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   OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09   

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https://dejure.org/2010,20084
OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09 (https://dejure.org/2010,20084)
OLG München, Entscheidung vom 21.04.2010 - 25 U 5645/09 (https://dejure.org/2010,20084)
OLG München, Entscheidung vom 21. April 2010 - 25 U 5645/09 (https://dejure.org/2010,20084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Beschränkung der Deckungszusage unter dem Gesichtspunkt der Kostenminderungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwehrung der Geltendmachung zukünftiger Ansprüche durch eine Rechtsschutzversicherung gegenüber seinem Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten über Leistungen wegen Berufsunfähigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 05 § 17 Abs. 5 c cc
    Der Rechtsschutzversicherer darf seinen VN in Streitigkeiten über Leistungen wegen Berufsunfähigkeit nicht die Geltendmachung zukünftiger Ansprüche verwehren. Mit Anmerkung: Heiko Pauls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 2005 § 17 Abs. 5; VVG § 12 a.F.
    Pflichten des Rechtsschutzversicherers in einem Rechtsstreit des Versicherungsnehmers gegen den privaten Berufsunfähigkeitsversicherer

  • rechtsportal.de

    ARB 2005 § 17 Abs. 5; VVG § 12 a.F.
    Pflichten des Rechtsschutzversicherers in einem Rechtsstreit des Versicherungsnehmers gegen den privaten Berufsunfähigkeitsversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1338
  • VersR 2010, 1362
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Prüfungs- und

    Auszug aus OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09
    Ebenso wenig genügt es, nur den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Nachprüfung mitzuteilen (vgl. Kammergericht Berlin RuS 2006, 515).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09
    In diesen Fällen ist die Mitteilung des Versicherers nur nachvollziehbar, wenn er seine Vergleichsbetrachtung und die daraus gezogenen Folgerungen aufzeigt (BGH NJW-RR 1993, 721).
  • LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11

    Deckungszusage gegenüber einer Rechtsschutzversicherung für zukünftige Ansprüche

    In diesen Fällen ist die Mitteilung des Versicherers nur nachvollziehbar, wenn er seine Vergleichsbetrachtung und die daraus gezogenen Forderungen aufzeigt (BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 25 U 5645/09).

    Diese Vorteile kann der Versicherungsnehmer nicht in Anspruch nehmen, der lediglich eine Teilklage auf Zahlung der rückständigen Renten erhebt (so das OLG München, Beschluss vom 21.04.2010, 25 U 5645/09).

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