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   OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - I-23 U 59/13   

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https://dejure.org/2014,72150
OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - I-23 U 59/13 (https://dejure.org/2014,72150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.2014 - I-23 U 59/13 (https://dejure.org/2014,72150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 2014 - I-23 U 59/13 (https://dejure.org/2014,72150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzbegehren wegen einer fehlerhaften steuerlichen Beratung; Pflichtverletzung des Steuerberaters aus einem Steuerberatungsvertrag mit einer GmbH; Feststellung des steuerlichen Einlagekontos von 0 EUR

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.10.1997 - I R 103/93

    Verdeckte Einlage bei Forderungsverzicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 23 U 59/13
    Dieser Wert kann bei Gesellschaften in einer wirtschaftlichen Krise durchaus Null betragen (vgl. z. B. nur BFH Urteil vom 15. Oktober 1997 - I R 103/93, juris).

    Soweit der Bundesfinanzhof in der oben bereits angeführten Entscheidung (Urteil vom 15. Oktober 1997 - I R 103/93) von einer völligen Wertlosigkeit bei Überschuldung der Kapitalgesellschaft ausgeht, betraf dies eine im Zeitpunkt des Forderungsverzichts gegebene wirtschaftliche Überschuldung (FG München a.a.O.).

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 23 U 59/13
    Eine derartige Einlage kann seit jeher nicht nur durch die Zuführung von Wirtschaftsgütern, sondern auch durch den Verzicht auf Forderungen gegenüber der Gesellschaft bewirkt werden (vgl. nur BFHE 183, 187 = NJW 1997, 2837 - Großer Senat, mit weiteren Nachw.).
  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 245/12

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsbeginn für einen Schadensersatzanspruch wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 23 U 59/13
    Sie haben ihre steuerrechtlichen Belange dem Beklagten als dem dazu berufenen Fachmann anvertraut und können daher dessen etwaige Fehlleistungen - eben wegen ihrer Rechtsunkenntnis - nicht erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - IX ZR 245/12, WM 2014, 575 = DB 2014, 655 = ZIP 2014, 624).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09

    Steuerberaterhaftung: Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs infolge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 23 U 59/13
    Die Entstehung des Anspruchs hat das Landgericht zutreffend auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH NJW-RR 2013, 113 m. w. Nachw.) mit der Bekanntgabe des Grundlagenbescheides vom 27. März 2007 im weiteren Verlauf dieses Jahres angenommen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12056/12

    Körperschaftsteuer 2004 bis 2006 und Gewerbesteuermessbetrag 2004 bis 2006

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 23 U 59/13
    Ist die Erfüllung der Forderung nach den am Bewertungsstichtag vorliegenden Umständen (Vermögensverhältnisse, Zahlungsfähigkeit des Schuldners) zweifelhaft, bestimmt sich ihr Teilwert danach, in welchem Umfang der Ausfall der Forderung mit einiger Wahrscheinlichkeit droht (FG München a.a.O.; ebenso FG Berlin-Brandenburg, DStRE 2013, 1494).
  • FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99

    Verdeckte Einlage durch Forderungsverzicht ist mit dem Teilwert der Forderung zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 23 U 59/13
    Der Teilwert einer Forderung wird nämlich durch die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungswilligkeit des Schuldners sowie durch ihre Verzinslichkeit beeinflusst (FG München, Urteil vom 4. Februar 2004 - 7 K 337/99, juris, m. w. Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2019 - 13 U 1667/17

    Steuerliche Einlagekonten für Gesellschafter einer GmbH

    Damit war der Anspruch mit der Bekanntgabe des Grundlagenbescheids i. S. d. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. April 2014 - I-23 U 59/13 -, juris Rn. 16).

    Das bedeutet, dass der Mandant nicht nur die wesentlichen tatsächlichen Umstände kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen muss, aus denen sich für ihn als Laie ergibt, dass der Steuerberater von dem üblichen rechtlichen Vorgehen abgewichen oder Maßnahmen nicht eingeleitet hat, die aus rechtlicher Sicht zur Vermeidung eines Schadens erforderlich waren hat (BGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - IX ZR 245/12 -, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. April 2014 - I-23 U 59/13 -, juris Rn. 19 zur Steuerberaterhaftung).

    Entgegen der Auffassung, die die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geäußert hat, ist auch dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 8. April 2014 (23 U 59/13, juris) kein tragender Rechtssatz zu entnehmen, von dem der Senat mit vorliegendem Urteil abweichen würde.

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