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   OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - I-23 U 173/02   

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https://dejure.org/2003,10849
OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - I-23 U 173/02 (https://dejure.org/2003,10849)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.2003 - I-23 U 173/02 (https://dejure.org/2003,10849)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - I-23 U 173/02 (https://dejure.org/2003,10849)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertraglicher Schadensersatzanspruch eines Mandanten wegen einer behaupteten Falschberatung des Steuerberaters bei Übernahme einer nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht erlaubten Rechtsberatung ; Rechtmäßigkeit eines Vertrages mit einem Steuerberater über die Ausarbeitung ...

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung des Steuerberaters für Beratungsfehler bei unerlaubter Rechtsberatung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1999 - IX ZR 139/98

    Haftung des Steuerberaters für fehlerhafte Steuerberatung im Rahmen unerlaubter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 23 U 173/02
    Die Beklagte als eine Sozietät von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern war nicht befugt, gesellschaftsrechtliche Verträge auszuarbeiten bzw. in diesem Rahmen ein Konzept zu erstellen, wie die Einlagen der Gesellschafter zu erbringen sind (vgl. BGH NJW 2000, 69; BGH NJW-RR 1992, 1110, 1115).

    Der der Beklagten erteilte Auftrag ist daher insgesamt gemäß § 134 BGB ohne rechtliche Wirkung (vgl. BGH NJW 2000, 69 m. w. Nachw.).

    Ob der Steuerberater infolgedessen nunmehr einen gesellschaftsrechtlichen Vertrag entwerfen darf, wenn ihm die Beratung in den damit zusammenhängenden steuerlichen Fragen übertragen worden ist, kann dahingestellt bleiben; denn die genannte Vorschrift findet auf den schon im Jahre 1994 erteilten Auftrag keine Anwendung (vgl. auch BGH NJW 2000, 69).

    Die Beklagte haftet auch nicht trotz der Unwirksamkeit des Vertrages deshalb nach vertragsrechtlichen Grundsätzen, weil ihrer Tätigkeit - ähnlich wie in dem Fall der Entscheidung BGH NJW 2000, 69 - eine ständige Geschäftsverbindung zwischen den Parteien im Rahmen eines auf die umfassende Betreuung in Steuersachen gerichteten Dauermandats zugrundegelegen hätte.

    Auch wenn man dies anders beurteilen wollte und mit Blick auf die Verbuchung der Einlagen, also einer Buchführungstätigkeit eines Steuerberaters einen erlaubten "Rahmen" für die Tätigkeit der Beklagten annehmen wollte, der ähnlich dem Fall BGH NJW 2000, 69 eine Haftung nach Vertragsgrundsätzen rechtfertigte, so ergäbe sich kein anderes Ergebnis.

  • BGH, 07.05.1992 - IX ZR 151/91

    Haftung des Steuerberaters bei Abweichung von einer dem Mandanten günstigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 23 U 173/02
    Die Beklagte als eine Sozietät von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern war nicht befugt, gesellschaftsrechtliche Verträge auszuarbeiten bzw. in diesem Rahmen ein Konzept zu erstellen, wie die Einlagen der Gesellschafter zu erbringen sind (vgl. BGH NJW 2000, 69; BGH NJW-RR 1992, 1110, 1115).
  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 363/97

    Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 23 U 173/02
    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen hat der Verletzte, sobald er Tatsachen kennt, die auf ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers hinweisen, welches den Schaden verursacht haben kann; diese Kenntnis muss so weit gehen, dass der Geschädigte in der Lage ist, eine Schadensersatzklage erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos zu begründen (BGH NJW 1999, 2734; BGHZ 102, 246, 248 = NJW 1998, 1146).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 23 U 173/02
    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen hat der Verletzte, sobald er Tatsachen kennt, die auf ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers hinweisen, welches den Schaden verursacht haben kann; diese Kenntnis muss so weit gehen, dass der Geschädigte in der Lage ist, eine Schadensersatzklage erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos zu begründen (BGH NJW 1999, 2734; BGHZ 102, 246, 248 = NJW 1998, 1146).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 23 U 178/04

    Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehlern bei der Gestaltung eines

    Der Beklagte als Steuerberater war nicht befugt, zivilrechtliche Pachtverträge auszuarbeiten (vgl. zu Gesellschaftsverträgen BGH NJW 2000, 69; BGH NJW-RR 1992, 1110, 1115; Beschluss des Senats vom 13.5.2003 - 23 U 173/02, OLGR Düsseldorf 2003, 399).
  • LG Karlsruhe, 24.11.2006 - 3 O 55/06

    Ausschluss von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen des Auftraggebers bei

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für Vermögensschäden, die im Rahmen einer unerlaubten Rechtsberatung durch einen Steuerberater aufgrund eines Beratungsfehlers entstehen, der Berater nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 RBerG haftet (OLGR Naumburg 2006, 162 ff.; OLGR Düsseldorf 2003, 399, 400; OLG Hamm, Rbeistand 1987, 102 ff.).
  • LG Karlsruhe, 24.11.2006 - 3 O 50/06
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für Vermögensschäden, die im Rahmen einer unerlaubten Rechtsberatung durch einen Steuerberater aufgrund eines Beratungsfehlers entstehen, der Berater nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 RBerG haftet (OLGR Naumburg 2006, 162 ff.; OLGR Düsseldorf 2003, 399, 400; OLG Hamm, Rbeistand 1987, 102 ff.).
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   OLG Düsseldorf, 27.05.2003 - I-23 U 173/02   

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OLG Düsseldorf, 27.05.2003 - I-23 U 173/02 (https://dejure.org/2003,22429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.2003 - I-23 U 173/02 (https://dejure.org/2003,22429)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 180/11

    Beratungspflichten des Steuerberaters einer GmbH im Hinblick auf die

    Ansprüche der Klägerin aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 RBerG (vgl. Senat, Urteil vom 27.05.2003, I-23 U 173/02, DStR 2004, 1102; Gräfe u.a., a.a.O., Rn 101/108/499 ff. mwN) scheiden bereits mangels "geschäftsmäßiger" Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten aus.
  • LG Dessau, 21.01.2005 - 6 O 777/04

    Rechtmäßigkeit der Bestellung als Notgeschäftsführer; Geschäftsmäßige Besorgung

    Eine Haftung ist jedoch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 RBerG begründet (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. und 27.05.2003, 23 U 173/02).
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