Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - 26 Ta (Kost) 6062/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Nr 3105 RVG-VV, Nr 3203 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 3 RVG-VV, Vorbem 4 Abs 3 RVG-VV
Terminsgebühr - Rücknahme der Berufung vor Termin - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Nr 3104 RVG-VV, Nr 3105 RVG-VV, Nr 3203 RVG-VV
- IWW
§ 104 Abs. 3 ZPO
- Betriebs-Berater
Keine Terminsgebühr bei Rücknahme der Berufung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 104 Abs. 3
Mindestanforderungen an das Entstehen einer anwaltlichen Terminsgebühr - rechtsportal.de
Keine Terminsgebühr, wenn der zum Termin erschienene Rechtsanwalt durch das Gericht nur noch über die kurz zuvor erfolgte Rücknahme der Berufung durch die Gegenseite informiert werden konnte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mindestanforderungen an das Entstehen einer anwaltlichen Terminsgebühr
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Terminsgebühr, wenn der zum Termin erschienene Rechtsanwalt durch das Gericht nur noch über die kurz zuvor erfolgte Rücknahme der Berufung durch die Gegenseite informiert werden konnte
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.03.2019 - 55 Ca 9345/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - 26 Ta (Kost) 6062/19
Papierfundstellen
- NZA-RR 2019, 550
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.01.2017 - VI ZB 21/16
Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Erlass eines …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - 26 Ta 6062/19
Dann muss aber zumindest eine Entscheidung zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung seitens des Gerichts von Amts wegen getroffen worden sein (vgl. dazu BGH 24. Januar 2017 - VI ZB 21/16, Rn. 14).(Rn.14).Dann muss aber zumindest eine Entscheidungen zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung von Amts wegen getroffen worden sein (vgl. dazu BGH 24. Januar 2017 - VI ZB 21/16, Rn. 14).
- BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08
Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - 26 Ta 6062/19
a) In dem Kostenfestsetzungsverfahren wird nach einer gerichtlichen Kostengrundentscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten nach prozessualen Maßstäben und nach Maßgabe des Kostenrechts entschieden (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08, zu II 1 mwN.). - OLG Köln, 16.10.2008 - 17 W 252/08
Erfallen der Terminsgebühr bei kurzfristiger Aufhebung des Termins
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - 26 Ta 6062/19
Nach der insoweit in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Köln vom 16. Oktober 2008 (17 W 252/08, Rn. 10) falle ja sogar dann eine Terminsgebühr an, wenn die Parteien eine außergerichtliche Besprechung über nicht rechtshängige Ansprüche zur Vermeidung eines zukünftigen Prozesses führten.