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   VGH Bayern, 12.07.2007 - 23 BV 07.240   

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VGH Bayern, 12.07.2007 - 23 BV 07.240 (https://dejure.org/2007,17737)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.2007 - 23 BV 07.240 (https://dejure.org/2007,17737)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 23 BV 07.240 (https://dejure.org/2007,17737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot zur Durchführung von Altpapiersammlungen aus privaten Haushalten; Beurteilung der inhaltlichen Bestimmtheit eines Bescheides auf Grund des objektiven Erklärungswertes und Erklärungsinhaltes; Eingriff in das Sammlungsrecht der gemeinnützigen Einrichtungen durch ein ...

  • Judicialis

    BayAbfG Art. 30; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; KrW-/AbfG § 21; ; KrW-/AbfG § 40 Abs. 1; ; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallbeseitigungsrecht einschließlich des Anschlusses an und der Benutzung von Abfallentsorgungseinrichtungen: Anordnung zur Durchführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes; Ausnahmen von der Überlassungspflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1140
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 12.01.2005 - 20 CS 04.2947
    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2007 - 23 BV 07.240
    Ein Aussetzungsantrag blieb letztlich ohne Erfolg (Beschluss des BayVGH vom 12.1.2005 Az. 20 CS 04.2947).

    Da sich der streitgegenständliche Bescheid bereits wegen Unbestimmtheit als rechtswidrig erweist, bedarf die in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte und höchstrichterlich bislang noch nicht entschiedene Frage keiner Klärung, ob private Abfallerzeuger und -besitzer nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG berechtigt sind, ihren Abfall durch Dritte verwerten zu lassen (vgl. hierzu BayVGH vom 12.1.2005 Az. 20 CS 04.2947).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2007 - 23 BV 07.240
    Der Adressat muss in die Lage versetzt werden, zu erkennen, was genau von ihm gefordert bzw. was in der ihn betreffenden Sache geregelt oder verbindlich festgestellt wird (BVerwG vom 15.2.1990, BVerwGE 84, 335/338; Kopp/Ramsauer a.a.O. § 37 RdNr. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2007 - 23 BV 07.240
    Abzustellen ist auf den objektiven Erklärungswert und Erklärungsinhalt der den Rechtsvorgängerinnen der Klägerin als Adressaten schriftlich bekannt gegebenen Verwaltungsakte, so wie er sich den Betroffenen darstellt und nach Treu und Glauben (§ 157 BGB) verstanden werden darf und muss, wobei Unklarheiten zu Lasten der Behörde gehen (BVerwG vom 12.1.1973, BVerwGE 41, 305/306; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 37 RdNr. 8).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 9.05

    Verpackungsverordnung; Verkaufsverpackungen; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2007 - 23 BV 07.240
    Danach kann die zuständige Behörde im Einzelfall die erforderlichen Anordnungen zur Durchführung des Kreislaufwirtschaftsabfallgesetzes (§ 21 KrW-/AbfG) erlassen und zur Verhütung oder Unterbindung von Verstößen u.a. gegen das Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz und das Bayerische Abfallgesetz Anordnungen für den Einzelfall treffen (Art. 30 BayAbfG; vgl. auch BVerwG vom 16.3.2006 BayVBl 2006, 506).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2007 - 23 BV 07.240
    Der Verwaltungsakt darf keiner subjektiven Bewertung zugänglich sein (BVerwG vom 15.5.1986, BVerwGE 74, 196/205).
  • VGH Bayern, 14.11.2008 - 20 BV 08.1624

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung im Landkreis; Begriff der gewerblichen

    Denn abzustellen ist nicht allein auf die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung hinsichtlich einzelner Abfallfraktionen (wie etwa PPK, Glas oder Metal), sondern auf die Funktionsfähigkeit der gesamten öffentlich-rechtlichen Entsorgung im Kreisgebiet (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 a.a.O.; s. auch BayVGH vom 12.7.2007 BayVBl 2008, 181 zur wirtschaftlichen Auswirkung gewerblicher Sammlungen auf das Kostengefüge der vom Landkreis durchgeführten gesamten Abfallentsorgung).

    Stehen nach alledem der gewerblichen Sammlung der Klägerin keine überwiegenden öffentlichen Interessen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG entgegen, braucht nicht mehr darauf eingegangen zu werden, ob § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG Erzeugern oder Besitzern von Abfällen von privaten Haushaltungen die Möglichkeit eröffnet, Dritte mit der Verwertung ihrer Abfälle zu beauftragen (so schon BayVGH vom 12.7.2007 a.a.O., zum Meinungsstreit vgl. OVG SH vom 22.4.2008 a.a.O., OVG Hamburg vom 8.7.2008 a.a.O., VGH BW vom 21.7.1998 NVwZ 1998, 1200).

  • VGH Bayern, 14.11.2008 - 20 BV 08.1757

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung im Landkreis; Begriff der gewerblichen

    Denn abzustellen ist nicht allein auf die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung hinsichtlich einzelner Abfallfraktionen (wie etwa PPK, Glas oder Metall), sondern auf die Funktionsfähigkeit der gesamten öffentlich-rechtlichen Entsorgung im Kreisgebiet (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 a.a.O.; s. auch BayVGH vom 12.7.2007 BayVBl 2008, 181 zur wirtschaftlichen Auswirkung gewerblicher Sammlungen auf das Kostengefüge der vom Landkreis durchgeführten gesamten Abfallentsorgung).

