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   OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06   

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https://dejure.org/2007,12815
OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06 (https://dejure.org/2007,12815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2007 - 25 U 42/06 (https://dejure.org/2007,12815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 25 U 42/06 (https://dejure.org/2007,12815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Besteuerungsgrundlage beim Umsatz an Geldspielautomaten; Gleichheit von Umsatzsteueranmeldungen und der Steuerfestsetzung unter dem Gesichstpunkt des Vorbehalts der Nachprüfung; Eintritt materieller Bestandskraft der Umsatzbesteuerung

  • Judicialis

    AO § 168 Abs. 1; ; BGB § 826

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 168 Abs. 1; BGB § 826
    Keine Haftung des Steuerberaters wegen Umsatzbesteuerung von Umsätzen aus Spielautomaten in den Veranlagungszeiträumen 1997-1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.11.2000 - V B 187/00

    Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06
    Diese Auffassung deutscher Finanzgerichte ist vom Bundesfinanzhof erst durch dessen Entscheidung vom 30.11.00 - veröffentlicht in 2001, BFH/NV 2001, 657ff - korrigiert worden, in der der Bundesfinanzhof davon ausgegangen ist, dass es nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 11.06.98 (Fischer) - DtStRE 1998, 480 - ernstlich zweifelhaft sei, ob Geldspielautomatenumsätze besteuert werden dürfen.
  • BFH, 30.01.1997 - V R 27/95

    Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06
    Es hatte die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, weil nicht ernsthaft zweifelhaft sei, dass die Besteuerung nicht nach deutschem Umsatzsteuerrecht umsatzsteuerfrei sei und die Besteuerung auch keinen Verstoß gegen die Richtlinie 77/388/EWG bedeute, EFG 2001, 394f. Dabei hat es auf zwei Entscheidungen des BFH (v. 22.01.97 - BFHE 182, 409 - und 30.01.97 BFHE 182, 416 - ) verwiesen, wonach Entgelte bei Glücksspiel steuerbar waren.
  • BFH, 20.01.1997 - V R 20/95

    Glücksspiel

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06
    Es hatte die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, weil nicht ernsthaft zweifelhaft sei, dass die Besteuerung nicht nach deutschem Umsatzsteuerrecht umsatzsteuerfrei sei und die Besteuerung auch keinen Verstoß gegen die Richtlinie 77/388/EWG bedeute, EFG 2001, 394f. Dabei hat es auf zwei Entscheidungen des BFH (v. 22.01.97 - BFHE 182, 409 - und 30.01.97 BFHE 182, 416 - ) verwiesen, wonach Entgelte bei Glücksspiel steuerbar waren.
  • FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00

    Steuerfreiheit von Umsätzen mit Geldspielgeräten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06
    Auch das Finanzgericht Münster, welches - erst - am 26.10.2001 entschieden hat, Umsätze aus Geldspielautomaten seien umsatzsteuerfrei, DstRE 2002, 704ff, hatte die Sache zunächst (gänzlich) anders gesehen.
  • FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00

    Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei?

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06
    Es hatte die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, weil nicht ernsthaft zweifelhaft sei, dass die Besteuerung nicht nach deutschem Umsatzsteuerrecht umsatzsteuerfrei sei und die Besteuerung auch keinen Verstoß gegen die Richtlinie 77/388/EWG bedeute, EFG 2001, 394f. Dabei hat es auf zwei Entscheidungen des BFH (v. 22.01.97 - BFHE 182, 409 - und 30.01.97 BFHE 182, 416 - ) verwiesen, wonach Entgelte bei Glücksspiel steuerbar waren.
  • OLG Hamm, 17.04.2009 - 25 U 86/08

    Haftung des Steuerberaters für fehlerhafte steuerliche Beratung im Zusammenhang

    Dazu genügte nicht, dass die Unterwerfung unter die Umsatzsteuer in der Fachliteratur problematisiert worden sein mag (so auch Urteil des Senats vom 23.05.2007, Az.: 25 U 42/06).

    Die dortige Problematik konnte auf die hier relevante Fragestellung auch nicht übertragen werden (so auch Urteil des Senats vom 23.05.2007, Az.: 25 U 42/06).

  • LG Bochum, 29.04.2009 - 3 O 398/08

    Steuerberaterliche Hinweispflichten bei einer sich ändernden Rechtslage in der

    Sie ist weiterhin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 23.05.2007 - 25 U 42/06 - (Anlage B 3) der Auffassung, dass sich frühestens mit der Veröffentlichung des BFH-Beschlusses vom 30.11.2000 eine Änderung der Rechtslage abgezeichnet habe, wogegen diese Entscheidung allerdings in der vom Steuerberater nicht zu beachtenden Zeitschrift BFH/NV erfolgt sei.
  • LG Bochum, 29.04.2009 - I 3 O 398/08
    Sie ist weiterhin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 23.05.2007 - 25 U 42/06 - (Anlage B 3) der Auffassung, dass sich frühestens mit der Veröffentlichung des BFH-Beschlusses vom 30.11.2000 eine Änderung der Rechtslage abgezeichnet habe, wogegen diese Entscheidung allerdings in der vom Steuerberater nicht zu beachtenden Zeitschrift BFH/NV erfolgt sei.
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