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   LG Berlin, 05.12.2012 - 23 O 438/11   

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https://dejure.org/2012,47667
LG Berlin, 05.12.2012 - 23 O 438/11 (https://dejure.org/2012,47667)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.12.2012 - 23 O 438/11 (https://dejure.org/2012,47667)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 23 O 438/11 (https://dejure.org/2012,47667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 08 § 34; VVG § 81
    Lagerung einer hochwertigen Tauchausrüstung in einem Kellerverschlag ist grob fahrlässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tauchausrüstung im Keller geklaut - Hausratversicherung muss den Verlust nicht in voller Höhe ersetzen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 671
  • VersR 2013, 998
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 15.12.2010 - 5 U 147/10

    Gebäudeversicherung - Kürzung

    Auszug aus LG Berlin, 05.12.2012 - 23 O 438/11
    Bei der Bemessung der vorzunehmenden Leistungskürzung ist danach zu fragen, wie nahe die grobe Fahrlässigkeit beim bedingten Vorsatz oder aber bei der einfachen Fahrlässigkeit lag (vgl. z.B. OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.12.2010 - 5 U 147/10 - Rn. 58, zitiert nach "Juris" unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf BT-Drucks. 16/3945, S. 80).
  • LG Berlin, 28.07.2016 - 7 O 354/14
    Die von dem Kläger eingereichte Aufstellung ist - soweit ersichtlich - lediglich zur Ermittlungsakte geheftet worden, ohne dass die Polizei diese zum Anlass genommen hätte, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen (OLG Celle, a.a.0., LG Berlin, RuS 2013, 231).
  • LG Krefeld, 02.10.2019 - 2 O 142/18

    Hausratversicherung - Diebstahl wertvolles Fahrrad aus Kellerverschlag

    Zwar wird erfahrungsgemäß in Kellerräume leichter eingebrochen, da die Sicherung mittels eines Vorhängeschlosses deutlich schlechter ausfällt im Vergleich zu der Sicherung von Wohnungseingangstüren und da Diebe insbesondere im Keller eines Mehrfamilienhauses in aller Regel mit geringerer Gefahr des Entdecktwerdens vorgehen können (vgl. OLGR Frankfurt 2001, 249; KG, VersR 1996, 972; LG Berlin, VersR 2013, 998, 999; LG Rottweil, Urteil vom 19.09.2007, 1 S 69/07, juris Rn. 8; LG Köln, Urteil vom 11.01.2006, 20 O 185/05, juris Rn. 23).
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