vgl. NJW-RR 1988, 957, 959; NJW 1993, 3204, 3205; NJW-RR 1996, 826, 827).

    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer es dem Gläubiger zugemutet werden muß, die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition aufzugeben (BGH, NJW 1993, 3204, 3205 = MDR 1994, 724, 725).

  • BGH, 05.06.1963 - IV ZR 136/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 22 U 92/00
    Hinzutreten muß, daß der Titelgläubiger die Unrichtigkeit des Titels kennt (BGHZ 40, 130, 132 = NJW 1964, 349).
  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 215/94

    Umfang der Feststellung der Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 22 U 92/00
    An dieser Rechtsprechung, der auch der Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 06.05.1988 - 22 U 55/88 - und vom 03.12.1993 - 22 U 103/93 - OLGR 1994, 184 L), hat der BGH trotz der im Schrifttum geäußerten Kritik festgehalten (vgl. NJW-RR 1988, 957, 959; NJW 1993, 3204, 3205; NJW-RR 1996, 826, 827).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1993 - 22 U 103/93

    Verlegung von Material zur Trittschalldämmung als Werkmangel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 22 U 92/00
    An dieser Rechtsprechung, der auch der Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 06.05.1988 - 22 U 55/88 - und vom 03.12.1993 - 22 U 103/93 - OLGR 1994, 184 L), hat der BGH trotz der im Schrifttum geäußerten Kritik festgehalten (vgl. NJW-RR 1988, 957, 959; NJW 1993, 3204, 3205; NJW-RR 1996, 826, 827).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.2001 - 22 U 92/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14820
OLG Hamm, 01.03.2001 - 22 U 92/00 (https://dejure.org/2001,14820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2001 - 22 U 92/00 (https://dejure.org/2001,14820)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2001 - 22 U 92/00 (https://dejure.org/2001,14820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erwerb einer Eigentumswohung im Rahmen eines Haustürgeschäfts; Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages wegen Verletzung von Aufklärungspflichten und Beraterpflichten über zusätzlich aufzubringende Instandhaltungskosten sowie des Wertverlustes einer Eigentumswohnung ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2001, 780
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 22 U 92/00
    Ob diese Verpflichtung der Beklagten entsprechend der Rechtsprechung des BGH zur Haftung bei der Finanzierungsvermittlung unter Zugrundelegung eines persönlichen Berechnungsbeispiels zur Steuerersparnis (BGH NJW 1999, 638, 639) als selbständige Pflicht aus einem Beratungsvertrag oder als vorvertragliche Nebenpflicht im Rahmen des Abschlusses des Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann letztlich dahinstehen.
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 22 U 92/00
    In diesem Fall kam ihr aber auch hinsichtlich der Finanzierung eine Vertrauensstellung zu, die es rechtfertigt, ihr die Nebenpflicht aufzuerlegen, zutreffende Angaben zu machen (vgl. BGH NJW 1971, 1795, 1799), im vorliegenden Fall also sachgemäße und richtige Angaben über den in Aussicht genommenen Erwerb der Eigentumswohnung zum Zwecke der Altersvorsorge.
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2001 - 22 U 92/00
    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist ausdrücklich der Widerruf der auf den Abschluß des Kreditvertrages gerichteten Willenserklärung notwendig (vgl. insoweit auch BGHZ 131, 66, 70).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01

    Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

    Bei einer derartigen Finanzierung ergeben sich - im Vergleich zum Annuitäten-Darlehen - besondere Risiken und ein besonderer Beratungsbedarf im Hinblick auf die Schätzung des Zuteilungszeitpunkts für die Bausparverträge und dabei bestehende Unsicherheiten (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2086, 2087; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879), im Hinblick auf die entstehenden Risiken beim Auslaufen der Zinsbindung des Festkredits, soweit noch keine vollständige Ablösung durch das Bauspardarlehen erfolgen kann (OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879; Siol, a.a.O., § 44 Rn. 10), sowie im Hinblick auf die Gesamtbelastung und die Dauer der gesamten Finanzierung (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2085 f; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879; vgl. für die Laufzeit eines Bauspardarlehens BGHR, BGB, § 607 Abs. 1 Bauspardarlehen 1 am Ende der Gründe; offen für eine entsprechende Verpflichtung des Verkäufers OLG Hamm, OLGR 2001, 270, 271).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 U 64/04

    Konkludenter Beratungsvertrag zwischen Verkäufer und Käufer einer

    Bei einer derartigen Finanzierung ergeben sich - im Vergleich zum Annuitäten-Darlehen - besondere Risiken und ein besonderer Beratungsbedarf im Hinblick auf die Schätzung des Zuteilungszeitpunkts für die Bausparverträge und dabei bestehende Unsicherheiten (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2086, 2087; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879), im Hinblick auf die entstehenden Risiken beim Auslaufen der Zinsbindung des Festkredits, soweit noch keine vollständige Ablösung durch das Bauspardarlehen erfolgen kann (OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879; Siol, a.a.O., § 44 Rn. 10), sowie im Hinblick auf die Gesamtbelastung und die Dauer der gesamten Finanzierung (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2085 f; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879; vgl. für die Laufzeit eines Bauspardarlehens BGHR, BGB, § 607 Abs. 1 Bauspardarlehen 1 am Ende der Gründe; offen für eine entsprechende Verpflichtung des Verkäufers OLG Hamm, OLGR 2001, 270, 271).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2004 - 6 S 22/04

    Öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehung einer Anordnung nach § 17 Abs 1

    Bei einer derartigen Finanzierung ergeben sich - im Vergleich zum Annuitäten-Darlehen - besondere Risiken und ein besonderer Beratungsbedarf im Hinblick auf die Schätzung des Zuteilungszeitpunkts für die Bausparverträge und dabei bestehende Unsicherheiten (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2086, 2087; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879), im Hinblick auf die entstehenden Risiken beim Auslaufen der Zinsbindung des Festkredits, soweit noch keine vollständige Ablösung durch das Bauspardarlehen erfolgen kann (OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879; Siol, a.a.O., § 44 Rn. 10), sowie im Hinblick auf die Gesamtbelastung und die Dauer der gesamten Finanzierung (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2085 f; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879; vgl. für die Laufzeit eines Bauspardarlehens BGHR, BGB, § 607 Abs. 1 Bauspardarlehen 1 am Ende der Gründe; offen für eine entsprechende Verpflichtung des Verkäufers OLG Hamm, OLGR 2001, 270, 271).
  • KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der

    Das vermittelte Finanzierungskonzept ist eine durchaus marktübliche, gängige Finanzierungsmethode, die zudem im Hinblick auf die relativ geringe monatliche Belastung sowie die Möglichkeit der Vornahme von Sondertilgungen bzw. Sonderzahlungen auf die Bausparverträge während der Ansparphase relativ flexibel ist (OLG Hamm OLGR 2001, 270; KG, Urt. v. 2. Mai 2007, 24 U 101/06; KG, Urt.v.12.6.2007, 13 U 33/06 und 13 U 54/06) und mithin für den Kunden, der hierdurch Einfluss auf die Laufzeit der Finanzierung nehmen kann, auch Vorteile gegenüber einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen bietet.
  • KG, 20.05.2008 - 4 U 123/06

    Schadenersatzansprüche i.R. der Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs

    Das vermittelte Finanzierungskonzept ist eine durchaus marktübliche, gängige Finanzierungsmethode, die zudem im Hinblick auf die relativ geringe monatliche Belastung sowie die Möglichkeit der Vornahme von Sondertilgungen bzw. Sonderzahlungen auf die Bausparverträge während der Ansparphase relativ flexibel ist (vgl. OLG Hamm OLGR 2001, 270; KG, Urteil vom 2. Mai 2007, 24 U 101/06; KG, Urteil vom 12. Juni 2007, 13 U 33/06 und 13 U 54/06) und mithin für den Kunden, der hierdurch Einfluss auf die Laufzeit der Finanzierung nehmen kann, auch Vorteile gegenüber einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen bietet.
  • KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06
    Das vermittelte Finanzierungskonzept ist eine durchaus marktübliche, gängige Finanzierungsmethode, die zudem im Hinblick auf die relativ geringe monatliche Belastung sowie die Möglichkeit der Vornahme von Sondertilgungen bzw. Sonderzahlungen auf die Bausparverträge während der Ansparphase relativ flexibel ist ( OLG Hamm OLGR 2001, 270; KG, Urteil vom 2. Mai 2007, 24 U 101/06 ) und mithin für den Kunden, der hierdurch Einfluss auf die Laufzeit der Finanzierung nehmen kann, auch Vorteile gegenüber einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen bietet.
  • LG Karlsruhe, 11.12.2006 - 10 O 150/05
    Bei einer derartigen Finanzierung ergeben sich im Vergleich zum Annuitäten - Darlehen besondere Risiken und ein besonderer Beratungsbedarf im Hinblick auf die Schätzung des Zuteilungszeitpunkts für die Bausparverträge und dabei bestehende Unsicherheiten (vgl. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2086 [OLG Celle 15.09.1993 - 3 U 224/91] , 2087; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879 [OLG Celle 04.10.1989 - 3 U 298/88] ; OLG Karlsruhe a.a.O.), im Hinblick auf die entstehenden Risiken beim Auslaufen der Zinsbindung des Festkredits, soweit noch keine vollständige Ablösung durch das Bauspardarlehen erfolgen kann (OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879 [OLG Celle 04.10.1989 - 3 U 298/88] ), sowie im Hinblick auf die Gesamtbelastung und die Dauer der gesamten Finanzierung (vgl. u.a. OLG Celle, WM 1993, 2082, 2085 f [OLG Celle 15.09.1993 - 3 U 224/91] ; OLG Celle, NJW-RR 1990, 878, 879 [OLG Celle 04.10.1989 - 3 U 298/88] ; offen gelassen OLG Hamm, OLGR 2001, 270, 271).
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