Rechtsprechung
   AG München, 15.04.2016 - 274 C 24303/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12333
AG München, 15.04.2016 - 274 C 24303/15 (https://dejure.org/2016,12333)
AG München, Entscheidung vom 15.04.2016 - 274 C 24303/15 (https://dejure.org/2016,12333)
AG München, Entscheidung vom 15. April 2016 - 274 C 24303/15 (https://dejure.org/2016,12333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,12333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Unwirksame Haftungsfreizeichnung in einer Klausel der Vertragsbedingungen zur Pannen- und Unfallhilfe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Vereinsmitglied im Recht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    AGB: Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei unverständlicher Klausel unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vereinsmitglied im Recht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pannenhelfer beschädigt Windschutzscheibe - Amtsgericht erklärte die Haftungsbeschränkung in den ADAC-Geschäftsbedingungen für unwirksam

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Haftungsbeschränkung wegen Unverständlichkeit ist unwirksam

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Haftungsbeschränkung in AGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    AGB-Haftungsbeschränkung bei Unverständlichkeit der Klausel unwirksam

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus AG München, 15.04.2016 - 274 C 24303/15
    Der Bundesgerichtshof hatte über folgende Bestimmung zu entscheiden, die gegenüber einem Unternehmer verwandt wurde: "Jedoch haftet H. nur für den aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung resultierenden Schaden, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten handelt." (BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 121/04 - juris Rn. 15).

    Ihm erschließt sich deshalb ohne nähere Erläuterung auch bei aufmerksamer und sorgfältiger Lektüre des Vertrages nicht, was mit "Kardinalpflichten" gemeint ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 121/04 - juris Rn. 84 f.).

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus AG München, 15.04.2016 - 274 C 24303/15
    Denn § 254 BGB ermöglicht eine flexible Verteilung der Haftungsfolgen und trägt damit besser zur Einzelfallgerechtigkeit bei als eine Negation des haftungsbegründenden Tatbestands (BGH, Urteil vom 14. März 1961, Az.: VI ZR 189/59, juris Rn. 16 ff.).

    Die klägerische Zustimmung zu dieser gefahrgeneigten Fahrzeugöffnung begründet ein Mitverschulden, § 254 BGB (Vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1961, Az.: VI ZR 189/59, juris Rn. 16 ff.).

  • BGH, 19.09.1989 - VI ZR 349/88

    Gilt die Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit auch gegenüber Dritten?

    Auszug aus AG München, 15.04.2016 - 274 C 24303/15
    Die Außenhaftung des Beklagten zu 2.) bedarf schließlich keiner Einschränkung aufgrund arbeitsrechtlicher Wertungen, zumal er seinen Arbeitgeber im Innenverhältnis nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs in Regress nehmen kann (BGH, Urteil vom 19.09.1989, Az.: VI ZR 349/88, juris Rn. 16 ff.; BGH, Urteil vom 19. September 1989, Az.: VI ZR 349/88, juris Rn. 24 ff.).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus AG München, 15.04.2016 - 274 C 24303/15
    Das Gericht hat die Parteien zur Ermöglichung eines fairen Verfahrens informatorisch angehört (§ 141 ZPO), zumal der Vorfall nicht von Dritten, insbesondere nicht von den geladenen Zeugen, wahrgenommen wurde (Vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 2010 - III ZR 249/09 - juris Rn. 16).
  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 358/04

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer Gefahrenstelle für den

    Auszug aus AG München, 15.04.2016 - 274 C 24303/15
    Diese Schlussfolgerung wird ebenfalls durch die Grundsätze des Anscheinsbeweises bei der Verwirklichung einer eröffneten Gefahrensituation in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle gestützt (Vgl. BGH, Urteil vom 02.06.2005, Az.: III ZR 358/04, juris Rn. 7).
  • OLG Celle, 30.10.2008 - 11 U 78/08

    Verstoß gegen das Transparenzgebot aufgrund der Verwendung des Begriffspaares

    Auszug aus AG München, 15.04.2016 - 274 C 24303/15
    Denn der Begriff "wesentliche Vertragspflicht" findet sich gleichfalls nicht im Gesetz und bedarf zumindest einer abstrakten Erläuterung (OLG Celle, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 11 U 78/08, juris Rn. 8 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht