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   LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - 26 Ta (Kost) 6062/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28595
LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - 26 Ta (Kost) 6062/19 (https://dejure.org/2019,28595)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2019 - 26 Ta (Kost) 6062/19 (https://dejure.org/2019,28595)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2019 - 26 Ta (Kost) 6062/19 (https://dejure.org/2019,28595)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 104 Abs. 3 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Keine Terminsgebühr bei Rücknahme der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104 Abs. 3
    Mindestanforderungen an das Entstehen einer anwaltlichen Terminsgebühr

  • rechtsportal.de

    Keine Terminsgebühr, wenn der zum Termin erschienene Rechtsanwalt durch das Gericht nur noch über die kurz zuvor erfolgte Rücknahme der Berufung durch die Gegenseite informiert werden konnte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mindestanforderungen an das Entstehen einer anwaltlichen Terminsgebühr

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Terminsgebühr, wenn der zum Termin erschienene Rechtsanwalt durch das Gericht nur noch über die kurz zuvor erfolgte Rücknahme der Berufung durch die Gegenseite informiert werden konnte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 550
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.2017 - VI ZB 21/16

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Erlass eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - 26 Ta 6062/19
    Dann muss aber zumindest eine Entscheidung zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung seitens des Gerichts von Amts wegen getroffen worden sein (vgl. dazu BGH 24. Januar 2017 - VI ZB 21/16, Rn. 14).(Rn.14).

    Dann muss aber zumindest eine Entscheidungen zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung von Amts wegen getroffen worden sein (vgl. dazu BGH 24. Januar 2017 - VI ZB 21/16, Rn. 14).

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - 26 Ta 6062/19
    a) In dem Kostenfestsetzungsverfahren wird nach einer gerichtlichen Kostengrundentscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten nach prozessualen Maßstäben und nach Maßgabe des Kostenrechts entschieden (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08, zu II 1 mwN.).
  • OLG Köln, 16.10.2008 - 17 W 252/08

    Erfallen der Terminsgebühr bei kurzfristiger Aufhebung des Termins

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - 26 Ta 6062/19
    Nach der insoweit in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Köln vom 16. Oktober 2008 (17 W 252/08, Rn. 10) falle ja sogar dann eine Terminsgebühr an, wenn die Parteien eine außergerichtliche Besprechung über nicht rechtshängige Ansprüche zur Vermeidung eines zukünftigen Prozesses führten.
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