Rechtsprechung
OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsschutzversicherung: Beschränkung der Deckungszusage unter dem Gesichtspunkt der Kostenminderungspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwehrung der Geltendmachung zukünftiger Ansprüche durch eine Rechtsschutzversicherung gegenüber seinem Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten über Leistungen wegen Berufsunfähigkeit
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 05 § 17 Abs. 5 c cc
Der Rechtsschutzversicherer darf seinen VN in Streitigkeiten über Leistungen wegen Berufsunfähigkeit nicht die Geltendmachung zukünftiger Ansprüche verwehren. Mit Anmerkung: Heiko Pauls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB 2005 § 17 Abs. 5; VVG § 12 a.F.
Pflichten des Rechtsschutzversicherers in einem Rechtsstreit des Versicherungsnehmers gegen den privaten Berufsunfähigkeitsversicherer - rechtsportal.de
ARB 2005 § 17 Abs. 5; VVG § 12 a.F.
Pflichten des Rechtsschutzversicherers in einem Rechtsstreit des Versicherungsnehmers gegen den privaten Berufsunfähigkeitsversicherer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 02.12.2009 - 23 O 17281/09
- OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1338
- VersR 2010, 1362
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Prüfungs- und …
Auszug aus OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09
Ebenso wenig genügt es, nur den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Nachprüfung mitzuteilen (vgl. Kammergericht Berlin RuS 2006, 515). - BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09
In diesen Fällen ist die Mitteilung des Versicherers nur nachvollziehbar, wenn er seine Vergleichsbetrachtung und die daraus gezogenen Folgerungen aufzeigt (BGH NJW-RR 1993, 721).
- LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11
Deckungszusage gegenüber einer Rechtsschutzversicherung für zukünftige Ansprüche …
In diesen Fällen ist die Mitteilung des Versicherers nur nachvollziehbar, wenn er seine Vergleichsbetrachtung und die daraus gezogenen Forderungen aufzeigt (BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 25 U 5645/09).Diese Vorteile kann der Versicherungsnehmer nicht in Anspruch nehmen, der lediglich eine Teilklage auf Zahlung der rückständigen Renten erhebt (so das OLG München, Beschluss vom 21.04.2010, 25 U 5645/09).