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   KG, 02.05.2005 - 28 AR 20/05   

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KG, 02.05.2005 - 28 AR 20/05 (https://dejure.org/2005,22671)
KG, Entscheidung vom 02.05.2005 - 28 AR 20/05 (https://dejure.org/2005,22671)
KG, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - 28 AR 20/05 (https://dejure.org/2005,22671)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06

    Arzthaftungsklage: Örtliche Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Verletzten;

    Die Ausübung des dem bestimmenden Gericht nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eingeräumten Auswahlermessens hat vornehmlich unter prozessökonomischen Gesichtspunkte zu erfolgen, wobei nach der Rechtsprechung des Senats dem räumlichen Schwerpunkt des Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist (KGR Berlin 2005, 970; KGR Berlin 2005, 1007; vgl. auch BayObLG, JR 1988, 207 [208]; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 36 Rdnr. 18).

    Demgegenüber kann dem Umstand, dass die Klage bereits bei einem bestimmten Gericht rechtshängig gemacht wurde, keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden, da es ein Antragsteller ansonsten in der Hand hätte die Zuständigkeitsbestimmung zu präjudizieren (KGR Berlin 2005, 1007).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt eine anderweitige Zuständigkeitsbestimmung daher grundsätzlich nicht mehr in Betracht, wenn die Klage bereits bei einem Gericht rechtshängig gemacht worden ist, das für mindestens einen Streitgenossen zuständig ist (KGR Berlin 2005, 1007; zuletzt bestätigt mit Senatsbeschluss vom 12.05.2006 - 28 AR 1129/05).

  • KG, 08.11.2013 - 18 AR 44/13

    Gerichtliches Zuständigkeitsbestimmungsverfahren: Kennzeichnendes Merkmal der

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts folgt in erster Linie Zweckmäßigkeits-gesichtspunkten und der Prozeßökonomie (BGH NJW-RR 2008, 1514, 1515), wobei dem räumlichen Schwerpunkt des Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist (KGR Berlin 2005, 970; KGR Berlin 2005, 1007; Zöller aaO § 36 Rdnr. 18).
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