Rechtsprechung
OLG Dresden, 19.03.2010 - 23 UF 788/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des Kindesunterhalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 36 Nr. 3a
Berechnung des Kindesunterhalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 42
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.04.2012 - XII ZR 66/10
Kindesunterhalt: Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen Abfindung …
Für den jüngsten Sohn, der erst seit September 2009 in die dritte Altersstufe fällt, hat es für die Zeit zuvor einen Prozentsatz von 144, 7 errechnet und diesen für die Zeit ab September 2009 ebenfalls auf 150, 1 % bemessen (ebenso OLG Dresden FamRZ 2011, 42; Knittel FamRZ 2010, 1349). - OLG Hamburg, 10.01.2011 - 2 UF 63/10
Bagatellausgleich im Versorgungsausgleichsverfahren: Stufenprüfung bezüglich des …
Jedoch besteht zwischen § 18 Abs. 1 und Abs. 2 VersAusglG nicht nur ein Rangverhältnis, so dass die Prüfung nach § 18 Abs. 1 VersAusglG vorrangig ist (…vgl. Ruland, VersAusglG, 2. Aufl., Rdnr. 484;… Palandt/Brudermüller, 69. Aufl., Rdnr. 4 zu § 18 VersAusglG;… Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 5. Aufl. Rdnr. 14 zu § 18 VersAusglG; OLG Thüringen FamRZ 2011, 38; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 42).Im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Thüringen, FamRz 2011, 38 sowie des OLG Stuttgart, FamRz 2011, 42 war gemäß § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof zuzulassen, soweit es die Durchführung des Versorgungsausgleichs durch interne Teilung der Anrechte der Parteien betrifft, denen Entgeltpunkte (Ost) zugrunde liegen.