Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 15.04.1986 - 237/84   

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https://dejure.org/1986,1989
EuGH, 15.04.1986 - 237/84 (https://dejure.org/1986,1989)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.1986 - 237/84 (https://dejure.org/1986,1989)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 1986 - 237/84 (https://dejure.org/1986,1989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    1 . SOZIALPOLITIK - RECHTSANGLEICHUNG - ÜBERGANG VON UNTERNEHMEN - WAHRUNG DER ANSPRÜCHE DER ARBEITNEHMER - RICHTLINIE 77/187 - GELTUNGSBEREICH - ARBEITNEHMER , DIE NACH NATIONALEM RECHT IRGENDEINEN SCHUTZ GEGEN KÜNDIGUNGEN GENIESSEN - EINBEZIEHUNG

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei Unternehmensübergang; Gewährleistung des Kündigungsschutzes bei Übergang eines Unternehmens; Einschränkung der Reichweite einer Richtlinie durch einseitige Mitteilung eines Mitgliedstaates; Reservationen der Mitgliedstaaten mit ...

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 169; ; EWGVtr Art. 100; ; RL 77/187

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGVtr Art. 169; EWGVtr Art. 100; RL 77/187
    1. SOZIALPOLITIK - RECHTSANGLEICHUNG - ÜBERGANG VON UNTERNEHMEN - WAHRUNG DER ANSPRÜCHE DER ARBEITNEHMER - RICHTLINIE 77/187 - GELTUNGSBEREICH - ARBEITNEHMER , DIE NACH NATIONALEM RECHT IRGENDEINEN SCHUTZ GEGEN KÜNDIGUNGEN GENIESSEN - EINBEZIEHUNG - [RICHTLINIE 77/187 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragsverletzung Belgiens wegen Nichtumsetzung einer Richtlinie 77/187; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Da diese Voraussetzung von nationalen Staatsangehörigen leichter erfüllt werden kann, benachteiligt diese Regelung die Angehörigen der Mitgliedstaaten, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, um im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine Beschäftigung zu suchen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-237/84, O'Flynn, Slg. 1996, I-2617, Randnr. 18, und vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-388/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-721, Randnrn.
  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Die Richtlinie hat nämlich, wie bereits ausgeführt, zum Ziel, die Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten, und sie gilt für alle Arbeitnehmer, die nach nationalem Recht irgendeinen, wenn auch nur eingeschränkten Schutz genießen (Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 105/84, Danmols Inventar, Slg. 1985, 2639, Randnr. 27, und vom 15. April 1986 in der Rechtssache 237/84, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1247, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2007 - C-404/06

    Quelle - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und

    58 - Vgl. u. a. Urteile vom 15. April 1986, Kommission/Belgien (237/84, Slg. 1986, 1247, Randnr. 17), und vom 10. Dezember 1991, Kommission/Griechenland (C-306/89, Slg. 1991, I-5863, Randnr. 8).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1986 - 237/84   

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https://dejure.org/1986,17389
Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1986 - 237/84 (https://dejure.org/1986,17389)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.02.1986 - 237/84 (https://dejure.org/1986,17389)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Februar 1986 - 237/84 (https://dejure.org/1986,17389)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.12.1971 - 7/71

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1986 - 237/84
    In der Rechtssache 7/71 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1971, 1003, 1016) wurde ein entsprechendes Argument vom Gerichtshof, der es im Hinblick auf Artikel 141 EAG-Vertrag für unangemessen hielt, zurückgewiesen.
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