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   LG Köln, 26.11.2020 - 24 O 263/20   

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https://dejure.org/2020,41120
LG Köln, 26.11.2020 - 24 O 263/20 (https://dejure.org/2020,41120)
LG Köln, Entscheidung vom 26.11.2020 - 24 O 263/20 (https://dejure.org/2020,41120)
LG Köln, Entscheidung vom 26. November 2020 - 24 O 263/20 (https://dejure.org/2020,41120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Müssen die Versicherungen den Betreibern von Lokalen und Gaststätten eine Entschädigung zahlen, wenn die Betriebe wegen Corona geschlossen blieben?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betrieb wegen Corona geschlossen - zahlt die Versicherung?

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.2017 - IV ZR 161/16

    Reiserücktrittsversicherung: Unklarheit der Versicherungsbedingungen hinsichtlich

    Auszug aus LG Köln, 26.11.2020 - 24 O 263/20
    Unklar gemäß § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt und mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (BGH, Urteil vom 14.06.2017, IV ZR 161/16, zitiert nach: juris, Rn. 12).
  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 138/00

    Kein allgemeines und zwingendes Bereicherungsverbot im Versicherungsrecht - Zur

    Auszug aus LG Köln, 26.11.2020 - 24 O 263/20
    Diese wäre für die zu leistende Entschädigung nicht maßgeblich, wenn sie den wirklichen Versicherungswert erheblich überstiege (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2001, IV ZR 138/00, zitiert nach: juris, Rn. 16 zu § 57 Satz 2 VVG a.F.).
  • OLG Köln, 07.09.2021 - 9 U 14/21

    Versicherungsleistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung Auslegung

    Im Übrigen habe das Landgericht Köln in dem Verfahren 24 O 263/20 bei gleichen AVB einen Entschädigungsanspruch dem Grunde nach als gegeben angesehen.

    Sie behauptet, dem von der Klägerin zitierten Urteil des Landgerichts Köln unter dem Az. 24 O 263/20 liege ein anderes Bedingungswerk zugrunde.

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