Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.03.2010 - 23 UF 788/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23635
OLG Dresden, 19.03.2010 - 23 UF 788/09 (https://dejure.org/2010,23635)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.03.2010 - 23 UF 788/09 (https://dejure.org/2010,23635)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. März 2010 - 23 UF 788/09 (https://dejure.org/2010,23635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Kindesunterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 36 Nr. 3a
    Berechnung des Kindesunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 66/10

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen Abfindung

    Für den jüngsten Sohn, der erst seit September 2009 in die dritte Altersstufe fällt, hat es für die Zeit zuvor einen Prozentsatz von 144, 7 errechnet und diesen für die Zeit ab September 2009 ebenfalls auf 150, 1 % bemessen (ebenso OLG Dresden FamRZ 2011, 42; Knittel FamRZ 2010, 1349).
  • OLG Hamburg, 10.01.2011 - 2 UF 63/10

    Bagatellausgleich im Versorgungsausgleichsverfahren: Stufenprüfung bezüglich des

    Jedoch besteht zwischen § 18 Abs. 1 und Abs. 2 VersAusglG nicht nur ein Rangverhältnis, so dass die Prüfung nach § 18 Abs. 1 VersAusglG vorrangig ist (vgl. Ruland, VersAusglG, 2. Aufl., Rdnr. 484; Palandt/Brudermüller, 69. Aufl., Rdnr. 4 zu § 18 VersAusglG; Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 5. Aufl. Rdnr. 14 zu § 18 VersAusglG; OLG Thüringen FamRZ 2011, 38; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 42).

    Im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Thüringen, FamRz 2011, 38 sowie des OLG Stuttgart, FamRz 2011, 42 war gemäß § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof zuzulassen, soweit es die Durchführung des Versorgungsausgleichs durch interne Teilung der Anrechte der Parteien betrifft, denen Entgeltpunkte (Ost) zugrunde liegen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht