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   OLG München, 09.09.2019 - 25 U 3910/19   

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https://dejure.org/2019,37355
OLG München, 09.09.2019 - 25 U 3910/19 (https://dejure.org/2019,37355)
OLG München, Entscheidung vom 09.09.2019 - 25 U 3910/19 (https://dejure.org/2019,37355)
OLG München, Entscheidung vom 09. September 2019 - 25 U 3910/19 (https://dejure.org/2019,37355)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 522 Abs. 2, § 529 Abs. 1
    Versicherungsfall "Sturm" in der Gebäudeversicherung - Unmittelbare Einwirkung des Sturmes und Werfen von Gegenständen

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO

  • rewis.io

    Versicherungsfall "Sturm" in der Gebäudeversicherung - Unmittelbare Einwirkung des Sturmes und Werfen von Gegenständen

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - Voraussetzungen für versicherten Sturmschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGB 2010 A. § 4 Nr. 1 a, Nr. 2
    Gebäudeversicherung; Sturm; Unmittelbarkeit; Regenwasser

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Unmittelbare Einwirkung eines Sturmes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturmschaden an der Scheune? - Durchnässte Mauer stürzte nach tagelangem Regen ein: Gebäudeversicherung zahlte nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 356
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.11.2015 - 20 U 11/15

    Gebäudeversicherung: Sturmschaden (hier: Beweis nicht geführt)

    Auszug aus OLG München, 09.09.2019 - 25 U 3910/19
    Dabei wird vertreten, dass eine unmittelbare Einwirkung schon dann anzunehmen ist, wenn der Sturm die zeitlich letzte Ursache des Schadens gewesen ist und Mitursächlichkeit ausreiche (Schneider, in Münchner Anwaltshandbuch, Versicherungsrecht, 4. Auflage, § 6 Rz. 73; OLG Hamm, Urteil vom 13.11.2015 - 20 U 11/15).

    Allerdings ist maßgeblich, dass die versicherte Sache durch den Druck oder den Sog aufprallender Luft beschädigt oder zerstört wird (OLG Hamm, Urteil vom 13.11.2015 - 20 U 11/15).

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Auszug aus OLG München, 09.09.2019 - 25 U 3910/19
    Dabei kommt es darauf an, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Versicherungsbedingungen aufmerksam liest und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verständigt würdigt, die Klausel verstehen würde (BGH, VersR 2016, 1177 Rz. 17; Armbrüster, Prölls/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 30. Auflage, Eil.1 Rz. 260 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG München, 09.09.2019 - 25 U 3910/19
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich etwa daraus ergeben, dass Beweislast oder Beweismaß verkannt wurden, beweiswürdigende Darlegungen nachvollziehbaren Grundlagen entbehren, ein lückenhaftes Sachverständigengutachten ohne Ergänzung geblieben ist, oder aus Verfahrensfehlern, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (Thomas/Putzo - Reichold, ZPO, 40. Auflage 2019, § 529 ZPO, Rz. 2; Stackmann, NJW 2003, 169, 171; BGH, Urteil vom 12.03.2004 - Az. V ZR 257/03, NJW 2004, 1876).
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