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   OLG Düsseldorf, 04.06.1991 - 23 U 173/90   

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https://dejure.org/1991,3342
OLG Düsseldorf, 04.06.1991 - 23 U 173/90 (https://dejure.org/1991,3342)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.06.1991 - 23 U 173/90 (https://dejure.org/1991,3342)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 23 U 173/90 (https://dejure.org/1991,3342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pauschalvertrag: Änderung der Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung der Vergütung beim Pauschalvertrag (IBR 1992, 47)

Papierfundstellen

  • BauR 1991, 774
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Brandenburg, 16.07.2008 - 4 U 187/07

    Bauvertrag: Vertragliche Übernahme des Baugrundrisikos durch den Auftragnehmer

    Anerkannt ist, dass die Erschwerung der Ausführung infolge der Bodenbeschaffenheit unter § 2 Nr. 5 VOB/B fallen kann, wenn die tatsächlich erforderliche Leistung von der ausgeschriebenen abweicht und der Auftraggeber nach einem entsprechenden Hinweis die Leistungen auf der Grundlage der tatsächlichen Verhältnisse in geänderter Form ausführen lässt, also eine entsprechende Anordnung trifft (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1991 - 23 U 173/90, BauR 1991, 774, 775; OLG Köln, a.a.O.; ähnlich Thüringer OLG, Urteil vom 19.12.2001 - 7 U 614/98, BauR 2003, 714 ff., welches allerdings auf § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B abstellt).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2000 - 22 U 154/99

    Prüfung der Abschlagsrechnung durch Architekten - Unklarheiten des

    Die Parteien nehmen als Anspruchsgrundlage § 2 Nr. 6 VOB/B an, in Betracht käme wohl eher § 2 Nr. 5 VOB/B (Weyer BauR 90, 138; OLG Düsseldorf, 23. ZS BauR 1991, 774).
  • OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05

    Zum Vorliegen eines ungewöhnlichen Wagnisses i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A bei einem

    a) Bloße Erschwernisse, die bei der bisher schon vorgesehenen Leistung ohne Einwirkung des Auftraggebers eintreten, z.B. die Erschwerung der Ausführung infolge der Bodenbeschaffenheit, sind kein Fall des § 2 Nr. 5 VOB/B (vgl. BGH, MDR 1969, 655; OLG Düsseldorf, BauR 1991, 774; Keldungs, a.a.O., Rdn. 11 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 120/13

    Vergütungspflicht für zusätzliche Bauleistungen

    Bloße Erschwernisse, die bei der bisher schon vorgesehenen Leistung ohne Einwirkung des Auftraggebers eintreten, sind davon nicht erfasst (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1991, 774; Ingenstau/Korbion-Keldungs, VOB, 18. Auflage, § 2 Abs. 5 VOB/B Rdn. 11).

    Bloße Erschwernisse, die bei der bisher schon vorgesehenen Leistung ohne Einwirkung des Auftraggebers eintreten, sind davon nicht erfasst (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1991, 774; Ingenstau/Korbion-Keldungs, VOB, 18. Auflage, § 2 Abs. 5 VOB/B Rdn. 11).

  • OLG Koblenz, 24.02.2011 - 2 U 777/09

    Zur Änderung der Preisgrundlage aufgrund Änderung des Vertragsinhalts

    Dazu gehört auch die Feststellung eines vom ursprünglichen Leistungsverzeichnis abweichenden Materials, dessen Qualität die Verwendung betrifft (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1991, 774).
  • OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05

    Erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis: Zusätzliche Vergütung?

    Nach gefestigter Rechtsprechung darf der Auftragnehmer ein erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots klären (BGH NJW-RR 1987, 1306 = BauR 1987, 683; OLG Düsseldorf BauR 1991, 774).
  • KG, 23.03.1999 - 4 U 1635/97

    Ausschluß von Nachforderungen

    Bloße Erschwernisse, die bei der nach dem Vertrag vorgesehenen Leistung ohne Einwirkung des Auftraggebers auftreten, fallen in der Regel nicht darunter (OLG Düsseldorf, BauR 1991, 774).
  • KG, 18.12.2001 - 15 U 49/01

    Komplettheitsvereinbarung hat Vorrang vor Detail-LV

    Es wird aber auch angenommen, es sei Sache des Auftraggebers, im Einzelfall nachzuweisen, dass der vom Bauunternehmer tatsächlich erbrachte Leistungsumfang mit dem vereinbarten Pauschalpreis abgegolten sein sollte (BGH BauR 1971, 124; OLG Düsseldorf, BauR 1991, 774; Ingenstau/Korbion, VOB/B bis zur 13. Aufl.).
  • OLG Brandenburg, 16.07.1996 - 11 U 104/95

    Mehrvergütung bei Abweichung der angetroffenen Bodenverhältnisse?

    Es war seine Obliegenheit, den Inhalt der Ausschreibungsunterlagen auf ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen zu überprüfen (so auch OLG Düsseldorf, BauR 1991, 774, 775).
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