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   OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 26 U 57/03   

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https://dejure.org/2005,4257
OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 26 U 57/03 (https://dejure.org/2005,4257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.2005 - 26 U 57/03 (https://dejure.org/2005,4257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 2005 - 26 U 57/03 (https://dejure.org/2005,4257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB
    Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Verkäufers über Mängel der verkauften Sache; Vertragsabschluss als Schaden trotz gleichzeitiger Abtretung der dem Verkäufer zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewährleistungsausschluss bei Bauwerk - Aufklärungspflicht des Verkäufers über Mängel der verkauften Sache

  • Judicialis

    BGB c.i.c.; ; BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (c.i.c.); BGB § 249
    Anforderungen an Aufklärungspflicht des Verkäufers über Mängel bei Ausschluss und Abtretung der Gewährleistungsansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsausschluss bei vorsätzlich unterlassener Aufklärung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo (cic) wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten ; Anwendbarkeit der cic neben den Vorschriften über ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Werkvertrag - Keine uneingeschränkte Haftungsfreizeichnung durch Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf eines Einkaufszentrums: Kein Haftungsausschluss bei vorsätzlich unterlassener Aufklärung! (IBR 2005, 426)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 26 U 57/03
    Kann allerdings davon ausgegangen werden, dass der Vertragspartner aufgrund seines Berufes und seiner Erfahrungen oder aus sonstigen Quellen die nötigen Kenntnisse besitzt, auf die es ankommt, um einen Mangel bzw. die Gefahr eines Mangels zu erkennen, ist eine Aufklärungs- oder Offenbarungspflicht begrenzt und entfällt unter Umständen ganz (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 772; NJW 2001, 64; 1996, 1339; 1993, 1643; OLG Zweibrücken, OLGR 1998, 300; Palandt-Heinrichs, § 123 Rz. 5 b m.w.N.).

    Vielmehr wird in solchen Fallkonstellationen der Darlegungs- und Beweislast genüge getan, wenn die von der Gegenseite vorzutragende konkrete, d.h. räumlich, zeitlich und inhaltlich spezifizierte Aufklärung widerlegt wird (vgl. BGH, NJW 2001, 64, 65).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 26 U 57/03
    Ob ein solcher vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach der sogenannten Differenzhypothese, also nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne jenes Ereignis ergeben hätte (vgl. BGH, NJW 1998, 302 ff).

    Unter diesem Aspekt ist ein Vermögensschaden aber nur zu bejahen, wenn die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht (vgl. BGH, NJW 1998, 302 ff).

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 26 U 57/03
    Kann allerdings davon ausgegangen werden, dass der Vertragspartner aufgrund seines Berufes und seiner Erfahrungen oder aus sonstigen Quellen die nötigen Kenntnisse besitzt, auf die es ankommt, um einen Mangel bzw. die Gefahr eines Mangels zu erkennen, ist eine Aufklärungs- oder Offenbarungspflicht begrenzt und entfällt unter Umständen ganz (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 772; NJW 2001, 64; 1996, 1339; 1993, 1643; OLG Zweibrücken, OLGR 1998, 300; Palandt-Heinrichs, § 123 Rz. 5 b m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 25/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses bei Hausschwammverdacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 26 U 57/03
    Kann allerdings davon ausgegangen werden, dass der Vertragspartner aufgrund seines Berufes und seiner Erfahrungen oder aus sonstigen Quellen die nötigen Kenntnisse besitzt, auf die es ankommt, um einen Mangel bzw. die Gefahr eines Mangels zu erkennen, ist eine Aufklärungs- oder Offenbarungspflicht begrenzt und entfällt unter Umständen ganz (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 772; NJW 2001, 64; 1996, 1339; 1993, 1643; OLG Zweibrücken, OLGR 1998, 300; Palandt-Heinrichs, § 123 Rz. 5 b m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 115/01

    Darlegungs- und Beweislast im Bereich der Vorteilsausgleichung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 26 U 57/03
    Es ist dann aber Sache des Schädigers, diese Angaben zu widerlegen (vgl. Palandt, a.a.O., Rz. 123; BGH, NJW-RR 2002, 1280).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZR 227/91

    Zusicherung von Eigenschaften bei grundwassergefährdetem Baugrundstück

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 26 U 57/03
    Kann allerdings davon ausgegangen werden, dass der Vertragspartner aufgrund seines Berufes und seiner Erfahrungen oder aus sonstigen Quellen die nötigen Kenntnisse besitzt, auf die es ankommt, um einen Mangel bzw. die Gefahr eines Mangels zu erkennen, ist eine Aufklärungs- oder Offenbarungspflicht begrenzt und entfällt unter Umständen ganz (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 772; NJW 2001, 64; 1996, 1339; 1993, 1643; OLG Zweibrücken, OLGR 1998, 300; Palandt-Heinrichs, § 123 Rz. 5 b m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 26 U 57/03
    Die Differenzhypothese hat sich einer normativen Kontrolle zu unterziehen, die sich einerseits an der jeweiligen Haftungsgrundlage, konkret also an dem sie ausfüllenden haftungsbegründenden Ereignis, und andererseits an der darauf beruhenden Vermögensminderung orientiert und dabei auch die Verkehrsanschauung berücksichtigt (BGHZ 98, 212, 217).
  • BGH, 17.07.2001 - X ZR 71/99

    Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers; Umsatzsteuerpflicht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 26 U 57/03
    Grundlage des Leistungsaustausches ist dabei eine innere Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung (vgl. BGH, NJW 2001, 3535).
  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 120/60
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 26 U 57/03
    Ist infolge des pflichtwidrigen Verhaltens ein Vertrag zustande gekommen, geht der Anspruch auf Rückgängigmachung dieses Vertrags und auf Ersatz der im Zusammenhang damit getätigten Aufwendungen (vgl. bereits BGH, NJW 1962, 1196).
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