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   KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02   

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KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02 (https://dejure.org/2002,6202)
KG, Entscheidung vom 29.05.2002 - 26 W 114/02 (https://dejure.org/2002,6202)
KG, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 26 W 114/02 (https://dejure.org/2002,6202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567
    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 53 T 1/02
  • KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1086
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02
    Soweit bisher die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde nach § 568 Abs. 2 ZPO a.F. über den Wortlaut der Vorschrift hinaus auch dann bejaht worden ist, wenn die Entscheidung des Beschwerdegerichts greifbar gesetzwidrig ist und insbesondere der durch das Grundgesetz garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden ist, besteht kein Raum dafür, entgegen dem durch die Neuregelung des Beschwerderechts zum Ausdruck gekommenen ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers die weitere Beschwerde jedenfalls für die Fälle greifbarer Gesetzesverletzungen weiterhin zuzulassen (vgl. BGH, NJW 2002, 1577 zur außerordentlichen Beschwerde).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZB 27/02

    Umdeutung einer Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in

    Auszug aus KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02
    Eine Umdeutung der weiteren Beschwerde in eine Rechtsbeschwerde kam nicht in Betracht, da diese nicht vom Beschwerdegericht zugelassen worden ist und nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet wurde (BGH, Beschluss vom 20.03.2002 - XII ZB 27/02 -).
  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten - insbesondere der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Verpflichtung, keine Überraschungsentscheidungen zu erlassen - kommt ebenso wie bei den weiteren Fällen "greifbarer Gesetzwidrigkeit", in denen bislang die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf ausnahmsweise zugelassen worden ist (s. etwa BGHZ 119, 372 = NJW 1993, 135; BGHZ 121, 397 = NJW 1993, 1865 = LM H.7/1993 § 51 ZPO Nr. 26 m. Anm. Pape; BGH, NJW 2000, 960; BGH NJW 2002, 754), nur noch die Selbstkorrektur der Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, in Betracht (wie hier KG, MDR 2002, 1086).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2005 - 16 W 32/04

    Die Zustellung durch eine deutsche Auslandsvertretung gemäß § 183 Nr.2 Alt. 2 ZPO

    Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz ist ein außerordentliches Rechtsmittel grundsätzlich selbst dann nicht mehr statthaft, wenn die beanstandete Entscheidung "greifbar gesetzeswidrig" ist (vgl. BGH v. 7.3.2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 = NJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901; KG v. 29.5.2002 - 26 W 114/02, MDR 2002, 1086; OLG Frankfurt v. 29.8.2002 - 26 W 102/02, NJW-RR 2003, 140; Zöller/Gummer, a.a.O., Vor § 567 Rdnr. 7 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen;

    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • OLG Celle, 18.10.2005 - 16 W 90/05

    Sofortige Beschwerde als Rechtsbehelf gegen die das Unterlassen einer notwendigen

    Auch die Oberlandesgerichte lassen, soweit ersichtlich einheitlich, die außerordentliche Beschwerde nicht mehr zu (OLGR Celle 2002, Frankfurt NJW-RR 2003, 140; Hamm MDR 2003, 296; Karlsruhe Report 2003, 225; KG MDR 2002, 1086; Köln Report 2003, 35; Rostock Report 2003, 120).
  • LAG Hessen, 17.06.2008 - 6 Ta 226/08

    Keine Beschwerde gegen den Beschluss über die Verweisung an das örtlich

    Der Gesetzgeber hat das Rechtsmittel der Beschwerde im Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 2187) abschließend geregelt; für die Annahme einer - rechtsstaatlich ohnehin fragwürdigen (BVerfG Beschl. v. 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 - NJW 2003, 1924 ff.) - außerordentlichen Beschwerdemöglichkeit ist danach kein Raum mehr (BGH Beschl. v. 07.03.2003 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577; BAG Beschl. v. 08.08.2005 - 5 AZB 31/05 - MDR 2006, 225 f.; KG Beschl. v. 29.05.2002 - 26 W 114/02 - MDR 2002, 1086; zust. Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., vor § 567 Rn 7).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung

    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 207/03

    Rechtsmittel bei Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens gemäß § 335a HGB

    Aus dem durch das Zivilprozessreformgesetz neu geschaffenen § 321 a ZPO hat der Bundesgerichtshof den allgemeinen Rechtsgedanken hergeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht möglich ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (vgl. BGHZ 150, 133 ebenso KG MDR 2002, 1086 und OLG Celle ZIP, 2002 2058).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2008 - 20 W 26/08

    Sofortige weitere Beschwerde: (Un-) Zulässigkeit bei einem Beschluss des

    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen

    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Unanfechtbare Entscheidungen über einstweilige

    Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058) und das KG (MDR 2002, 1086) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das BVerwG für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NJW 2002, 2657).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

  • OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02

    Unzulässigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen "greifbarer

  • KG, 19.03.2004 - 15 W 17/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung

  • KG, 03.02.2004 - 15 W 5/04

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die

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