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   OLG Köln, 20.11.1996 - 26 WF 147/96   

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https://dejure.org/1996,4485
OLG Köln, 20.11.1996 - 26 WF 147/96 (https://dejure.org/1996,4485)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.11.1996 - 26 WF 147/96 (https://dejure.org/1996,4485)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. November 1996 - 26 WF 147/96 (https://dejure.org/1996,4485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 115, 127
    Zuteilungsreife eines Bausparguthabens; Vermögensbegriff; Prozeßkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1996 - 26 WF 147/96
    Ob auf die Beschwerde bei hinreichender Leistungsfähigkeit der Partei die Bewilligungsentscheidung auch ganz aufgehoben werden kann (verneinend BGH NJW 1993, 135 ff.; Wax in Münchener Kommentar zur ZPO, 1992, Rdn. 41 u. 47 zu § 127; a.A. Stein/Jonas (Bork), ZPO, 21. Aufl. 1994 Rdn. 9 u. 24 zu § 127 und - für den Fall des § 115 Abs. 3 ZPO - Schoreit/Dehn, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe, 5.Aufl. 1995, Rdn. 14 zu 4 127, jeweils mit weiteren Nachweisen), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 26.06.1991 - XII ZB 49/91

    Abweisung des Prozeßkostenhilfegesuches in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1996 - 26 WF 147/96
    Bausparguthaben sind seit der bereits 1981 erfolgten Änderung des § 88 Abs. 2 Nr. 2 BSHG nicht mehr grundsätzlich geschützt und daher, soweit der Schonbetrag nach § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG überschritten wird, zur Bestreitung der Prozeßkosten heranzuziehen, wenn dies nicht unzumutbar erscheint (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1532f ##blob##lt; 1533 ##blob##gt;; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 1988, Rdn. 297; Zöller/ Philippi, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl. 1995, Rdn. 54 zu § 115).
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