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   EuGH, 17.05.1972 - 24/71   

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EuGH, 17.05.1972 - 24/71 (https://dejure.org/1972,1025)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.1972 - 24/71 (https://dejure.org/1972,1025)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1972 - 24/71 (https://dejure.org/1972,1025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Meinhardt / Kommission

    BEAMTENSTATUT DER EG, ANHANG VIII, ARTIKEL 27 UND 28
    1 . BEAMTE - WITWE UND GESCHIEDENE EHEFRAU - WITWENGELD - RECHTSNATUR - BERECHNUNG

  • EU-Kommission

    Meinhardt / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Witwengeld der geschiedenen Ehefrau eines verstorbenen Beamten bei gleichzeitigem Anspruch einer weiteren Witwe; Höhe des auf die geschiedene Ehefrau entfallenden Anteils am Witwengeld; Nachweis einer Unterhaltsverpflichtung durch gerichtliche Entscheidung; Bedeutung der ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 79 Anhang VIII; ; Beamtenstatut Art. 28 Anhang VIII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - WITWE UND GESCHIEDENE EHEFRAU - WITWENGELD - RECHTSNATUR - BERECHNUNG - [BEAMTENSTATUT DER EG, ANHANG VIII, ARTIKEL 27 UND 28]

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuG, 21.04.2004 - T-172/01

    M / Gerichtshof - Geschiedener Ehegatte eines inzwischen verstorbenen ehemaligen

    73 Die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Unterhaltszahlung zugunsten des geschiedenen Ehegatten eines Bediensteten der Gemeinschaft oder, im vorliegenden Fall, eines ehemaligen Mitglieds eines Gemeinschaftsorgans sind daher grundsätzlich nach dem Recht zu bestimmen, das die Wirkung der Scheidung regelt, d. h. im vorliegenden Fall nach griechischen Recht, aufgrund dessen die Scheidung ausgesprochen worden ist (vgl. in diesem Sinn Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 24/71, Meinhardt/Kommission, Slg. 1972, 269, Randnr. 6).

    85 Die Grundsätze, die für die Zulässigkeit der Arten des Beweises des Bestehens einer mündlichen Vereinbarung gelten, mit der wegen der Scheidung der früheren Eheleute M. eine Unterhaltszahlung zugunsten von Frau M. zu Lasten des Verstorbenen festgelegt wird, richten sich ebenso wie die Voraussetzungen der Gültigkeit einer solchen Vereinbarung nach griechischem Recht (vgl. in diesem Sinne Urteil Meinhardt/Kommission, Randnr. 12).

    87 Zwar gilt für die Zulässigkeit der Arten des Nachweises des Bestehens der angeblichen Vereinbarung somit das griechische Recht, doch hat das Gericht, bei dem eine Klage gegen die Ablehnung der Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung anhängig ist, die sich aus der Anwendung des Artikels 27 Absatz 1 des Anhangs VIII des Statuts ergeben soll, zur Gewährleistung einer richtigen Anwendung dieser Vorschrift zu prüfen, ob die nach innerstaatlichem Recht vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind (vgl. in diesem Sinn Urteil Meinhardt/Kommission, Randnr. 12).

    130 Zwar lassen grundsätzlich die Feststellung, dass tatsächlich monatlich eine Unterhaltsrente gezahlt worden ist, die mündlich festgelegt worden sein soll, sowie der Nachweis der Höhe derartiger Zahlungen, ihrer Regelmäßigkeit, ihrer Kontinuität und ihres Rechtsgrundes einen Schluss darauf zu, dass der Verstorbene damit einverstanden war, bis zum Zeitpunkt seines Todes durch eine mündliche Vereinbarung über die Festlegung einer solchen Rente zugunsten seines früheren Ehegatten gebunden zu sein (vgl. in diesem Sinn Urteil Meinhardt/Kommission, Randnr. 12).

  • EuG, 05.07.2023 - T-272/21

    Puigdemont i Casamajó u.a./ Parlament

    Auch die von den Klägern angeführten Urteile vom 17. Mai 1972, Meinhardt/Kommission (24/71, EU:C:1972:37), und vom 5. Mai 2021, Falqui/Parlament (T-695/19, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:242), sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • EuG, 05.10.2009 - T-58/08

    Kommission / Roodhuijzen - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale

    Dagegen hat das betreffende Organ im zweiten Fall ? unter der Kontrolle des Gemeinschaftsrichters ? die maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften anzuwenden, wie sie von den nationalen Gerichten ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 17. Mai 1972, Meinhardt/Kommission, 24/71, Slg. 1972, 269, Randnrn.
  • EuGH, 05.02.1981 - 40/79

    P. / Kommission

    Dieses Postulat finde jedoch im derzeit geltenden Wortlaut des Beamtenstatuts keine Stütze (EuGH 17. Mai 1972 - Meinhardt/Kommission 27/71 - Slg. 1972, 269, Randnr. 3 der Entscheidungsgründe).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-430/97

    Johannes

    6: Urteil vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 24/71 (Meinhardt/Kommission, Slg. 1972, 269, Randnrn. 2 und 3).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1984 - 75/82

    C. Razzouk und A. Beydoun gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Da, falls der Kläger einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat, dieser Anspruch im Beamtenstatut begründet ist und ihm in seiner Eigenschaft als Witwer einer verstorbenen Beamtin zusteht (vgl. die Rechtssache 24/71, Meinhardt/Kommission, Slg. 1972, 269, Randnummer 3 der Entscheidungsgründe), ist er eine Person, "auf die dieses Statut Anwendung findet" im Sinne von Artikel 90 Absätze 1 und 2. Er hatte also recht, eine Beschwerde einzulegen und nicht binnen zwei Monaten seit der Entscheidung vom 3. Juli 1981 Klage gemäß Artikel 173 zu erheben.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1994 - C-416/92

    H gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Festsetzung der

    (25) - Vgl. das Urteil vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 18/70 (Duraffour/Rat, Slg. 1971, 515) und das Urteil vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 24/71 (Meinhardt/Kommission, Slg. 1972, 269).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1976 - 130/75

    Vivien Prais gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Die einzige einschlägige Entscheidung dazu, die genannt wurde, ist in der Rechtssache 24/71 (Meinbardt/Kommission, Slg. 1972, 269) ergangen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 40/79

    Frau P gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte:

    Dieses Argument scheint mir völlig dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 24/71 (Meinhardt/Kommission - Slg. 1972, 269, Randnr. 3 der Entscheidungsgründe) zu widersprechen.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.11.1971 - 5 Wx 23/71, 5 Wx 24/71   

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https://dejure.org/1971,2119
OLG Oldenburg, 28.11.1971 - 5 Wx 23/71, 5 Wx 24/71 (https://dejure.org/1971,2119)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.11.1971 - 5 Wx 23/71, 5 Wx 24/71 (https://dejure.org/1971,2119)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. November 1971 - 5 Wx 23/71, 5 Wx 24/71 (https://dejure.org/1971,2119)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 777
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1972 - 24/71   

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https://dejure.org/1972,6049
Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1972 - 24/71 (https://dejure.org/1972,6049)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.03.1972 - 24/71 (https://dejure.org/1972,6049)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. März 1972 - 24/71 (https://dejure.org/1972,6049)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Élfriede Meinhardt geb. Forderung gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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