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   BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09   

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BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09 (https://dejure.org/2009,25403)
BPatG, Entscheidung vom 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09 (https://dejure.org/2009,25403)
BPatG, Entscheidung vom 30. März 2009 - 27 W (pat) 63/09 (https://dejure.org/2009,25403)
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  • BGH, 20.01.2005 - I ZB 31/03

    FERROSIL

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09
    Davon ist auszugehen, wenn die Verbraucher das abweichend benutzte Zeichen bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach nicht mehr mit der registrierten Marke gleichsetzen, d. h. in der benutzten Form eine andere Marke sehen (vgl. BGH GRUR 2001, 54, 56 - SUBWAY / SUBWEAR; GRUR 2003, 1047, 1048 - KELLOGG'S / KELLY'S; GRUR 2005, 515 - FERROSIL).

    Maßgeblich ist, ob die Verbraucher den Veränderungen gegenüber der registrierten Form eine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimessen (vgl. BGH GRUR 1999, 54, 55 - HOLTKAMP; GRUR 2002, 167, 168 - BIT / BUD; GRUR 2005, 515 - FERROSIL).

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09
    In allen Fällen, in denen - wie hier - die Voraussetzungen einer Einrede nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG gegeben sind, sind zugleich die Voraussetzungen einer Einrede nach § 43 Abs. 1 Satz 2 erfüllt (vgl. BGH GRUR 1999, 54 - HOLTKAMP).

    Maßgeblich ist, ob die Verbraucher den Veränderungen gegenüber der registrierten Form eine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimessen (vgl. BGH GRUR 1999, 54, 55 - HOLTKAMP; GRUR 2002, 167, 168 - BIT / BUD; GRUR 2005, 515 - FERROSIL).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09
    Der Begriff der gedanklichen Verbindung stellt keine Alternative zum Begriff der Verwechslungsgefahr dar, sondern bestimmt dessen Umfang nur näher, so dass es nicht zur Begründung einer markenrechtlich relevanten Verwechslungsgefahr ausreicht, wenn das Publikum lediglich eine rein assoziative gedankliche Verbindung zwischen den Marken herstellt, weil die Wahrnehmung der einen Marke die Erinnerung an die andere Marke weckt, beide aber nicht miteinander verwechselt (vgl. EuGH, GRUR 1998, 387, 389 - SABEL / PUMA).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09
    Maßgeblich ist, ob die Verbraucher den Veränderungen gegenüber der registrierten Form eine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimessen (vgl. BGH GRUR 1999, 54, 55 - HOLTKAMP; GRUR 2002, 167, 168 - BIT / BUD; GRUR 2005, 515 - FERROSIL).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09
    cc) Die Widerspruchsmarke ist zwar keine reine Bildmarke, bei der eine Verwechslungsgefahr wegen klanglicher Zeichenähnlichkeit nicht in Betracht käme (BGH GRUR 2006, 60, III.4.e - COCCODRILLO; BPatG Mitt.
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09
    Voraussetzung ist aber, dass das Wort aus der Sicht der angesprochenen Verbraucher die nahe liegende, ungezwungene und erschöpfende Bezeichnung des Bildes ist (vgl. BGH GRUR 1999, 990, 992 - SCHLÜSSEL; GRUR 2004, 779, 783 - ZWILLING / ZWEIBRÜDER).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09
    Das kann bei Serienmarken dann der Fall sein, wenn der Inhaber der älteren Marke bereits mit dem entsprechenden Wortstamm als Bestandteil mehrerer eigener entsprechend gebildeter Marken aufgetreten ist (BGH, GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; BPatG, GRUR 2002, 345, 346 - ASTRO BOY / BOY).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09
    Davon ist auszugehen, wenn die Verbraucher das abweichend benutzte Zeichen bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach nicht mehr mit der registrierten Marke gleichsetzen, d. h. in der benutzten Form eine andere Marke sehen (vgl. BGH GRUR 2001, 54, 56 - SUBWAY / SUBWEAR; GRUR 2003, 1047, 1048 - KELLOGG'S / KELLY'S; GRUR 2005, 515 - FERROSIL).
  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09
    Eine von vornherein wirtschaftlich nicht sinnvolle Betätigung (sog. Scheinbenutzung) liegt daher nicht vor, denn selbst eine geringfügige Benutzung kann, wenn sie wirtschaftlich tatsächlich gerechtfertigt ist, als ausreichend angesehen werden (EuGH GRUR 2006, 582 - VITAFRUIT).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 63/09
    Das kann bei Serienmarken dann der Fall sein, wenn der Inhaber der älteren Marke bereits mit dem entsprechenden Wortstamm als Bestandteil mehrerer eigener entsprechend gebildeter Marken aufgetreten ist (BGH, GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; BPatG, GRUR 2002, 345, 346 - ASTRO BOY / BOY).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 24/96

    Schlüssel

  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

  • BPatG, 11.06.2004 - 33 W (pat) 301/01

    Widerspruch gegen die Eintragung der Marke " TERRAPLAN"; Verwechslungsgefahr mit

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