Rechtsprechung
KG, 14.04.2003 - 26 W 44/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Wirksamkeit eines Vollmachtswiderrufs; Umfang einer erteilten Notarsvollmacht; Widerruflichkeit einer unwiderruflich erteilten Vollmacht; Anforderungen an einen hinreichend erklärten Widerruf auf Grund einer gerichtlichen Anweisung; Geltendmachung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 50
Parteifähigkeit des nicht eingetragenen Vereins
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.03.2003 - 36 O 101/03
- KG, 14.04.2003 - 26 W 44/03
- KG, 28.04.2003 - 26 W 44/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1197
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus KG, 14.04.2003 - 26 W 44/03
Soweit bisher in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertreten worden ist, dass dem nicht rechtsfähigen Verein im Hinblick auf den Wortlaut des § 50 ZPO eine Parteifähigkeit zur Führung von Aktivprozessen nicht zukomme (so zuletzt BGHZ 109, 15), lässt sich dies nach Auffassung des Senats im Hinblick auf die geänderte Auffassung der Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der BGB-Außengesellschaft (BGHZ 146, 341) nicht mehr aufrechterhalten.Auch wenn der Bundesgerichtshof die Parteifähigkeit der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts auch deshalb bejaht hat, weil die gesetzlichen Regeln nichts über die Rechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft aussagen und die Gesellschaft lediglich als ein Schuldverhältnis definieren (BGHZ 146, 341 (343)), ist über den Wortlaut des § 21 BGB hinaus kein sachlicher Grund ersichtlich, aus dem einem nicht eingetragenen Verein die Rechts- und damit die Parteifähigkeit weiter versagt bleiben muss.
Auch wenn dem Gesetzgeber vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die Entscheidung BGHZ 146, 341 sowie die hierdurch aufgeworfene Problematik auch für den nicht eingetragenen Verein bekannt war, lässt sich nicht zwingend ersehen, dass der Gesetzgeber die Stellung des nicht eingetragenen Vereins im Hinblick auf seine aktive Parteifähigkeit bewusst nicht ändern wollte.
- BGH, 19.03.1984 - II ZR 168/83
Selbständigkeit der Ortsgruppe eines Vereins
Auszug aus KG, 14.04.2003 - 26 W 44/03
Der Antragsteller zu 1. ist ein nicht rechtsfähiger Verein innerhalb des Antragsgegners zu 1. Er nimmt als Ruderabteilung dauerhaft eigene Aufgaben zur Verwirklichung des Vereinszwecks des Antragsgegners zu 1. nach außen hin wahr, ist in seinem Bestand vom Wechsel seiner Mitglieder unabhängig und tritt nach außen durch eine eigene handlungsfähige Organisation auf (vgl. BGH NJW 1984, 2223). - BGH, 06.10.1989 - V ZR 152/88
Parteifähigkeit einer Siedlergemeinschaft
Auszug aus KG, 14.04.2003 - 26 W 44/03
Soweit bisher in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertreten worden ist, dass dem nicht rechtsfähigen Verein im Hinblick auf den Wortlaut des § 50 ZPO eine Parteifähigkeit zur Führung von Aktivprozessen nicht zukomme (so zuletzt BGHZ 109, 15), lässt sich dies nach Auffassung des Senats im Hinblick auf die geänderte Auffassung der Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der BGB-Außengesellschaft (BGHZ 146, 341) nicht mehr aufrechterhalten.
- BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05
Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff
Seitdem wird zunehmend auch für den nicht rechtsfähigen Verein die aktive Parteifähigkeit befürwortet (vgl. KG Berlin 14. April 2004 - 26 W 44/03 - MDR 2003, 1197; weitere Nachweise bei Kempfler NZG 2002, 411). - BFH, 29.11.2006 - II R 78/04
Versicherungsverhältnis
Gleiches gilt für nicht rechtsfähige Vereine, und zwar wegen der Verweisung in § 54 Satz 1 BGB auf die Vorschriften über die Gesellschaft (Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 14. April 2003 26 W 44/03, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2003, 1197;… Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 65. Aufl., § 54 Rn. 7, 10). - AG Berlin-Hohenschönhausen, 12.04.2007 - 14 C 108/06
Nicht rechtsfähiger Verein: Anspruch auf Beiträge, wenn sich die …
Der nicht eingetragene Verein ist parteifähig i.S.v. § 50 ZPO, vgl. KG, Beschluss vom 24. April 2003, 26 W 44/03 (MDR 2003, 1197).
Rechtsprechung
KG, 28.04.2003 - 26 W 44/03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Änderung eines Urteilstenors wegen offensichtlicher Unrichtigkeit
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.03.2003 - 36 O 101/03
- KG, 14.04.2003 - 26 W 44/03
- KG, 28.04.2003 - 26 W 44/03