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   BPatG, 08.12.2011 - 25 W (pat) 28/10   

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https://dejure.org/2011,4678
BPatG, 08.12.2011 - 25 W (pat) 28/10 (https://dejure.org/2011,4678)
BPatG, Entscheidung vom 08.12.2011 - 25 W (pat) 28/10 (https://dejure.org/2011,4678)
BPatG, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 25 W (pat) 28/10 (https://dejure.org/2011,4678)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Lipotears/HYPOTEARS" - zur Kennzeichnungskraft - mögliche Warenidentität - keine unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr von pharmazeutischen Präparaten für die Augenheilkunde bzgl. der Marke Lipotears mit der Widerspruchsmarke HYPOTEARS

  • kanzlei.biz

    Lipotears vs. HYPOTEARS

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lipotears/HYPOTEARS" - zur Kennzeichnungskraft - mögliche Warenidentität - keine unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Lipotears" und "HYPOTEARS" für pharmazeutische Produkte

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Lipotears" nicht verwechslungsfähig mit "Hypotears"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Lipotears und Hypotears

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 08.12.2011 - 25 W (pat) 28/10
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 - PICASSO; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus BPatG, 08.12.2011 - 25 W (pat) 28/10
    Diese Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. BGH GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 31 - Augsburger Puppenkiste; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9 Rdnr. 40).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 08.12.2011 - 25 W (pat) 28/10
    Diese Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. BGH GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 31 - Augsburger Puppenkiste; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9 Rdnr. 40).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 08.12.2011 - 25 W (pat) 28/10
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 - PICASSO; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 08.12.2011 - 25 W (pat) 28/10
    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr der Vergleichsmarken ist einerseits auf Fachkreise, nämlich Ärzte, Apotheker, Pharmazeutisch technische Assistenten usw. abzustellen, die aufgrund ihrer  beruflichen Praxis und Erfahrung im Umgang mit pharmazeutischen Erzeugnissen sehr sorgfältig und in ihrem Unterscheidungsvermögen geschult sind, und auch auf die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher, deren Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann und die insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegen (vgl. BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BPatG, 22.10.2003 - 25 W (pat) 54/02
    Auszug aus BPatG, 08.12.2011 - 25 W (pat) 28/10
    Denn im Arzneimittelbereich kommt die englischen Aussprache der Kennzeichnung nur im Ausnahmefall bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht (ständige Rechtsprechung des 25. Senats: vgl. Beschluss vom 01.02.1996, 25 W (pat) 15/94; Beschluss vom 13.01.2000, 25 W (pat) 57/99; Beschluss vom 22.10.2003, 25 W (pat) 54/02; Beschluss vom 26.04.2006, 25 W (pat) 117/04; jeweils zu finden in PAVIS PROMA).
  • BPatG, 26.04.2006 - 25 W (pat) 117/04
    Auszug aus BPatG, 08.12.2011 - 25 W (pat) 28/10
    Denn im Arzneimittelbereich kommt die englischen Aussprache der Kennzeichnung nur im Ausnahmefall bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht (ständige Rechtsprechung des 25. Senats: vgl. Beschluss vom 01.02.1996, 25 W (pat) 15/94; Beschluss vom 13.01.2000, 25 W (pat) 57/99; Beschluss vom 22.10.2003, 25 W (pat) 54/02; Beschluss vom 26.04.2006, 25 W (pat) 117/04; jeweils zu finden in PAVIS PROMA).
  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 57/99
    Auszug aus BPatG, 08.12.2011 - 25 W (pat) 28/10
    Denn im Arzneimittelbereich kommt die englischen Aussprache der Kennzeichnung nur im Ausnahmefall bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht (ständige Rechtsprechung des 25. Senats: vgl. Beschluss vom 01.02.1996, 25 W (pat) 15/94; Beschluss vom 13.01.2000, 25 W (pat) 57/99; Beschluss vom 22.10.2003, 25 W (pat) 54/02; Beschluss vom 26.04.2006, 25 W (pat) 117/04; jeweils zu finden in PAVIS PROMA).
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