Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Besteuerungsgrundlage beim Umsatz an Geldspielautomaten; Gleichheit von Umsatzsteueranmeldungen und der Steuerfestsetzung unter dem Gesichstpunkt des Vorbehalts der Nachprüfung; Eintritt materieller Bestandskraft der Umsatzbesteuerung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 168 Abs. 1; BGB § 826
Keine Haftung des Steuerberaters wegen Umsatzbesteuerung von Umsätzen aus Spielautomaten in den Veranlagungszeiträumen 1997-1999 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 26.10.2006 - 18 O 450/05
- OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 30.11.2000 - V B 187/00
Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen
Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06
Diese Auffassung deutscher Finanzgerichte ist vom Bundesfinanzhof erst durch dessen Entscheidung vom 30.11.00 - veröffentlicht in 2001, BFH/NV 2001, 657ff - korrigiert worden, in der der Bundesfinanzhof davon ausgegangen ist, dass es nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 11.06.98 (Fischer) - DtStRE 1998, 480 - ernstlich zweifelhaft sei, ob Geldspielautomatenumsätze besteuert werden dürfen. - BFH, 30.01.1997 - V R 27/95
Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt
Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06
Es hatte die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, weil nicht ernsthaft zweifelhaft sei, dass die Besteuerung nicht nach deutschem Umsatzsteuerrecht umsatzsteuerfrei sei und die Besteuerung auch keinen Verstoß gegen die Richtlinie 77/388/EWG bedeute, EFG 2001, 394f. Dabei hat es auf zwei Entscheidungen des BFH (v. 22.01.97 - BFHE 182, 409 - und 30.01.97 BFHE 182, 416 - ) verwiesen, wonach Entgelte bei Glücksspiel steuerbar waren. - BFH, 20.01.1997 - V R 20/95
Glücksspiel
Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06
Es hatte die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, weil nicht ernsthaft zweifelhaft sei, dass die Besteuerung nicht nach deutschem Umsatzsteuerrecht umsatzsteuerfrei sei und die Besteuerung auch keinen Verstoß gegen die Richtlinie 77/388/EWG bedeute, EFG 2001, 394f. Dabei hat es auf zwei Entscheidungen des BFH (v. 22.01.97 - BFHE 182, 409 - und 30.01.97 BFHE 182, 416 - ) verwiesen, wonach Entgelte bei Glücksspiel steuerbar waren. - FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 4280/00
Steuerfreiheit von Umsätzen mit Geldspielgeräten
Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06
Auch das Finanzgericht Münster, welches - erst - am 26.10.2001 entschieden hat, Umsätze aus Geldspielautomaten seien umsatzsteuerfrei, DstRE 2002, 704ff, hatte die Sache zunächst (gänzlich) anders gesehen. - FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00
Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei?
Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2007 - 25 U 42/06
Es hatte die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, weil nicht ernsthaft zweifelhaft sei, dass die Besteuerung nicht nach deutschem Umsatzsteuerrecht umsatzsteuerfrei sei und die Besteuerung auch keinen Verstoß gegen die Richtlinie 77/388/EWG bedeute, EFG 2001, 394f. Dabei hat es auf zwei Entscheidungen des BFH (v. 22.01.97 - BFHE 182, 409 - und 30.01.97 BFHE 182, 416 - ) verwiesen, wonach Entgelte bei Glücksspiel steuerbar waren.
- OLG Hamm, 17.04.2009 - 25 U 86/08
Haftung des Steuerberaters für fehlerhafte steuerliche Beratung im Zusammenhang …
Dazu genügte nicht, dass die Unterwerfung unter die Umsatzsteuer in der Fachliteratur problematisiert worden sein mag (so auch Urteil des Senats vom 23.05.2007, Az.: 25 U 42/06).Die dortige Problematik konnte auf die hier relevante Fragestellung auch nicht übertragen werden (so auch Urteil des Senats vom 23.05.2007, Az.: 25 U 42/06).
- LG Bochum, 29.04.2009 - 3 O 398/08
Steuerberaterliche Hinweispflichten bei einer sich ändernden Rechtslage in der …
Sie ist weiterhin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 23.05.2007 - 25 U 42/06 - (Anlage B 3) der Auffassung, dass sich frühestens mit der Veröffentlichung des BFH-Beschlusses vom 30.11.2000 eine Änderung der Rechtslage abgezeichnet habe, wogegen diese Entscheidung allerdings in der vom Steuerberater nicht zu beachtenden Zeitschrift BFH/NV erfolgt sei. - LG Bochum, 29.04.2009 - I 3 O 398/08 Sie ist weiterhin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 23.05.2007 - 25 U 42/06 - (Anlage B 3) der Auffassung, dass sich frühestens mit der Veröffentlichung des BFH-Beschlusses vom 30.11.2000 eine Änderung der Rechtslage abgezeichnet habe, wogegen diese Entscheidung allerdings in der vom Steuerberater nicht zu beachtenden Zeitschrift BFH/NV erfolgt sei.