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   BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 85/12   

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https://dejure.org/2013,16019
BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 85/12 (https://dejure.org/2013,16019)
BPatG, Entscheidung vom 29.05.2013 - 26 W (pat) 85/12 (https://dejure.org/2013,16019)
BPatG, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 26 W (pat) 85/12 (https://dejure.org/2013,16019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 S 1 MarkenG, § 85 Abs 2 ZPO, § 91 Abs 1 MarkenG, § 6 PatKostG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KARACA" - keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr - Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzungsantrag wegen verspäteter Zahlung der Beschwerdegebühr aufgrund anwaltlicher Pflichtverletzung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KARACA" - keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr - Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.07.2006 - I ZB 39/05

    Beginn einer Rechtsmittelfrist bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 85/12
    Die mangelnde Sorgfalt eines Verfahrensbevollmächtigten steht dabei dem Verschulden der Partei auch in Verfahren nach dem Patentgesetz und dem Markengesetz gleich (§ 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 85 Abs. 2 ZPO; BGH GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus; GRUR 2007 261 - Empfangsbekenntnis).
  • BGH, 31.05.2000 - X ZR 154/99

    Schaltmechanismus

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 85/12
    Die mangelnde Sorgfalt eines Verfahrensbevollmächtigten steht dabei dem Verschulden der Partei auch in Verfahren nach dem Patentgesetz und dem Markengesetz gleich (§ 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 85 Abs. 2 ZPO; BGH GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus; GRUR 2007 261 - Empfangsbekenntnis).
  • BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 41.81

    Rechtsanwalt - Verschulden - Kriegsdienstverweigerungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 85/12
    Die Heranziehung eines Vertreters soll nicht zu einer Verschiebung des Verfahrensrisikos zu Lasten des Gegners führen (BGH RR 93, 131; BVerwG NVwZ 82, 35).
  • BGH, 14.06.1984 - IX ZB 28/84

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts - Unzulässigkeit einer Berufung -

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 85/12
    Es kommt auch regelmäßig nur auf das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an und nicht auch darauf, dass auch den Auftraggeber ein eigenes Verschulden trifft (BGH VersR 84, 850).
  • OLG Koblenz, 21.06.1989 - 14 W 364/89

    Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben bei der Beurteilung der

    Auszug aus BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 85/12
    Das Verschulden umfasst deshalb, anders als von der Antragstellerin und in den von ihr zitierten erstinstanzlichen Entscheidungen zweier Verwaltungsgerichte vertreten, nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, jedes Verschulden des Prozessbevollmächtigten, also nicht nur Fälle leichter Fahrlässigkeit, sondern auch solche grober Fahrlässigkeit und solche von bedingtem und direktem Vorsatz sowie von Treuwidrigkeit (vgl. z. B. OLG Koblenz NJW-RR 1990, 960; Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage 2004, § 85 Rdn. 9).
  • LG Düsseldorf, 19.07.2017 - 2a O 200/13
    Diesen Antrag wies das BPatG mit Beschluss vom 29.05.2013 zurück (Az.: 26 W (pat) 85/12).
  • BPatG, 31.07.2019 - 7 W (pat) 2/19
    Das Verschulden umfasse deshalb jedes Verschulden des Prozessbevollmächtigten, also nicht nur Fälle leichter Fahrlässigkeit, sondern auch solche grober Fahrlässigkeit und solche von bedingtem und direktem Vorsatz sowie von Treuwidrigkeit (in diesem Sinne der in einem markenrechtlichen Löschungsverfahren ergangene Beschluss des BPatG v. 29. Mai 2013 - 26 W (pat) 85/12, veröffentlicht auf der Homepage des BPatG und in juris; ebenso OLG Köln, Beschluss v. 25. Oktober 2013 - 19 U 156/13, 19 W 37/13, veröffentlicht in juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 77. Aufl., § 85 Rdnr. 9; Münchener Kommentar zur ZPO, Band 1, 5. Aufl. 2016, § 85 Rdnr. 20; Nomos Hk- ZPO/Bendtsen, 7. Aufl., § 85 Rdnr. 20).
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