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   OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 26 Wx 4/00   

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https://dejure.org/2000,7063
OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 26 Wx 4/00 (https://dejure.org/2000,7063)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2000 - 26 Wx 4/00 (https://dejure.org/2000,7063)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2000 - 26 Wx 4/00 (https://dejure.org/2000,7063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausländer; Sicherungshaft; Asylantrag; Haft; Aufenthaltsgenehmigung

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AuslG § 42 Abs. l u. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AsylVfG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4; ; AsylVfG § 55 Abs. 1 Satz 1; ; AsylVfG § 13 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechterhaltung der Sicherungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 127/99

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft bei verspätetem Asylantrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 26 Wx 4/00
    Nach Auffassung des Senats darf Sicherungshaft auf der Grundlage von § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AuslG gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 AsylVfG nur aufrecht erhalten werden, wenn der Ausländer, der aus der Haft Asylantrag stellt, sich nach der unerlaubten Einreise länger als einen Monat ohne Aufenthaltsgenehmigung im Bundesgebiet aufgehalten hat (Abweichung von BayObLG- Beschluß vom 30. April 1999 - 3 ZBR 127/99 InfAuslR 1999, 464).

    Er sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des BayObLG vom 30. April 1999 - 3 ZBR 127/99 - (InfAuslR 1999, 464) gehindert.

    Das BayObLG (Beschluß vom 30. April 1999 - 3 ZBR 127/99 InfAuslR 1999, 464) ist der Auffassung, die zitierte Einschränkung stünde der Fortdauer der Sicherungshaft in einem solchen Falle nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2004 - 3 Wx 68/04

    Aufrechterhaltung der Abschiebungshaft bei einem aus der Abschiebungshaft heraus

    Der Betroffene befand sich weder in Vorbereitungshaft nach § 57 Abs. 1 AuslG (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 AsylVfG) noch in Sicherungshaft nach § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AuslG, weil er sich nach der unerlaubten Einreise (27. Januar 2004) nicht länger als einen Monat ohne Aufenthaltsgenehmigung im Bundesgebiet aufgehalten hat (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 AsylVfG) noch in Sicherungshaft nach § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 AuslG (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 AsylVfG - vgl. OLG Düsseldorf - 26 Wx 4/00 - vom 21.01.2000, InfAuslR 2000, 236; OVG des Saarlandes vom 11.01.2001, InfAuslR 2001, 172; a.A. BayObLG vom 30.04.1999, InfAuslR 1999, 464; OLG Naumburg vom 26.01.2001 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang.).

    Die nunmehr von dem erkennenden Senat befürwortete Gegenmeinung vertreten das OVG des Saarlandes vom 11.01.2001 (InfAuslR 2001, 172) sowie das OLG Düsseldorf - 26 Wx 4/00 - vom 21.01.2000 (InfAuslR 2000, 236).

  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 20 W 297/03

    Asylverfahren: Erlöschen der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung bei Verstoß gegen

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschlüsse vom 21. Januar 2000 in der Sache 26 Wx 4/00 = OLGR Düsseldorf = InfAuslR 2000, 236 = NVwZ-Beil. 2000, 47 und 6.4.2004 in der Sache I-3 Wx 68/04 = FGPrax 2004, 254 = InfAuslR 2004, 305) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 15. Juni 2000 in der Sache 11 Wx 75/00 = NVwZ-Beil 2000, 111 = Die Justiz 2001, 76) haben die Auffassung vertreten, dass der Wortlaut des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 AsylVfG eine Auslegung im Sinne der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts nicht zulasse.
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 16 Wx 33/01

    Berechnung der Vierwochenfrist im Asylrecht

    Anderer Meinung ist indes das Oberlandesgericht Düsseldorf, das deswegen mit Beschluss vom 21.01.2000 - 26 Wx 4/00 - (OLGR 2000, 107 = InfAuslR 2000, 236 = NVwZ 2000, Beilage Nr. 4 S. 47) die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt hat, ohne dass es - soweit ersichtlich - in der Folgezeit zu einer Sachentscheidung des Bundesgerichtshofs gekommen ist.
  • BayObLG, 19.02.2001 - 3Z BR 58/01

    Zulässigkeit der Abschiebungshaft, wenn ein Ausländer nicht unverzüglich um Asyl

    Er sieht sich an der Zurückweisung jedoch durch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf weitere Beschwerde ergangene Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.1.2000 - 26 Wx 4/00 - (Report 2000, 107 = NVwZ Beilage 2000, 47) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.6.2000 - 11 Wx 75/00 - (NVwZ Beilag e 2000, 111) gehindert.
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