Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 13.07.1961 | VGH Hessen, 04.02.1962

Rechtsprechung
   BFH, 16.07.1964 - V 23/60 U   

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https://dejure.org/1964,5147
BFH, 16.07.1964 - V 23/60 U (https://dejure.org/1964,5147)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1964 - V 23/60 U (https://dejure.org/1964,5147)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1964 - V 23/60 U (https://dejure.org/1964,5147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung von erhaltenen Materialkosten und Lohnkosten eines Vertragshändler des Kraftfahrzeughandels als echter Schadensersatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Garantieleistungen in der Kfz-Wirtschaft
    Garantieverhältnisse ohne zusätzliches Entgelt
    Träger der Gewährleistungspflicht
    Allgemeiner Überblick

Papierfundstellen

  • BFHE 80, 118
  • BStBl III 1964, 516
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 17.02.1966 - V 58/63

    Rückgängigmachung einer früheren Lieferung gegen Rückgewähr des Entgelts -

    In diesen Fällen erfüllt der Händler mit der Garantieleistung unentgeltlich eine eigene Verpflichtung gegenüber dem Kunden aus dem Kaufvertrag und erhält auf Grund seiner Vereinbarung mit dem Herstellerwerk von diesem den durch den Materialfehler erlittenen, vom Werk zu vertretenden Schaden ersetzt (vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs V 23/60 U vom 16. Juli 1964, BStBl 1964 III S. 516, Slg. Bd. 80 S. 118).
  • BFH, 10.12.1964 - V 126/60
    Vergütungen, die ein Kraftwagenhändler aufgrund der Einheitsbedingungen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen für die Beseitigung von Mängeln an den bei ihm gekauften Fahrzeugen vom Lieferwerk erhält, sind als echter Schadensersatz anzusehen (vgl BFH-Urteil vom 1964-07-16 V 23/60 U).
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Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.1961 - 23/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,7328
EuGH, 13.07.1961 - 23/60 (https://dejure.org/1961,7328)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1961 - 23/60 (https://dejure.org/1961,7328)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1961 - 23/60 (https://dejure.org/1961,7328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Untätigkeitsklage gegen einen Bediensteten der Hohen Behörde; Verfahren und Form bei der Untätigkeitsklage; Vorherige Befassung der Dienstbehörde; Ingangsetzung der Klagefrist; Unterschiedsbetrag verschiedener Gehaltsgruppen als Schadensersatz; ...

  • Judicialis
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 13.07.1961 - 22/60

    Raymond Elz gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 22 und 23/60 - URTEIL 395 In den verbundenen Rechtssachen 22 und 23/60 Raymond Elz,.

    Der Kläger beantragt, a) in der Rechtssache 22/60 Nichtigerklärung der aus dem Schweigen des Leiters der Generaldirektion "Verwaltung und Finanzen" der Hohen Behörde zu entnehmenden stillschweigenden ablehnenden Entscheidung gegenüber seiner Beschwerde vom 9. August 1960, mit der er eine Ergänzung seiner Personalakten durch die in Artikel 37 des Personalstatuts vorgeschriebene jährliche Bewertung und Beurteilung sowie eine Anerkennung der mit einer vorübergehenden Verwendung zusammenhängenden Rechte und Ansprüche gemäß Artikel 26 des Statuts zu erreichen suchte; b) in der Rechtssache 23/60 Verurteilung der Hohen Behörde zur Zahlung einer Ausgleichszulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Gehalt der Gruppe 7 und dem der Gruppe 9 für den gesamten Zeitraum, währenddessen er vorübergehend die Tätigkeit eines Hauptsachbearbeiters beim Leiter der Abteilung Allgemeine Buchhaltung der Generaldirektion Verwaltung und Finanzen wahrgenommen habe, sowie der auf die bisher unbeglichene Hauptforderung entfallenden Zinsen; c) in beiden Rechtssachen Verurteilung der Hohen Behörde zur Tragung der gesamten Kosten.

    B - RECHTSSACHE 23/60 Zur Zulässigkeit.

    In einer Anlage zur Klage 23/60 behauptet der Kläger, daß er die betreffende Stelle tatsächlich seit dem 2. Dezember 1957 stellvertretend innegehabt habe.

    II - Schadensersatzklage 23/60 A - ZUR ZULÄSSIGKEIT.

    Aus einem Vergleich der Anträge des Klägers ergibt sich, daß die Klagen 34/59 und 23/60 einen ganz verschiedenartigen Streitgegenstand haben, denn die Klage 34/59 bezweckt eine Höhereinstufung des Klägers, während die Klage 23/60 auf Zahlung einer Ausgleichszulage als Vergütung für eine vorübergehende Verwendung gerichtet ist.

    Demnach ist die Klage auf Zahlung einer Zulage (Klage 23/60) zulässig.

    DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) unter Abweisung aller weitergehenden oder gegenteiligen Anträge für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klagen 22/60 und 23/60 werden abgewiesen.

  • EuG, 11.12.2014 - T-102/13

    Heli-Flight / EASA - Zivilluftfahrt - Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen

    Die Rechtsprechung verlangt nämlich, dass aus dem Antrag hervorgehen muss, dass das betreffende Organ oder die betreffende Einrichtung oder sonstige Stelle mit ihm zu einer Stellungnahme gezwungen werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 1986, Usinor/Kommission, 81/85 und 119/85, Slg, EU:C:1986:234, Rn. 15, und Beschluss vom 30. April 1999, Pescados Congelados Jogamar/Kommission, T-311/97, Slg, EU:T:1999:89, Rn. 35) und dass er der Vorbereitung eines Streitverfahrens dienen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1961, Elz/Hohe Behörde, 22/60 und 23/60, EU:C:1961:17, S. 357, 375; vom 6. Mai 1986, Nuovo Campsider/Kommission, 25/85, Slg, EU:C:1986:195, Rn. 8, und Beschluss Pescados Congelados Jogamar/Kommission, EU:T:1999:89, Rn. 37).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 04.02.1962 - F III 22, 23/60   

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https://dejure.org/1962,14284
VGH Hessen, 04.02.1962 - F III 22, 23/60 (https://dejure.org/1962,14284)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.02.1962 - F III 22, 23/60 (https://dejure.org/1962,14284)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Februar 1962 - F III 22, 23/60 (https://dejure.org/1962,14284)
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Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Aufgabe der Flurbereinigung; Eigentum; Eigentumsverhältnisse, Ermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde; Ermittlung; Gemeinschaftliche Anlage; Hof- und Gebäudefläche; Hofeinfahrt als Hoffläche; Straßen und Wege; Öffentlicher Weg

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

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