Rechtsprechung
KG, 26.11.2001 - 26 U 17/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Bestehen einer Auskunftspflicht nach Treu und Glauben; Notwendigkeit des Bestehens einer besonderen rechtlichen Beziehung; Anforderungen an die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars im Rahmen eines Architektenvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 242
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Architekten zum Zwecke der Abrechnung seines Architektenhonorars
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.08.2000 - 2 O 277/99
- KG, 26.11.2001 - 26 U 17/01
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1576
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91
Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten
Auszug aus KG, 26.11.2001 - 26 U 17/01
Nach der neueren, etwas nachgiebigeren Rechtsprechung des BGH (NJW 1993, 659 ff [BGH 05.11.1992 - VII ZR 52/91] ) ist eine Nachforderung durchaus möglich, wenn sie sich nicht unter Abwägung der wechselseitigen Parteiinteressen im Einzelfall als treuwidriges Verhalten darstellt. - BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92
Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …
Auszug aus KG, 26.11.2001 - 26 U 17/01
Für einen Anspruch auf Auskunft als Gegenstand eines Hilfsanspruchs ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht (BGH NJW 1995, 386, 387 [BGH 17.05.1994 - X ZR 82/92] m.w. Rechtsprechungshinweisen).
- OLG Hamm, 16.10.2008 - 17 U 1/08
Unwirksamkeit der Vereinbarung eines Architektenhonorars wegen Unterschreitung …
Nach allgemeiner Meinung steht dem Architekten, dem die zur Berechnung des Honorars maßgeblichen Informationen fehlen, gegen den Auftraggeber nach Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch zu (…BGH Urt. v. 16.04.1998, VII ZR 176/96, BauR 1998, 813, JURIS Rdnr 10ff; KG Urt. v. 26.11.2001, 26 U 17/01, BauR 2002, 1576, JURIS Rdnr 3; Kniffka/Koeble 12. Teil Rdnr 209 m.w.N.). - OLG Köln, 19.12.2012 - 11 U 139/12
Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Planers gegen seinen Auftraggeber
Grundlage dafür ist der in § 242 BGB kodifizierte Grundsatz von Treu Glauben (KG BauR 2002, 1576 = KGR 2002, 101; BauR 2007, 1439).