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VGH Bayern, 06.09.2007 - 24 C 07.858 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 23 Abs. 1
D (A), Bleiberechtsregelung 2006, Erlasslage, Straftaten, Strafbefehl, Strafurteil, Beurteilungszeitpunkt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG
Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2007 - 24 C 07.858
Aus diesem Grund ist insoweit auf die allgemeinen Grundsätze im Verwaltungsstreitverfahren abzustellen, wonach bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen ist, soweit es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder versagt werden muss (vgl. grundlegend BVerwG vom 28.1.1997 InfAuslR 1997, 240 = BayVBl 1997, 439 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08
Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2 …
Hätte der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Altfallregelung generell eine Ausnahme von der grundsätzlich anzunehmenden Verwertbarkeit noch nicht getilgter Verurteilungen gewollt, wäre zu erwarten gewesen, dass er dies erkennbar zum Ausdruck gebracht hätte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. November 2007 - 17 B 1779/07 -, NVwZ-RR 2008, 493; Bay. VGH, Beschluss vom 6. September 2007 - 24 C 07.858 -, juris;… Hailbronner, a.a.O., § 104a Rdnr. 14;… Funke-Keiser, a.a.O., § 104a Rdnr. 51;… Maaßen, a.a.O., § 104a Rdnr. 712;… Huber/Göbel-Zimmermann, a.a.O., Rdnr. 605).