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   OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05   

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https://dejure.org/2006,16338
OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05 (https://dejure.org/2006,16338)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2006 - 25 U 4354/05 (https://dejure.org/2006,16338)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 25 U 4354/05 (https://dejure.org/2006,16338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine höhere Zusatzversorgung als ehemaliger Beschäftigter im öffentlichen Dienst; Anforderungen an die Vereinbarung einer Abschlagsregelung für den Fall vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente ; Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BeamtVG § 85 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 85 Abs. 5
    Rechtmäßigkeit von Versorgungsabschlägen einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03

    Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip;

    Auszug aus OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
    Dieser Versorgungsabschlag bei Beamten wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als rechtmäßig, insbesondere als mit der Verfassung vereinbar angesehen (vgl. nur BVerwG NVwZ 2005, 1082).

    Sie müssen auch damit rechnen, dass sich ihre Gesamtversorgung ändern kann (BVerwG NVwZ 2005, 1082 (1083)).

    Die Beklagte konnte den Höchstnettoversorgungssatz auch auf 91, 75 % beschränken und von diesem Ausgangspunkt die Abschläge vornehmen, wie sich aus der vergleichbaren Regelung im Versorgungsrecht der Beamten ergibt (vgl. wiederum BVerwG NVwZ 2005, 1082).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
    In dieser Entscheidung führt das Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf BVerfGE 76, 256 (359) aus: Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes, der im Bereich des Beamtenversorgungsrechts durch Art. 33 Abs. 5 GG seine besondere Ausprägung erfahren hat, garantiert nicht das Fortbestehen der Rechtslage, die der Betroffene beim Eintritt in das Beamtenverhältnis vorgefunden hat.
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
    Die Erwägungen des Bundessozialgerichts in den Entscheidungen vom 23.8.2005 in den Entscheidungen vom 23.8.2005 (Az.: B 4 RA 28/03 R) und vom 16.5.2006 (Az.: B 4 RA 22/05 R und B 4 RA 5/05 R) betreffen daher entgegen der vom Kläger im Schriftsatz vom 28.6.2005 geäußerten Rechtsauffassung den hier zu entscheidenden Fall nicht.
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R

    Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
    Die Erwägungen des Bundessozialgerichts in den Entscheidungen vom 23.8.2005 in den Entscheidungen vom 23.8.2005 (Az.: B 4 RA 28/03 R) und vom 16.5.2006 (Az.: B 4 RA 22/05 R und B 4 RA 5/05 R) betreffen daher entgegen der vom Kläger im Schriftsatz vom 28.6.2005 geäußerten Rechtsauffassung den hier zu entscheidenden Fall nicht.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
    Durch die Versorgungsrente der Beklagten soll dem Versicherten ein bestimmtes Gesamtversorgungsniveau gewährt werden, das sich an der Beamtenversorgung orientiert (Gesamtversorgung; vgl. z.B. BVerfG VersR 2000, 835 (836)).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Auszug aus OLG München, 04.07.2006 - 25 U 4354/05
    Die Erwägungen des Bundessozialgerichts in den Entscheidungen vom 23.8.2005 in den Entscheidungen vom 23.8.2005 (Az.: B 4 RA 28/03 R) und vom 16.5.2006 (Az.: B 4 RA 22/05 R und B 4 RA 5/05 R) betreffen daher entgegen der vom Kläger im Schriftsatz vom 28.6.2005 geäußerten Rechtsauffassung den hier zu entscheidenden Fall nicht.
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