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   OLG Hamm, 08.03.2000 - 23 W 610/99   

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https://dejure.org/2000,7831
OLG Hamm, 08.03.2000 - 23 W 610/99 (https://dejure.org/2000,7831)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2000 - 23 W 610/99 (https://dejure.org/2000,7831)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2000 - 23 W 610/99 (https://dejure.org/2000,7831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Empfangnahme; Gegnerische Revisionsschrift; Stellungnahme; Weiterleitung; Prozessbevollmächtigter; Parteiauftrag; Ratsgebühr

  • Anwaltsblatt

    § 20 BRAGebO, § 91 ZPO

  • Judicialis

    BRAGO § 20 Abs. 1; ; BRAGO § 56 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren bei Empfangnahme und Weiterleitung gegnerischer Revisionsschrift durch Berufungsanwalt - Anzeige vorläufiger Nichtbestellung gegenüber Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2001, 371
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 10.07.2008 - 8 WF 101/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines vor dem BGH nicht postulationsfähigen

    So lehnt die Rechtsprechung der Obergerichte den Anfall, zumindest aber die Erstattungsfähigkeit einer Ratsgebühr ab, wenn nicht wenigstens die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels überprüft wurden (OLG Stuttgart/Senat MDR 1982, 412; OLG Köln JurBüro 1986, 1035; OLG Schleswig SchlHA 1989, 130; OLG Karlsruhe AnwBl 1996, 412; KG Berlin AnwBl 1998, 103; OLG Hamm AnwBl 2001, 371; OLG Hamburg AGS 2005, 388; OLG Brandenburg MDR 2006, 1259), wofür aber der Gesetzgeber den Gebührentatbestand nach Nr. 2200 RVG-VV a. F. bzw. Nr. 2100 RVG-VV n. F. vorgesehen hat.
  • OLG Stuttgart, 04.07.2016 - 5 U 186/12

    Berufungsverfahren: Beschwerwert bei der Berufung gegen die Verurteilung zur

    Anerkanntermaßen fallen darunter auch die Besprechung des Urteils ohne Beratung über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und die Belehrung über das zulässige Rechtsmittel (vgl. BGH NJW 1991, 2084 f., zitiert nach juris Rdn. 7; OLG Hamm AnwBl. 2001, 371; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl. 2013, § 19 Rdn. 82 m.w.N.; Riedel/Sußbauer/Schütz, RVG, 10. Aufl. 2015, § 19 Rdn 84; Hansens, NJW 1992, 1148).
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