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   AG Düsseldorf, 13.05.2011 - 27 C 7234/10   

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https://dejure.org/2011,20976
AG Düsseldorf, 13.05.2011 - 27 C 7234/10 (https://dejure.org/2011,20976)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.2011 - 27 C 7234/10 (https://dejure.org/2011,20976)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - 27 C 7234/10 (https://dejure.org/2011,20976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall ist bei einem weit überwiegenden Verschulden der anderen Partei wegen der Missachtung der Verkehrsregeln beim Überholvorgang nicht zu leisten; Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall bei einem weit überwiegenden Verschulden der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall ist bei einem weit überwiegenden Verschulden der anderen Partei wegen der Missachtung der Verkehrsregeln beim Überholvorgang nicht zu leisten; Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall bei einem weit überwiegenden Verschulden der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision mit Linksabbieger und die Betriebsgefahr

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zur Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen Linksabbiegern und Überholern

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen Linksabbiegern und Überholern // Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Linksabbieger

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus AG Düsseldorf, 13.05.2011 - 27 C 7234/10
    Allein der Umstand, dass die Klägerin ihre Geschwindigkeit verringert hat, begründet noch keine unklare Verkehrslage, bei der Überholen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO unzulässig wäre (vgl. KG NZV 2006, 309).

    Spricht mithin gegen die Klägerin der Beweis des ersten Anscheins, die beim Linksabbiegen erforderliche Sorgfalt nicht beachtet zu haben, während ein unfallursächliches Verschulden des Beklagten zu 2) nicht festgestellt werden kann, tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (vgl. KG NZV 2006, 309).

  • KG, 06.12.2004 - 12 U 21/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vom Erstgericht abweichende

    Auszug aus AG Düsseldorf, 13.05.2011 - 27 C 7234/10
    Kommt es zwischen ihm und einem überholenden Fahrzeug zum Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kraftfahrer die ihm nach § 9 Abs. 1 StVO obliegende Sorgfaltspflicht verletzt hat (KG NZV 2005, 413).
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