    Stehen nach alledem der gewerblichen Sammlung der Klägerin keine überwiegenden öffentlichen Interessen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG entgegen, braucht nicht mehr darauf eingegangen zu werden, ob § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG Erzeugern oder Besitzern von Abfällen von privaten Haushaltungen die Möglichkeit eröffnet, Dritte mit der Verwertung ihrer Abfälle zu beauftragen (so schon BayVGH vom 12.7.2007 a.a.O., zum Meinungsstreit vgl. OVG SH vom 22.4.2008 a.a.O., OVG Hamburg vom 8.7.2008 a.a.O., VGH BW vom 21.7.1998 NVwZ 1998, 1200).

  • VGH Bayern, 14.11.2008 - 20 BV 08.1663

    Altpapiersammlung in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Neuburg- Schrobenhausen

    Denn abzustellen ist nicht allein auf die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung hinsichtlich einzelner Abfallfraktionen (wie etwa PPK, Glas oder Metall), sondern auf die Funktionsfähigkeit der gesamten öffentlich-rechtlichen Entsorgung im Kreisgebiet (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 a.a.O.; s. auch BayVGH vom 12.7.2007 BayVBl 2008, 181 zur wirtschaftlichen Auswirkung gewerblicher Sammlungen auf das Kostengefüge der vom Landkreis durchgeführten gesamten Abfallentsorgung).

    Stehen nach alledem der gewerblichen Sammlung der Klägerin keine überwiegenden öffentlichen Interessen nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG entgegen, braucht nicht mehr darauf eingegangen zu werden, ob § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG Erzeugern oder Besitzern von Abfällen von privaten Haushaltungen die Möglichkeit eröffnet, Dritte mit der Verwertung ihrer Abfälle zu beauftragen (so schon BayVGH vom 12.7.2007 a.a.O., zum Meinungsstreit vgl. OVG SH vom 22.4.2008 a.a.O., OVG Hamburg vom 8.7.2008 a.a.O., VGH BW vom 21.7.1998 NVwZ 1998, 1200).

  • VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5730

    Gewerbliche Sammlungen; Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung;

    Eine Parallele zum Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Urteil v. 12.7.2007, Az.: 23 BV 07.240) kann insoweit nicht gezogen werden, weil dort unklar war, ob sich die Untersagungsverfügung auf gemeinnützige Sammlungen im Sinne des § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG oder auf gewerbliche Sammlungen i.S.d. § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG bezog.

    Wann derartige konkrete, nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigungen vorliegen, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 12.07.2007, Az. 23 BV 07.240).

  • VG Augsburg, 15.02.2008 - Au 4 S 08.2

    "Blaue Tonne"; Durchführung gewerblicher Sammlungen von PPK-Abfällen; Begriff der

    Abzustellen ist insoweit nicht auf die jeweils betroffene Abfallfraktion (hier: PPK-Abfallentsorgungssystem), sondern auf die gesamte Entsorgungseinrichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (vgl. BayVGH vom 12. Juli 2007, Az. 23 BV 07.240, Juris).

    Ob überwiegende öffentliche Interessen einer gewerblichen Sammlung entgegen stehen, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen (vgl. BayVGH vom 12. Juli 2007, a.a.O.; Niedersächsisches OVG vom 16.8.2005, Az. 7 ME 120/05, NVwZ-RR 2006, 26 f.).

  • VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5447

    Gewerbliche Sammlungen; Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung;

    Eine Parallele zum Verfahren des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Urteil v. 12.7.2007, Az.: 23 BV 07.240) kann insoweit nicht gezogen werden, weil dort unklar war, ob sich die Untersagungsverfügung auf gemeinnützige Sammlungen im Sinne des § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG oder auf gewerbliche Sammlungen i.S.d. § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG bezog.

    Wann derartige konkrete, nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigungen vorliegen, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 12.07.2007, Az. 23 BV 07.240).

  • VG Augsburg, 05.03.2008 - Au 4 K 07.1706

    "Blaue Tonne"; Durchführung gewerblicher Sammlungen von PPK-Abfällen;

    Abzustellen ist insoweit nicht auf die jeweils betroffene Abfallfraktion (hier: PPK - Abfallentsorgungssystem), sondern auf die gesamte Entsorgungseinrichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (vgl. BayVGH vom 12.7.2007, Az. 23 BV 07.240, juris).

    Ob überwiegende öffentliche Interessen einer gewerblichen Sammlung entgegenstehen, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen (vgl. BayVGH vom 12.7.2007, a.a.O.; Niedersächsisches OVG vom 24.1.2008 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08

    Altpapier; gewerbliche Sammlung; blaue Tonne; Abfallentsorgung; ;

    Ob es für die Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung der behördlichen Darlegung konkreter Zahlen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kostengefüge der vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durchgeführten gesamten Abfallentsorgung bedarf, wie es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 12.7.2007 (BayVBl. 2008, 181, 183) für ein Hauptsacheverfahren gefordert hat, mag dahinstehen.
  • OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 193/08

    Gewerbliche Sammlung von Altpapier in Görlitz ist einstweilen zulässig

    Ob es für die Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung der behördlichen Darlegung konkreter Zahlen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kostengefüge der vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durchgeführten gesamten Abfallentsorgung bedarf, wie es die Antragstellerin unter Hinweis auf ein neueres Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.7.2007 (BayVBl. 2008, 181, 183) vertritt, mag dahinstehen.
  • OVG Sachsen, 03.11.2008 - 4 B 251/08

    Altpapiersammlung; blaue Tonne; PPK-Sammlung; Systemfeststellung

    Ob es für die Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung der behördlichen Darlegung konkreter Zahlen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kostengefüge der vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durchgeführten gesamten Abfallentsorgung bedarf, wie es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 12.7.2007 (BayVBl. 2008, 181, 183) für ein Hauptsacheverfahren gefordert hat, mag dahinstehen.
  • VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5482

    Gewerbliche Sammlung von Papier/Pappe/Kartonagen; überwiegende öffentliche

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