Rechtsprechung
LG Berlin, 19.05.2009 - 27 O 130/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
§ 890 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Verstoß gegen Verbotstenor bei nur dokumentierender Online-Berichterstattung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wiederholung verbotener Äußerungen in dokumentierender Online-Berichterstattung rechtmäßig
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.05.2009 - 27 O 130/09
- KG, 10.09.2009 - 9 W 158/09
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
Links auf Telemedicus und OpenJur
Sie wurden unter dem Text "Ordnungsmittelverfahren" und "LG Berlin" mit einer weiteren Seite des Internetangebots des Beklagten verlinkt, auf der sich die zu den angegebenen Verfahren ergangenen Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 19. Mai 2009 zu den Aktenzeichen 27 O 1207/08 und 27 O 130/09 befanden.b) den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19.5.2009, Az. 27 O 130/09, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.b...de unter der Überschrift "Sechzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B...-Site" geschehen.
e) den Beschluss des Landgerichts BerBn vom 19.5.2009, Az. 27 O 130/09, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.b...de unter der Überschrift "Sechzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B...-Site" geschehen.
- KG, 10.09.2009 - 9 W 158/09
Kein Verstoß gegen Unterlassungstenor durch bloße Wiedergabe
Die Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19. Mai 2009 - 27 O 130/09 - wird auf dessen Kosten bei einem Wert von 6.000 Euro zurückgewiesen.Der Schuldner beschäftigt sich dagegen nicht erneut mit Einzelheiten aus dem vor dem Landgericht Berlin geführten Verfahren 27 O 130/09, insbesondere nicht mit den dort angegriffenen, einzelnen Äußerungen des Schuldners.