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   OLG Celle, 26.08.2005 - 22 W 50/05   

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https://dejure.org/2005,14896
OLG Celle, 26.08.2005 - 22 W 50/05 (https://dejure.org/2005,14896)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.08.2005 - 22 W 50/05 (https://dejure.org/2005,14896)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. August 2005 - 22 W 50/05 (https://dejure.org/2005,14896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit eines Rechtmittels bei Eintreten einer Erledigung der Hauptsache durch Abschiebung des Betroffenen während der Anhängigkeit einer sofortigen Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit eines Rechtmittels bei Eintreten einer Erledigung der Hauptsache durch Abschiebung des Betroffenen während der Anhängigkeit einer sofortigen Beschwerde

  • Judicialis

    FGG § 27 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27 Abs. 1
    Erledigung der Hauptsache durch Abschiebung des Betroffenen während der Anhängigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2005 - 22 W 50/05
    Der Senat folgt hierbei der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, nach der das Rechtsschutzziel, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum nachträglichen Feststellungsinteresse bei schwer wiegenden Grundrechtseingriffen (2 BvR 517/99, NJW 2002, 2456) nachträglich die Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen, nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene ausdrücklich einen entsprechenden Antrag stellt oder bei einer Gesamtwürdigung seines Vorbringens davon auszugehen ist, dass er konkludent einen solchen Antrag stellt (OLG Karlsruhe vom 18.12.2002, 11 Wx 74/02; FGPrax 2003, 99).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 517/99

    Unzureichender Gebrauch der Berufungszulassungsmöglichkeit gem AsylVfG § 78 -

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2005 - 22 W 50/05
    Der Senat folgt hierbei der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, nach der das Rechtsschutzziel, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum nachträglichen Feststellungsinteresse bei schwer wiegenden Grundrechtseingriffen (2 BvR 517/99, NJW 2002, 2456) nachträglich die Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen, nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene ausdrücklich einen entsprechenden Antrag stellt oder bei einer Gesamtwürdigung seines Vorbringens davon auszugehen ist, dass er konkludent einen solchen Antrag stellt (OLG Karlsruhe vom 18.12.2002, 11 Wx 74/02; FGPrax 2003, 99).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/02

    Verfahren über die Anordnung von Abschiebungshaft: Nachträgliche Überprüfung der

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2005 - 22 W 50/05
    Der Senat folgt hierbei der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, nach der das Rechtsschutzziel, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum nachträglichen Feststellungsinteresse bei schwer wiegenden Grundrechtseingriffen (2 BvR 517/99, NJW 2002, 2456) nachträglich die Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen, nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene ausdrücklich einen entsprechenden Antrag stellt oder bei einer Gesamtwürdigung seines Vorbringens davon auszugehen ist, dass er konkludent einen solchen Antrag stellt (OLG Karlsruhe vom 18.12.2002, 11 Wx 74/02; FGPrax 2003, 99).
  • OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07

    Umfang des nachträglichen Feststellungsinteresses bei erledigten

    cc) Demgegenüber lassen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss vom 14. August 2002, 3 Wx 226/02), Karlsruhe (Beschluss vom 18. Dezember 2002, 11 Wx 74/02) und Celle (Beschluss vom 26. August 2006, 22 W 50/05) erkennen, dass auch im Falle des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehenden Feststellungsinteresses zumindest ein Rechtsschutzziel des Betroffenen zu Tage treten oder zumindest erkennbar werden muss.
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